Testament & Erbe: Worauf muss ich achten?

Bei einer Erbschaft, mit oder ohne Testament, tauchen in der Regel zwei völlig gegensätzliche Gefühle bei den Hinterbliebenen auf – die Trauer um den Erblasser und die Freude über eine Erbschaft. 

Das Erbrecht regelt den Nachlass eines lieben Verstorbenen, ob Ehepartner, Elternteil oder entfernte Verwandte, dessen letzter Wille in einer letztwilligen Verfügung respektiert wird. Nicht selten jedoch enden die Hinterbliebenen im schlechtesten Fall in einem Erbstreit, wenn keine solche Verfügung vorliegt. Bevor ein Erbe angetreten wird, solltet ihr das Erbrecht gut kennen und auch verstehen. Erben und Vererben ist ein rechtlicher Akt, der Verantwortung verlangt, sowohl vom Erblasser als auch vom Erbberechtigten. Das Erbrecht ist im Grundgesetz (GG) verankert. Der Artikel 14 Abs. 1 GG regelt die Garantie des Vererbungsrechts (§§ 1922 ff.).

Vorteile und Nachteile beim Testament oder bei der gesetzlichen Erbfolge

Wenn ihr als Erblasser keine Gründe habt, Euer Vermögen bestimmten lieben Menschen zu vererben, könnt ihr es bei der gesetzlichen Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs belassen. Dort ist alles detailliert geregelt. Das Gesetz nimmt dabei keine große Rücksicht auf gefühlsmäßige Verbindungen zwischen euch und den Erbberechtigten. Eure Verhältnisse sind nur euch selbst bekannt und es zählt nur der familiäre Grad der Verwandten.

Wenn ihr aber selbst bei Lebzeiten die Erbfolge nach Euren Wünschen mitgestalten wollt, solltet ihr die letztwillige Verfügung wählen. Ein individuelles Schriftstück kann sowohl handschriftlich verfasst werden oder beim Notar. Einen letzten Willen selbst verfassen ist einfach.

Wann solltet ihr ein Testament verfassen und nicht die gesetzliche Erbfolge wählen?

Eine letztwillige Verfügung ist nötig, wenn ihr merkt, dass die Pflichtteil Regelung nicht eure eigenen Wünsche ausdrücken kann. Möchtet ihr einen Menschen, zu dem ihr eine enge Beziehung habt, nach eurem Tod versorgt wissen, bietet sich ein schriftlicher letzter Wille auf jeden Fall an. 

Ihr könnt auch zusammen mit eurem Ehegatten oder eingetragenem Lebenspartner ein Berliner Testament verfassen. Es ist ein Ehegattentestament, bei dem ihr Euch gegenseitig als Erbberechtigte bestimmen könnt. Bei gemeinsamen Kindern besteht die Möglichkeit in dieser Verfügung, sie als Schlusserben für euren Nachlass einzusetzen. Mit einer Klausel (Öffnungsklausel) kann einer von beiden Ehegatten die Verfügung wieder seiner eigenen Situation anpassen, wenn der Partner verstirbt. 

Habt ihr später Kinder aus einer vorangegangenen Ehe und vielleicht auch Stiefkinder von einem oder mehreren Ehegatten, könnt ihr sie alle über eine letztwillige Verfügung zu Erben bestimmen. 

Es ist auch möglich, dass ihr in eurer letztwilligen Verfügung bestimmt, dass eure Erben in der Nachfolge gemeinnützige Stiftungen oder Projekte mit einem Teil des Erbes unterstützen. 

Wer bereits Kinder aus erster Ehe hat und Stiefkinder, kann in einer letztwilligen Verfügung festlegen, wie weit sie am Nachlass beteiligt werden sollen. 

Wenn ihr allein lebt und keine Verwandten mehr habt, erbt der Staat euer Vermögen, wenn kein letzter Wille verfasst wurde. Möchtet ihr das vermeiden, könnt ihr in dieser letztwilligen Verfügung die Nachfolge festlegen, wer eure Vermögenswerte nach eurem Tod erhalten soll. Das können Organisationen oder Tierheime, gemeinnützige Vereine usw. in der Nachfolge sein. 

