Ratgeber: Adoption in Deutschland

Eine Kindesadoption ist in erster Linie für Paare interessant, die selbst keinen Nachwuchs bekommen können, sich jedoch nichts sehnlicher als ein Kind wünschen. Jedoch mögen auch andere Gründe für einen solchen Schritt sprechen. Weshalb auch immer ihr darüber nachdenkt, ein fremdes Kind zu adoptieren, eines sollte euch von Beginn an bewusst sein: Es handelt sich damit um eine Lebensentscheidung!

Kindesadoption – eine Entscheidung für das ganze Leben

Habt ihr die Adoption einmal rechtlich vollzogen, dann ist eure Familie unwiderruflich um ein Mitglied größer. Eine „Rückgabe“ oder ähnliches ist auf keinen Fall möglich. Kinder sind schließlich hoch sensible Lebewesen und können nicht wie Waren im Einkaufszentrum umgetauscht werden. Nachfolgend sollen euch wichtige Hintergrundinformationen und nützliche Tipps rund um den Themenkomplex der Kindesadoption, insbesondere dem Adoptionsverfahren, zur Verfügung gestellt werden. Eine zentrale Frage ist dabei der Kostenpunkt einer solchen lebensverändernden Entscheidung, die nachfolgend aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet wird. Unter anderem soll hier auf die Voraussetzungen, die möglichen Trägerinstitutionen sowie auf das Bewerbungsverfahren eingegangen werden.

Voraussetzungen einer Adoption

Damit ihr ein Adoptivkind in Deutschland rechtmäßig erziehen könnt, müsst ihr einige formale Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Stabile und belastbare Partnerschaft
  • Finanzielle Situation – Berufstätigkeit
  • Zustimmung der leiblichen Eltern und des Kindes
  • Gesundheit
  • Vorstrafenfreiheit

Damit Adoptionsbewerber ein Kind annehmen können, muss einer von beiden mindestens 25 Jahre alt sein. Der andere darf nicht jünger als 21 Jahre alt sein. Es gibt zwar keine obere Altersgrenze für die Adoptionsbewilligung, aber zwischen euch und dem Kind sollte eine Altersdifferenz von höchstens 40 Jahren nicht überschritten werden. Auch müsst ihr nachweisen, dass ihr eine stabile Partnerschaft habt und eure Trennung, die in jedem Fall zu Lasten des Kindes gehen würde, nicht zu befürchten steht. Aus diesem Grund könnt ihr gemeinschaftlich nur dann adoptieren, wenn ihr verheiratet seid. Außerdem solltet ihr seit mindestens vier Jahren zusammen sein. So soll sichergestellt werden, dass eure Beziehung auch künftig harmonisch und intakt sein wird.

Neben dem familiären Aspekt müsst ihr der Adoptionsvermittlungsstelle als angehende Adoptiveltern natürlich auch nachweisen können, dass ihr die enorme Herausforderung auch finanziell stemmen könnt, damit es dem Kind bei euch an nichts fehlt. Aus diesem Grunde müsst ihr solide Berufe haben. Gleichzeitig darf die Arbeitsbelastung jedoch nicht so hoch sein, dass ihr als Eltern gar keine Zeit für euer Adoptivkind habt. Ihr dürft nicht vergessen, dass beinahe alle Adoptivkinder emotional sehr sensibel sind und schon viel mehr aushalten mussten als Kinder in wohlbehüteten Familien. Daher wäre es optimal, wenn einer der beiden Adoptionsbewerber wenigstens Teilzeit arbeitet oder sogar vollständig zuhause bleibt. Euer neuer Zögling sollte sich niemals allein gelassen fühlen und immer jemanden zum Ansprechen haben! Daher spielt schließlich auch euer gesundheitlicher Zustand eine wichtige Rolle. Ihr solltet körperlich und mental in der Lage sein, euch allseits um euer Kind zu kümmern. Eine mindestens durchschnittliche Gesundheit ist deshalb ebenfalls eine Voraussetzung für eine Kindesadoption.