Ihr habt in einem schriftlichen letzten Willen die Möglichkeit, den Erbberechtigten Aufgaben aufzuerlegen, wie Euer Haustier aufzunehmen oder wer sich um Euer Grab kümmern soll und vieles mehr. Zudem könnt ihr auch euren Internet Nachlass regeln und eine bestimmte Person bestimmen, die Eure gespeicherten Daten oder E-Mail Accounts verwaltet. Hier könnt ihr eine Vertrauensperson einsetzen und auflisten, was diese Person regeln soll.

Erbe
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Nachlass im Ausland

Wenn ihr Vermögen oder Immobilien im Ausland habt, solltet ihr die Nachlassabwicklung in einer letztwilligen Verfügung bestimmen. Liegt keine Verfügung vor, gilt das Recht des Staates, in dem sich eure Vermögenswerte befinden. Allerdings solltet ihr euch vorher erkundigen, wie das Erbrecht bei Ausländern im jeweiligen Staat gehandhabt wird. Nebenbei, nicht in allen Ländern ist das Berliner Testament gültig. Wenn Ihr im Ausland lebt, solltet ihr euch erkundigen. 

Beispiel: In der Türkei gilt das Berliner Testament für Ehegatten nicht, weil es das Gesetz nicht vorsieht. Dort wird bei Ausländern beweglicher Nachlass nach deutschem Recht und unbeweglicher Nachlass (wie Immobilien) nach türkischem Recht vererbt. 

Nur wenn im jeweiligen Staat die Gesetze wie in Deutschland gelten, ist ein deutscher letzter Wille rechtlich gültig. Dies wird auch ein deutscher Notar in der letztwilligen Verfügung entsprechend mit dem Vermerk – sofern es die Gesetze des Landes zulassen – versehen.

Welchen Zweck hat ein Testament?

Niemand denkt gerne ans Sterben und schiebt die Überlegungen über die Frage, wer soll einmal meinen Nachlass erhalten, lange vor sich her. Meistens überlegen die meisten zu lange und es tritt die Regelung des Pflichtteils per Gesetz ein. Die Pflichtteil Regelung stellt deshalb nur eine Notfalllösung dar und sollte wirklich von euch überdacht werden. Denn ob ihr das möchtet oder nicht, auch unliebsame Verwandte profitieren dann vielleicht von eurem Nachlass in der Nachfolge. 

Wenn ihr eure persönlichen Wünsche bezüglich eurem Nachlass durchsetzen wollt, solltet Ihr in einer letztwilligen Verfügung eure Erbfolge als Erblasser so regeln, wie ihr es euch vorstellt. Vielen Menschen geht es so und immer mehr ergreifen die Möglichkeit, weil die Gesetze bezüglich des Pflichtteils meistens unbefriedigend sind. Den Nachlass planen heißt für die Zukunft vorzusorgen. Dadurch bleibt der Friede in eurer Familie erhalten und ihr könnt sicher sein, dass euer Vermögen so verteilt wird, wie es euer Wunsch ist. 

Wenn ihr die Vorschriften der Form eines Testaments beachtet, ist es leichter als ihr denkt. Wenn ihr jedoch Schwierigkeiten bei eurer Beurteilung einer Nachfolge habt, solltet ihr euch individuell von einem Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht beraten lassen.

Ein Testament ist ein rechtlicher Akt

Euer letzter Wille muss über den Tod hinaus respektiert werden, egal ob er handschriftlich verfasst wurde oder beim Notar. Ihr bestimmt, wie euer Vermögen verteilt werden soll und an wen. In einer letztwilligen Verfügung könnt ihr ein persönliches Vermächtnis individuell einbinden, indem ihr einen Teil eures Vermögens einer geliebten Person oder z. B. einer Stiftung zukommen lasst. Ihr könnt den Menschen zeigen, die an eurem Leben teilgenommen haben oder sich wirklich für euch interessiert haben, dass ihr das wertgeschätzt habt.

Was ist ein Vermächtnis?

Wenn ihr Personen im Nachlass berücksichtigen wollt, braucht ihr sie nicht unbedingt als Erbberechtigte zu benennen. Meistens reicht ein Vermächtnis aus. Die Person, die das Vermächtnis annimmt, muss sich nicht um euren Nachlass sorgen oder darüber streiten oder eure Schulden tilgen. Sie ist kein Teil der Erbengemeinschaft. Der Teil eures Nachlasses, den ihr als Vermächtnis bezeichnet, gehört nicht zum Erbteil. So besteht auch die Möglichkeit, in der letztwilligen Verfügung nur ein Vermächtnis zu verfassen und den Rest über das Erbschaftsgesetz zu regeln. Die gesetzlichen Erbberechtigten werden dazu bedingungslos verpflichtet, dieser Person den Vermögensteil zu übergeben, der ihr von euch zugedacht wurde.

Wenn ihr Vermögen vererbt, seid ihr Erblasser

Als Erblasser habt ihr die moralische Verpflichtung, das Erbe so zu verteilen, dass es nicht zum Streit unter den Erbberechtigten führt. Das gilt in dem Fall, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Ihre Erbberechtigten und Rechtsnachfolger übernehmen mit ihrem Erbe auch alle eure Pflichten und Rechte.

Erbfolge, Nachlass, Vermächtnis und Gesetzlicher Pflichtteil
Erklärung: Erbfolge, Nachlass, Vermächtnis und Gesetzlicher Pflichtteil

Die gesetzliche Erbfolge regelt den Erbnachlass ohne letztwillige Verfügung

Durch das Erbrecht ist geregelt, dass ein Vermögen niemals ohne Eigentümer bleibt. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass im Falle eures Ablebens die nächsten Angehörigen euer Vermögen erhalten. 

Habt ihr kein Testament hinterlassen oder einen Erbvertrag beim Notar hinterlegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Gibt es einen Formfehler in der Verfügung, wird er durch die gesetzliche Erbfolge ersetzt. Diese tritt auch dann ein, wenn der Erbe in der letzten Willenserklärung inzwischen selbst verstarb oder der nächste Erbberechtigte die Erbschaft ausschlägt. 

Auch wenn die gesetzlichen Erbberechtigten das Testament anfechten, weil sie der Meinung sind, dass der in der letztwilligen Verfügung bedachte Erbberechtigte nicht würdig ist und die Klage Erfolg hat, geht das Recht in die gesetzliche Pflichtteil Regelung über. 

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind gesetzlich in Deutschland gleichgestellt, wenn es um eine Erbschaft geht. Ist der Lebenspartner nicht eingetragen, kann er kein gesetzlicher Erbberechtigter werden. Wenn ihr einem Lebensgefährten einer nicht eingetragenen ehelichen Lebensgemeinschaft etwas hinterlassen wollt, müsst ihr einen Erbvertrag oder eine letztwillige Verfügung erstellen. Beides muss vom Notar beurkundet sein. 

Das gilt auch bei Kindern. Leibliche Kinder, nicht eheliche Kinder und adoptierte Kinder sind gleichgestellt. Ein Pflegekind kann nicht Erbberechtigter sein, außer wenn es im Testament ausdrücklich etwas erhalten soll. Das kann auch mit einem Vermächtnis festgelegt werden.

Das Erbrecht regelt die Nähe des Verwandten zum Erblasser in genau festgelegten Ordnungen

Am wichtigsten sind in der Praxis die Ordnungen von 1. bis 3. Hier wiederum gibt es in den jeweiligen Ordnungen ebenfalls eine Rangordnung. Z. B. wenn die Kinder bereits verstorben sind, erben die Enkel, sind weder Kinder noch Enkelkinder vorhanden, geht die Erbschaft auf die zweite Ordnung über, die wieder die gleiche Rangordnung hat usw. Generell schließt der noch Lebende der jeweiligen Ordnung die nachfolgenden Erbberechtigten aus. Nach dem Ehepartner als Erbberechtigter gilt folgendes:

  1. Ordnung
    • Kinder
    • Enkelkinder
  2. Ordnung
    • Eltern
    • Geschwister
    • Neffen, Nichten
  3. Ordnung
    • Großeltern
    • Onkel, Tanten
    • Cousins, Cousinen

Unterschied: Erbe oder Hinterbliebener

Beim Ableben einer Person ist es möglich, dass ihr ohne Kenntnis zum Erbberechtigten werdet. Denn nur die gesetzliche Erbfolge oder der Erblasser bestimmen darüber wer erbt. Auch wenn ihr nicht einverstanden seid. Sobald die Voraussetzungen vorliegen, wie ein Testament oder ein gesetzlicher Erbe als Hinterbliebener, liegt ein Erbfall vor. Ohne eure Mitwirkung geht das Vermögen oder Schulden des Erblassers auf euch über. 