Ein anderer Aspekt, der weniger etwas mit euch zu tun hat und trotzdem nicht vernachlässigt werden kann, ist selbstverständlich die Einverständniserklärung der leiblichen Eltern eures potenziellen Adoptivkindes. Sofern beide leibliche Elternteile noch leben, müssen sie dem Adoptionswunsch zustimmen. Damit geben sie die Vormundschaftsrechte (und Pflichten) an das zuständige Jugendamt ab. Dieses wiederum muss euch als Adoptiveltern anerkennen. Auch das Kind, das ja Zentrum des ganzen Geschehens ist und dessen Wohl bei allen Überlegungen im Mittelpunkt steht, muss euch natürlich als Eltern wollen. Ist es jünger als 14 Jahre, dann gibt gegebenenfalls die Adoptionsvermittlungsstelle als Vormund die Zustimmung zur Adoption. Ab dem 14. Lebensjahr kann das Kind jedoch für sich allein sprechen.

Bevor eine Adoption erfolgreich gelingt, müssen vorher einige Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sein. Ein bereits verheiratetes Paar kann grundsätzlich nur gemeinsam adoptieren. Sollte das Paar unverheiratet sein, kann nur einer der beiden das Kind adoptieren. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass verheiratete und heterosexuelle Antragsteller bei dem Auswahlverfahren für Adoptionen im Gegenzug zu Alleinstehenden oder homosexuellen Paaren bevorzugt behandelt werden. Die Alleinstehenden und die homosexuellen Paare können lediglich als Einzelperson ein Kind aufnehmen (2017 gab es jedoch dazu einige Änderungen, siehe nächster Punkt).

Zusammengefasst: Die Eignung wird als Voraussetzung einer Adoption unter anderem auf die körperliche sowie die geistige Gesundheit getestet. Beispielsweise sind ein chronisches Leiden, Vorstrafen oder Arbeitslosigkeit Gründe einer Absage zur Adoption eines Kindes. Des Weiteren ist auch die finanzielle Sicherheit relevant, unter die unter anderem ein festes Einkommen und ausreichend Wohnraum fällt. Es gibt außerdem ein Mindestalter für die Adoption, das bei 21 Jahren liegt und bei 25 Jahren bei Alleinstehenden. Ab 40 Jahren sinkt die Chance auf ein Wunschkind mitunter erheblich, jedoch gibt es keine Altersgrenze; häufig werden Säuglinge und Kleinkinder ausschließlich an Paare vermittelt, die jünger als 35 Jahre sind.

Auch wird bei der Eignung geprüft, ob die Motive für die Adoption die passenden und richtigen sind. Ein Kind sollte immer in den Kreis der Familie aufgenommen werden mit der Intention, dieses um seiner selbst zu lieben und um Liebe zu geben. Keinesfalls sollte das Kind als Rettungsanker für die Ehe oder für den Ersatz eines verstorbenen Kindes dienen.

Kindesadoption für homosexuelle Paare

Lange Zeit war es nach dem deutschen Adoptionsrecht nicht erlaubt, dass ihr als homosexuelles Paar die Adoptiveltern eines Kindes werden dürft. Stattdessen konnte das Kind nur von einem Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft adoptiert werden, wobei der andere formal zustimmen musste. Gemäß einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes durfte dieser dann mit der Zeit die Option der sukzessiven Zweitadoption wahrnehmen. Seit 2017 hat sich die Situation für euch jedoch grundlegend geändert, da nunmehr auch gleichgeschlechtliche Paare berechtigt sind, eine bürgerliche Ehe einzugehen. Und weil mit einander verheiratete Menschen prinzipiell gemeinsam Adoptiveltern dürfen werden, habt ihr nun auch als gleichgeschlechtliches Paar das Recht dazu.

Wie funktioniert das Adoptionsverfahren in Deutschland?

Nachdem ihr euch dazu entschieden habt ein minderjähriges Kind zu adoptieren, ist euer erster Ansprechpartner die Adoptionsvermittlungsstelle beim Jugendamt, bei dem ihr eure Bewerbung einreicht. Deren Mitarbeiter werden euch dann zu einem ersten, allgemeinen Informationsgespräch einladen. Solltet ihr danach bei eurem Entschluss bleiben, müsst ihre folgende Dokumente und Unterlagen ausfüllen und dem Jugendamt übergeben:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Bewerbung
  • Lebensläufe mit Lichtbild
  • Geburtsurkunden
  • Ärztliche Atteste
  • Polizeiliche Führungszeugnisse
  • Heiratsurkunde
  • Nachweise über die Staatsbürgerschaft, die Verdienst- und Einkommenssituation
  • sowie Schuldennachweise