Erben kann nur, wer zum Zeitpunkt des Erbfalles am Leben und erbfähig ist. Auch ein ungeborenes Kind kann, wenn in der Rangordnung vor ihm alle Erben verstorben sind, Erbberechtigter sein.

Gesetzlicher Pflichtteil

Selbst wenn der Erblasser nicht möchte, dass ihr etwas erbt und euch enterbt bis auf den Pflichtteil, steht euch noch Bargeld in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbes zu. Der Pflichtteil besteht aber nur aus Bargeld, und ihr erbt nichts aus dem sonstigen Nachlass oder an Gegenständen aus dem Nachlass. 

Als gesetzlicher Erbberechtigter eines Pflichtteils kann es euch passieren, dass der Erblasser für euch im Testament mittels Vermächtnisses niederlegt, dass ihr mehr als die anderen Erbberechtigten bekommen sollt. Dieses mehr an Erbe muss nicht unbedingt auf den gesetzlichen Erbteil angerechnet werden, das kommt auf die Formulierung des letzten Willens an. 

Gesetzliche Erben sind Ehegatte, Eltern, Kinder oder Enkelkinder. Gibt es einen Alleinerben im Testament, steht ihnen der gesetzliche Pflichtteil zu, jedoch nicht der gesetzliche Erbteil. Der gesetzliche Erbteil wird damit halbiert und der gesetzliche Pflichtteil kann nur in Bargeld ausgeglichen werden, nicht mit dem sonstigen Nachlass.

Erben bei Schulden

Sowohl euer Erbteil als auch euer gesetzlicher Pflichtteil ist bei Schulden pfändbar. Wenn ihr Verbindlichkeiten habt, solltet ihr prüfen, ob ihr dann nicht lieber auf Erbe und den gesetzlichen Pflichtteil verzichtet. Das muss vor dem Notar geschehen und das Erbe und Pflichtteil wird dem Nachfolger in der Erbfolge überlassen. 

Besteht der Nachlass zum größten Teil aus Schulden, kann der Erbberechtigte das Erbe ausschlagen.

Was bedeutet Vor- und Erbnachfolge

In manchen Familien besteht trotzdem manchmal der Wunsch, dass hart erarbeitete Familienvermögen zusammenzuhalten. Bei der Vor- und Erbnachfolge werden eure Kinder als Vorerben und nach eurem Ableben eure Enkelkinder zu Nacherben bestimmt. Einfach gesagt – die Nachfolger der Erben.

Diese Anordnung ist für die Eltern vorteilhaft, die verhindern wollen, dass das Elternvermögen bei einer Scheidung der Kinder oder gar Tod in den Besitz Fremder übergeht. Die Rechte des Vorerben (Kind oder Kinder) sollten im letzten Willen genau hinterlegt sein. Wie zum Beispiel Regelungen über die Veräußerung von Besitz ohne die Zustimmung der Nacherben oder wer die Zinsen aus dem Grunderbe in Anspruch nehmen darf und ob der Rest unberührt bleibt. Alles was Euch am Herzen liegt, sollte in eurer letztwilligen Verfügung geregelt werden. 

Wenn euer Vorerbe mehr Zugang zum Erbe haben soll, müsst ihr ihn zum befreiten Vorerbe erklären und von allen gesetzlichen Beschränkungen freistellen. Dann darf er selbst über die Verwendung entscheiden, auch wenn der Nacherbe bei eurem Tode nichts mehr erbt. Doch er darf das Erbe nicht an dritte Personen oder den eigenen Nacherben vererben.

Erbvertrag
Erbvertrag: Was ist das und wann sollte dieser abgeschlossen werden?

Was ist ein Erbvertrag?