Wenn das Amt alle Anlagen und damit eure Bewerbung akzeptiert, dann folgen zwei weitere Gespräche zwischen euch und Mitarbeitern des Jugendamts. Dabei soll festgestellt werden, ob ihr als Adoptiveltern auch wirklich geeignet wärt. In einem Fragebogen müsst ihr darüber Rechenschaft ablegen, weshalb ihr überhaupt eine Adoption anstrebt. Ihr müsst unter Beweis stellen, dass ihr eine reflektierte Entscheidung trefft und euch aller Konsequenzen vollauf bewusst seid. Wenn ihr dieses Eignungsverfahren erfolgreich überstanden habt und der Sozialbericht in eurem Sinne erstellt wurde, seid ihr ein Teil des offiziellen Bewerberpools und könnt zunächst nur noch abwarten.

Wenn ein Kind zur Adoption freigegeben wird, dann wird die Adoptionsvermittlungsstelle in Übereinstimmung mit dem nach § 7 AdVermiG prüfen, ob ihr als Adoptiveltern in Frage kommt und euch gegebenenfalls kontaktieren. Wenn euch dann ein Kind zur Adoption vorgeschlagen wird, beginnt gemäß § 1744 BGB die sogenannte „Adoptionspflege“. Während dieser Phase soll dem Kind die Möglichkeit gegeben werden, sich an euch zu gewöhnen und sich in die neue Familie zu integrieren. Umgekehrt sollen auch die Paare einen Ersteindruck von ihrem potenziellen Adoptivkind bekommen und sich auf den Zögling einstellen. In dieser Periode des gegenseitigen Abtastens und Kennenlernens sind die Adoptiveltern rechtlich jedoch noch nicht die Vormünder des Kindes, müssen aber gleichwohl bereits für seinen Unterhalt aufkommen. Ist diese „Probezeit“ gut für euch und das Kind verlaufen, dann müsst ihr beim Notar einen formellen Aufnahmeantrag stellen, in dem ihr erklärt das Kind als euer eigenes anzunehmen. Der Notar setzt sich dann mit dem Vormundschaftsgericht in Verbindung, welches seinerseits das Jugendamt um eine Stellungnahme bittet. Dieses reicht dementsprechend ein Gutachten ein, auf dessen Grundlage das Familiengericht dann über euer Ersuchen entscheidet. Ausschlaggebend ist hierbei, dass Kindesinteressen überwiegend im Vordergrund stehen. Ist dies der Fall, dann erhält das Adoptivkind den Status eines leiblichen Kindes und ihr werdet offiziell zu Eltern.

Könnt ihr eine Adoption rückgängig machen?

Grundsätzlich ist die Adoption eines Kindes eine rechtlich bindende Lebensentscheidung. In spezifischen Fällen kann sie jedoch aufgehoben werden. Dies gilt zum Beispiel, wenn nachträglich Fehler in der Antragsstellung, beispielsweise ungültige Eiverständniserklärungen und dergleichen mehr, festgestellt werden. Im Falle einer gemeinsamen Adoption besteht außerdem die Möglichkeit, dass einer der beiden Adoptivelternteile das Annahmeverhältnis aufhebt und vollständig auf seine/n Ehepartner/in oder die leiblichen Eltern des Kindes überträgt. Ein solcher Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme des Adoptionshindernisses gestellt werden.

Adoptionsarten

Viele Paare wissen nicht, dass mindestens drei Arten von Adoptionen unterschieden werden müssen. Nachfolgend werden euch zu jedem dieser Typen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Inlandsadoption

Im Allgemeinen ist eine Adoption die künstliche Herstellung eines Abstammungsverhältnisses, also die Schaffung eines Verwandtschaftsgrades per Rechtsakt. Der zu adoptierende Mensch erfährt damit einen signifikanten Eingriff in seine Lebensumstände, seine Individualität und damit seine Identität. Auch seine Grundrechte können dadurch alteriert werden. Oberstes Ziel einer Adoption ist im Falle eines Kindes, diesem die Sicherheit und Geborgenheit einer Familie wiederzugeben. Aus diesem Grund wird hier rechtlich gesehen ein genuines Eltern-Kind-Verhältnis geschaffen. Wohnt ihr und das Kind beide im selben Land, dann handelt es sich um eine Inlandsadoption.