Wie der Name Vertrag schon verrät, ist der Erbvertrag eine Vereinbarung. In einem solchen rechtlichen Vertrag verpflichtet ihr euch verbindlich, einem Dritten eure Vermögenswerte im Falle eures Ablebens zu vererben. Für diesen Vertrag müsst ihr voll geschäfts- und testierfähig sein. Einen Erbvertrag schließt ihr ausschließlich persönlich und vor dem Notar. Dieser Vertrag ist für euch bindend. In der Regel ist ein einseitiges Widerrufsrecht nicht vorgesehen, außer ihr lasst eine Klausel für Änderungen und ein Recht auf Rücktritt eintragen. 

Ihr seid mit einem Erbvertrag in der Lage, durch eine rechtliche Bindung einen Erbberechtigten einzusetzen. Außerdem dürft ihr auch Auflagen fixieren oder ein Vermächtnis einfügen.

Wann solltet ihr einen Erbvertrag abschließen?

Einen das Erbe regelnden Vertrag abzuschließen, bewegt Menschen bei denen besondere Umstände vorliegen. Der Vererbende hat weniger Möglichkeiten wie beim Testament bezüglich eines Widerrufs und die sonstigen Inhalte. Eine letztwillige Verfügung könnt ihr immer wieder neu errichten. Auch die notarielle Beurkundung fällt beim letzten Willen weg, wenn ihr ihn handschriftlich aufsetzt und die Formvorschriften beachtet. 

Ein Erbvertrag verfolgt ein besonderes Ziel. Er ist vorteilhaft bei nicht verheirateten Paaren, die kein Ehegattentestament in Anspruch nehmen können oder eventuell bei binationalen Paaren, die im Ausland ihren Wohnsitz haben und dieser Staat einen rechtlich ähnlichen Vertrag vorsieht. 

Mit einem Erbvertrag können Familienunternehmen schrittweise an die Erbberechtigten übergeben werden oder Personen, die ihr zur Betreuung im Alter braucht und ihnen verbindlich nach eurem Ableben etwas abzugelten habt, mit dem Vertrag abgesichert werden. Das wäre bei einer letztwilligen Verfügung schwieriger, weil es einseitig widerrufbar ist. 

Wenn ihr einen Erbvertrag abschließt, seid ihr euch der gegenseitigen Bindung bewusst. Er kann nur durch einen Aufhebungsvertrag mit beiderseitigem Einverständnis wieder gelöst werden. 

Außer ihr habt in einer Vertragsklausel einen Rücktrittsvorbehalt eintragen lassen oder der Vertragspartner hat die versprochene Dienstleistung nicht erbracht. Es kommt ganz selten vor, dass dieser Person, wenn sie Anspruch auch auf einen Pflichtteil gehabt hätte, dieser Pflichtteil aufgrund der Auflösung des Vertrages entzogen wird.

Kann ein Erbvertrag nichtig gemacht werden?

Wenn ihr der Meinung seid, dass ihr nach dem Abschluss des gegenseitigen Erbvertrages einer Arglist unterlegen seid, könnt ihr den Vertrag als Erblasser anfechten. Das heißt, wenn euer Vertragspartner, der später nach eurem Ableben euer Erbe erhalten soll, sich nicht an die Bedingungen hält, die er unterschrieben hat. Auch wenn ihr euch geirrt habt oder mit einer Drohung zu diesem Erbvertrag gezwungen wurdet, ist es möglich, dagegen anzugehen. 

Dafür hat der Gesetzgeber Fristen eingeräumt. Diese besagen, dass der Erblasser ab der Kenntnis des Anfechtungsgrundes ein Jahr Zeit hat, beim Notar den Erbvertrag anzufechten. Euer Erbvertragspartner hat keine Möglichkeit der Anfechtung mehr, wenn euer eigenes Anfechtungsrecht bereits abgelaufen ist. 

Ihr könnt trotz dem Erbvertrag zu Lebzeiten euer Vermögen verwalten wie ihr möchtet oder es ganz ausgeben. Wird dies jedoch mit der Absicht getan, den Erbvertragspartner zu benachteiligen (z. B. bei einer großen Schenkung an eine Affäre), kann der Erbvertragspartner diese Schenkung zurückfordern.

Hier gibt es weitere Finanztipps für Familien im Ratgeber.

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