Auslandsadoption

Demgegenüber existiert jedoch auch die Möglichkeit einer Auslandsadoption. Bei dieser muss das Kind seinen permanenten Aufenthaltsort von einem Staat (seinem Heimatstaat) in einen anderen Staat (seinen Aufnahmestaat) vollziehen. Hierbei ist es völlig irrelevant, ob dies vor oder nach der tatsächlich erfolgten Adoption geschieht. Ihr dürft diesen Umstand nicht mit der Staatsbürgerschaft verwechseln, denn es sind Spezialfälle denkbar, in denen deutsche Eltern ein deutsches Kind adoptieren und es sich trotzdem um eine Auslandsadoption beziehungsweise eine internationale Adoption handelt. Sollte ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft beispielsweise permanent in Österreich oder Frankreich leben, aber durch eure Adoption dauerhaft nach Deutschland ziehen, träte ein solcher Fall ein. Umgekehrt gilt, dass wenn ihr als deutsches Paar in Tschechien lebt und dort ein tschechisches Kind adoptiert, eine Inlandsadoption vorliegt.

Erwachsenenadoption

Schließlich, und dies mag für viele überraschend sein, können auch Volljährige Menschen adoptiert werden. Hierbei spricht man allgemein von einer Erwachsenenadoption. Die Grundvoraussetzung besteht hier gemäß § 1767 Abs. 1 BGB darin, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen den werdenden Adoptiveltern und dem werdenden Adoptivkind bereits eine Eltern-Kind-Beziehung existierte. Im Unterschied zur Kindesadoption muss der oder die Adoptierte bei der Erwachsenenadoption die Bindung zu den leiblichen Eltern jedoch nicht aufgeben. Das neue, juristisch definierte Verwandtschaftsverhältnis erstreckt sich hingegen ausschließlich auf die annehmenden Elternteile, nicht jedoch auf deren restliche Familie. Dies ist besonders im Hinblick auf das Erbrecht relevant, weil die derart adoptierten Personen dann sowohl hinsichtlich ihrer leiblichen Eltern als auch hinsichtlich ihrer Adoptiveltern erbberechtigt sind. Erbberechtigungen zwischen adoptierten Volljährigen und anderen Familienmitgliedern der Adoptiveltern können auf diesem Wege hingegen nicht entstehen.

Weitere Arten einer Adoption

Es gibt weitere unterschiedliche Arten von Adoptionen in Deutschland. Neben der Stiefkindadoption unterscheidet das Adoptionsrecht nach Inkognito Adoption, Halboffene Adoption und Offene Adoption.

  • Die häufigste Art der Adoption ist die Stiefkindadoption. Dabei adoptiert ein neuer Partner sein Stiefkind, wobei das Kind ab einem Alter von 14 Jahren selbst zur Adoption zustimmen muss.
  • Die Inkognito Adoption ist eine weitere Art und dabei besteht die Besonderheit, dass die Daten von beiden Seiten geheim bleiben. Ab dem 16. Geburtstag hat das Adoptivkind das Recht, Einsicht in die Vermittlungsakten zu nehmen. Somit kann es mehr Informationen über die leiblichen Eltern und die eigene Herkunft erfahren. Bei minderjährigen Kindern ist es so geregelt, dass die Adoptiveltern bei der Einsicht der Akten zustimmen müssen.
  • Die Halboffene Adoption birgt die Besonderheit, dass die leiblichen Eltern über das Jugendamt indirekt Kontakt mit dem Adoptivkind halten können, indem Briefe und Fotos getauscht werden.
  • Die Offene Adoption umfasst den direkten Kontakt. Der direkte Kontakt zwischen den leiblichen Eltern, dem Kind und den Adoptiveltern ist dabei möglich.

Jedoch ist eine Adoption auch immer mit viel Zeitaufwand und Geduld verbunden. Das Adoptionsrecht in Deutschland ist relativ streng und daher müssen auch vorher Auflagen erfüllt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Annahme als Kind unter §§ 1741- 1772. Das Adoptionsrecht wurde 1976 reformiert und das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) verabschiedet. Für die Überprüfung der Auflagen und für den gesamten Prozess der Adoption sollten vorsorglich bereits drei bis sieben Jahre mit einberechnet sein. Nach der Überprüfung der allgemeinen Auflagen durchläuft das Anwärterpaar einen langwierigen Prozess, bei dem herausgefunden werden soll, ob das Paar sich überhaupt zur Adoption eignet. Denn schließlich ist es absolut wichtig, dass für das Kind auch ein sicheres Zuhause gefunden werden kann mit einer vertrauensvollen Familie, wo ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Eine Erwachsenenadoption, also eine Adoption von Erwachsenen durch Erwachsene, ist keine Volladoption. Die Bindungen zur leiblichen Familie entfallen dabei nicht. Die Sonderform der Erwachsenenadoption zum Minderjährigenrecht in Deutschland ist im BGB (§ 1772) geregelt.

Kosten einer Adoption

Für viele Paare stellt sich bei der Planung einer Kindesadoption vorrangig die Frage nach den Kosten. Schließlich möchten die werdenden Adoptiveltern sicher sein, ihr neues Kind auch gut und materiell sicher aufziehen zu können. Es ist daher nur verständlich, wenn auch ihr diesbezüglich einige Fragen habt. Wichtige Unterschiede bestehen dabei vor allem zwischen den drei verschiedenen Adoptionsarten, sodass diese im Weiteren separiert betrachtet werden sollen.

Kosten einer Inlandsadoption

Nachfolgend sollen zunächst die Kosten für eine Inlandsadoption erörtert werden, da diese wahrscheinlich am relevantesten für euch ist. In Deutschland ist die Adoptionsvermittlung im Inland die Aufgabe der Jugendhilfe und daher gebührenfrei. Dabei fallen in Deutschland einzig und allein Kosten an, die mit den erforderlichen Unterlagen, Urkunden und Dokumenten in Verbindung stehen. Darüber hinaus werden durch das Verfahren keine Kosten aufgeworfen, sodass der Vorgang insgesamt durchaus bezahlbar ist.

Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Dokumente, die unter der Überschrift 3. aufgeführt sind, auf ungefähr 150 Euro. Dies liegt vor allem daran, dass die meisten Unterlagen notariell beglaubigt werden müssen. Allein auf die Beglaubigung des Adoptionsantrages entfallen ca 65 Euro. Der genaue Preis der Notarkosten hängt dabei jedoch von euren Einkommen ab. Ihr erfahrt ihn am besten im direkten Gespräch mit dem Notar eures Vertrauens.

Eine nichtstaatliche Behörde ist eine private Adoptionsvermittlung und daher fallen schon Kosten an. Die Höhe dieser ist von Vermittlungsstelle zu Vermittlungsstelle unterschiedlich. Die sogenannten Vereine sind finanziell auf sich selbst gestellt und auf Spenden angewiesen. Die Beträge für den Bedarf werden von den Vereinen jedes Jahr neu berechnet und können variieren. Daher können für den gesamten Prozess der Adoption Beträge von bis zu 5000 Euro verlangt werden.

Kosten einer Auslandsadoption

Eine Auslandsadoption ist nicht kostenfrei. Für eine Auslandsadoption entstehen höhere Kosten, die auf Seiten Deutschlands auf mindestens 800 Euro zu beziffern sind. Die wichtigste Kostenursache besteht jedoch nicht in dieser Gebühr, sondern in den jeweiligen Verfahrensbesonderheiten und -kosten des Herkunftslandes eures Adoptivkindes, welche zu den 800 Euro aufaddiert werden müssen. Diese bewegen sich in einem Rahmen von 8000 – 15.000 Euro. Solltet ihr daher den Wunsch haben, ein Kind aus einem spezifischen Land zu adoptieren, solltet ihr euch besser im Vorfeld über alle bürokratischen Hindernisse und Fallstricke informieren. Die besten Ansprechpartner sind dabei die zuständigen Jugendämter, welche die Voraussetzungen für einen solchen Schritt prüfen. Auch hier kommt es zu länderspezifischen Unterschieden, sodass keine Pauschalauskünfte gemacht werden können.

Zusätzlich Kosten entstehen in diesem Fall also unter anderem bei Wahl des Herkunftslandes, Verfahrensbesonderheiten, für Übersetzungen, Beglaubigungen und Urkunden. Für die genauen Kosten können die örtlichen Jugendämter Auskunft geben.

Kosten einer Erwachsenenadoption

Bei einer Erwachsenenadoption sind die Kosten überschaubar. Ohne Anwalt ist hier lediglich der Notar zu zahlen, welcher in Abhängigkeit von euren Einkommens- und Vermögensverhältnissen mindestens 26 Euro kostet. Wenn der sogenannte Gegenstandswert 500.000 Euro übersteigt, dann werden die Kosten allerdings auf 800 Euro zuzüglich Steuern und Auslagen gedeckelt. Damit werden insgesamt 1000 Euro nicht überschritten. Die Gebühren für die Gerichtsverhandlung betragen in der Regel 900 Euro. Solltet ihr aber doch einen Anwalt hinzuziehen müssen, können die Gesamtkosten jedoch rapide in die Höhe schnellen. Besonders wenn euer Vermögenswert eine Million Euro oder mehr beträgt, können hier zusätzliche 5000 – 7000 Euro zusammenkommen.

Die Kosten für die Adoption sind steuerlich nicht absetzbar, dies ist für den allgemeinen Wissensstand sehr interessant. Weitere Informationen zur Finanzierung gibt es im Blog von vr.de.

Wer vermittelt Adoptionen?

Adoptionen dürfen in Deutschland nur von bestimmten Stellen vermittelt werden. Das sind:

  • Adoptionsvermittlungsstellen der örtlichen Jugendämter sowie
  • anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier konfessioneller sowie nicht konfessioneller Träger.

Das Wohl des Kindes und die Wahrung seiner Rechte sowie Bedürfnisse stehen bei der Auswahl der Eltern im Mittelpunkt.

Stiefkindadoption

Die Stiefkindadoption ist die häufigste Art von Adoptionen in Deutschland. Wenn ein verheiratetes Paar das Stiefkind den leiblichen Kindern rechtlich gleichstellen möchte, kann das Stiefkind vom anderen Partner adoptiert werden. Besonders infrage kommt diese Art von Adoption beispielsweise, wenn das Kind zu dem getrennt lebenden Elternteil jahrelang keinen Kontakt hatte, der andere liebliche Elternteil verstorben oder unbekannt ist oder das Kind erb- und unterhaltsrechtlich mit den anderen leiblichen oder gemeinsamen Kindern gleichgestellt werden soll. In erster Linie geht es natürlich um das Wohl des Kindes. Bei der Stiefkindadoption ist es eine Voraussetzung, die gesamten Lebensverhältnisse für das Kind zu verbessern. Es gelten ein Mindestalter von 21 Jahren und der Altersunterschied von nicht mehr als 40 Jahren. Die Partner müssen schon mindestens ein Jahr miteinander verheiratet sein. Das Zusammenleben mit dem Kind muss ebenfalls bereits ein Jahr bestehen und das Kind muss einverstanden sein. Auch für die Stiefkindadoption werden alle relevanten Dokumente verlangt und beim örtlichen Familiengericht eingereicht. Danach werden alle Familienmitglieder von der Adoptionsvermittlungsstelle befragt, ob denn die Adoption zum Wohl des Kindes diene. Abschließend wird das Jugendamt vom Gericht befragt und nach einem erfolgreichen Vorgang geht der Beschluss zum örtlichen Standesamt. Eintragungen folgen im Familienstammbuch und Änderungen in der Geburtsurkunde des Kindes. Bei reibungslosen Vorgängen wird mit einer Gesamtdauer des Adoptionsprozesses von etwa sechs bis zwölf Monaten gerechnet.

Auslandsadoption

Die Adoption von Kindern aus dem Ausland (Internationale Adoption) ist teilweise kostspieliger und zeitaufwändiger als die Adoption von Kindern aus dem Inland. Viel Geduld sollte mitgebracht werden und die Offenheit zu fremden Kulturen. Der Ablauf verläuft ähnlich wie in Deutschland, nur teilweise dauern die Vorgänge länger. Teilweise haben die Kinder auch Traumata, da sie illegalem Menschenhandel angehörten und in ihrem Leben schon viel mit Gewalt und Missbrauch in Kontakt kamen. Es ist die individuelle Entscheidung für jeden Menschen selbst, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren und ihm Liebe und Nähe zu schenken. Bei der Auslandsadoption wird zwischen Vertragsstaaten des „Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ und Nichtvertragsstaaten unterschieden. Die Vermittlungsstellen für Internationale Adoptionen sind die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und die Jugendämter mit entsprechender Zulassung sowie zugelassene Vermittlungsstellen freier Träger. Das Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (AdWirkG) regelt die Voraussetzungen und den Ablauf (Adoptionswirkungsgesetz). Die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA) hält weitere Antworten auf Fragen zur Internationalen Adoption bereit. Die Wartezeit kann mehrere Jahre betragen.

Kindergeld, Elternzeit bei Adoptivkindern und Elterngeld für Adoptiveltern

Grundsätzlich besteht bei einer Kindesadoption derselbe Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld wie bei einem leiblichen Kind. Im Falle der Elternzeit sind dies beispielsweise drei Jahre. Ab dem achten Lebensjahr des Kindes entfällt dieser Anspruch allerdings. Da das Elterngeld auf Basis eures Nettoeinkommens berechnet wird, sind hier keine konkreten Angaben möglich. Es wird sich jedoch in einem Rahmen von 300-1800 Euro bewegen. Außerdem erwerbt ihr durch die Adoptionsbewilligung das Recht auf Kindergeld, welches gegenwärtig etwa 200 Euro pro Monat beträgt.

Auch Adoptiveltern haben den Anspruch auf Elternzeit, welche beim Arbeitgeber beantragt wird (Muster für Elternzeitantrag). Dieser beträgt ab Aufnahme des Kindes drei Jahre. Adoptiveltern können ohne Zustimmung des Arbeitgebers 24 Monate der dreijährigen Elternzeit beanspruchen.

Das Elterngeld kann für die Dauer von bis zu vierzehn Monaten beantragt werden, anders als bei leiblichen Kindern.

Namensrecht bei adoptierten Kindern

Grundsätzlich erhält das Adoptivkind den Familiennamen seiner Adoptiveltern laut deutschem Namensrecht. Unter strengen Voraussetzungen kann auch der Vorname des Kindes geändert werden oder es können weitere Vornamen hinzugefügt werden, um beispielsweise eine bessere Integration in das neue Umfeld zu gewährleisten. Auch wird oft der Wunsch für die Änderung des Vornamens geäußert, wenn das Kind eine traumatische Vergangenheit hatte und sich selbst unter dem neuen Namen eine grundneue Existenz aufbauen möchte. Hierbei macht das Namensrecht in Deutschland bei Adoptionen Ausnahmen.

Zusammenfassung

Für viele Menschen, die selbst auf natürlichem oder medizinischem Wege keine Kinder bekommen können, ist eine empfehlenswerte Option die Adoption. Mit der Adoption können viele Menschen, die sich nach einer eigenen Familie sehnen, Kindern das Geschenk der Geborgenheit geben, die sonst ohne Familie aufwachsen müssten und sich damit ihren Kinderwunsch erfüllen. Doch wie so vieles ist auch die Adoption in Deutschland an Voraussetzungen geknüpft und mit Kosten verbunden. Wartezeiten erschweren den Ablauf, egal ob Stiefkindadoption, Inlandsadoption oder Auslandsadoption – sie ist facettenreich und es gibt einige Aspekte zu beachten. Wir hoffen euch in diesem Ratgeber Antworten auf wichtige Fragen gegeben zu haben – vor allem auf die Frage: Wie kann man in Deutschland ein Kind adoptieren?

Adoption

Die Adoption ist ein viel umstrittenes und ausführlich behandeltes Thema in Deutschland. Vor allem für unfruchtbare Paare oder auch für homosexuelle Paare tritt das Thema Adoption immer mehr in den Vordergrund bei Kinderwunsch. Die meisten Erwachsenen wünschen sich nach Möglichkeit ein junges und gesundes Baby. Die Chance für den Erfolg der Adoption so eines Wunschkindes ist jedoch äußerst gering. Hierbei herrscht der Grundsatz: für jedes Kind werden passende Eltern gesucht und nicht anders herum. Daher sollten sich die werdenden Eltern bei den Adoptionswünschen eher einschränken. Grundsätzlich entscheiden sich die meisten Erwachsenen aus religiösen, ethischen und weltanschaulichen Gründen, ein verlassenes Kind zum Teil der Familie werden zu lassen. Etwa 6000 Adoptionen werden laut Statistik jährlich in Deutschland veranlasst. Etwa die Hälfte davon sind sogenannte Stiefkindadoptionen in den Statistiken.

Ablauf einer Adoption

Der Ablauf einer Adoption ist ein langer Prozess, der viel Geduld bedarf. Anfänglich müssen die Voraussetzungen überhaupt erfüllt sein, damit die Adoptionsvermittler überhaupt in Kontakt treten. Beim ersten Gespräch mit den Adoptionsvermittlern geht es darum, sich einen ersten Eindruck der werdenden Adoptiveltern zu verschaffen und den gesamten Ablauf der Adoption zu erklären.

Danach erfolgt die Stellung eines Antrags beim Jugendamt. Dafür ist es notwendig, eine zahlreiche Anzahl an Dokumenten und Unterlagen zusammen zu tragen. Zuerst muss das Antragsformular ausgefüllt sein oder eine Bewerbung muss selbst verfasst werden. Außerdem sind die Geburts- und Heiratsurkunden sowie die Lebensläufe der beiden Partner relevant. Des Weiteren sollten auch die Polizeilichen Führungszeugnisse und sämtliche ärztliche Atteste vorliegen. Zum Schluss sind noch alle vorhandenen Verdienst- und Vermögensnachweise beizulegen. Ein Fragebogen mit wichtigen Fragen liegt meist auch bei, der von den zukünftigen Adoptiveltern ausgefüllt werden soll. Darin sind Fragen enthalten wie beispielsweise „Welche Vorstellungen sind für die Kindererziehung vorhanden?“.

Nach der Antragsstellung folgt ein Eignungsverfahren. Dafür führen Sozialarbeiter mit den zukünftigen Adoptiveltern etwa zwei bis drei Gespräche. In den Gesprächen werden viele Aspekte beleuchtet wie beispielsweise die eigene Kindheit, die Beziehung des Paares zueinander, die Gründe der Adoption, Vorstellungen für die Erziehung und vieles mehr. Die Überprüfung erfolgt äußerst gründlich und als Resultat soll festgestellt werden, ob sich die Bewerber für die Adoption eignen.

Nach einer Wartezeit, die ganz unterschiedlich sein kann, wird den zukünftigen Adoptiveltern dann individuell ein Adoptivkind zugeordnet, das in das liebende Familienumfeld aufgenommen wird. Die Wartezeit kann mehrere Jahre betragen.

Statistiken zur Adoption in Deutschland

Im Folgenden ein paar interessante Statistiken zu Adoptionen und aktuelle Zahlen in unserem Ratgeber: Im Jahr 2012 wurden in Deutschland laut Statistik 3886 Kinder adoptiert. 57 Prozent der Adoptionen erfolgten dabei durch die Stiefeltern. 34 Prozent der adoptierten Kinder waren laut Statistik drei Jahre oder jünger, 30 Prozent der Adoptivkinder waren sechs bis elf Jahre alt und 25 Prozent der Kinder waren zwölf Jahre oder älter. Insgesamt besaßen 32 Prozent der Adoptierten keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Fazit

Das Thema der Kindesadoption ist sehr komplex und vielschichtig. Die Entscheidung zu einem solchen Schritt will daher reiflich überlegt sein. Ihr solltet euch genügend Zeit lassen, diese Idee in all ihren Konsequenzen gemeinsam zu durchdenken. Noch bevor ihr euch mit konkreten Fragen zu den bürokratischen Formalien der Bewerbung befasst, solltet ihr die grundsätzlichen Dinge geklärt haben. Neben eurer persönlichen Eignung, die euren Gesundheitszustand sowie die Belastbarkeit eurer Beziehung einschließt, gehören dazu vor allem auch finanzielle Aspekte. Adoptionen können in Einzelfällen nämlich vergleichsweise teuer werden und Adoptionsverfahren lange währen. Eltern sollten ihren Kindern ein materiell sorgenfreies Leben bieten können. Daher sollte wenigstens einer von euch beiden fest im Berufsleben stehen. Zusätzlich können Adoptionsbewerber staatliche Hilfe, etwa das Elterngeld, in Anspruch nehmen. Habt ihr für eine solide finanzielle Basis gesorgt, bleibt nur noch, eurer neuen Familie das größtmögliche Glück zu wünschen!

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