Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung während der Schwangerschaft

Bereits frühe erste Schwangerschaftsanzeichen bewegen junge werdende Mütter dazu, sich spätestens nun mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen während der Schwangerschaft auseinanderzusetzen. Während der Schwangerschaft und Geburt fallen zahlreiche Kosten an. In Bezug auf die Gesundheitsversorgung bietet auch die gesetzliche Krankenversicherung ein umfangreiches Leistungspaket, das die Frau während der Schwangerschaft und der Geburt des Kindes nutzen kann. Diese Leistungen werden im Sozialgesetzbuch nicht gesondert ausgewiesen, da Schwangerschaft und Geburt nicht unter den Begriff Krankheit fällt. Dennoch beginnt der Schutz der Schwangeren bereits mit dem ersten Besuch beim Arzt, der Erstuntersuchung, um die Schwangerschaft festzustellen. Den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung möchten wir euch im folgenden Artikel etwas näher bringen – vor allem, für den Fall Schwangerschaft. Krankenkassen sind dabei sehr weitgehend zur Erbringung von Leistungen verpflichtet.

 

Ärztliche Betreuung: Schwangerschaft und Krankenkasse

Während der Schwangerschaftswochen braucht die werdende Mutter regelmäßige Betreuung, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Arztbesuche zur monatlichen Routineuntersuchung
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Geburtsvorbereitungskurs
  • Dienst einer Hebamme
  • Notwendige Laboruntersuchungen

Nachdem der Arzt die Schwangerschaft feststellt, wird der Schwangeren ein Mutterschaftspass ausgestellt, den sie fortan zusammen mit ihrer Krankenversicherungskarte zu allen Arztbesuchen mitbringen sollte. Bei den Arztbesuchen entfällt während der Schwangerschaft und den Nachsorgeuntersuchungen die Praxisgebühr und auch die Medikamente, die zur Linderung von Beschwerden bei der Schwangerschaft verordnet werden, sind ohne Zuzahlung erhältlich. Die werdende Mutter hat bei Bedarf ebenfalls Anspruch auf kostenfreie Krankengymnastik und Massage. Schwangerschaftsyoga hingegen muss mit der Krankenkasse während der Schwangerschaft abgesprochen werden, der Leistungsumfang differenziert sehr. Ein kurzes Telefonat mit dem Servicecenter gibt meistens Auskunft über den Inhalt des Leistungskatalogs bei speziellen Dingen. Yoga wird teilweise bezuschusst, zumindest bei entsprechender Zertifizierung der Yogalehrer beziehungsweise Yogaschule.

 

Die Arten der Krankenkassen

Folgende Kassenarten gibt es:

  • AOK: Allgemeine Ortskrankenkassen
  • EK: Ersatzkassen (TK, KKH etc.)
  • IKK: Innungskrankenkassen
  • BKK: Betriebskrankenkassen
  • LKK: Landwirtschaftliche Krankenkassen
  • KBS: Knappschaft

Grundsätzlich kann jeder Versicherungspflichtige seine Krankenkasse frei wählen. Nach §175 SGB V gibt es für Versicherte ein Kassenwahlrecht.

 

Wie oft kann man den Arzt besuchen?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in den ersten sieben Schwangerschaftsmonaten einen Arztbesuch alle vier Wochen und in den letzten zwei Monaten kann man den Arzt zur Routineuntersuchung alle zwei Wochen aufsuchen. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung werden auch drei Ultraschalluntersuchungen bezahlt, um die Entwicklung des Kindes zu beobachten. Im Falle von Komplikationen können auch mehr Arztbesuche und Spezialuntersuchungen gestattet werden, während einer Schwangerschaft. Krankenkasse beziehungsweise Krankenversicherung können sich dabei nicht quer stellen. Auch Tests, wie die Bestimmung der Blutgruppe und Rhesusfaktor Test sind im Vorsorgepaket enthalten und die werdende Mutter kann auch eine gezielte Ernährungsberatung in Anspruch nehmen.

 

Die Krankenkasse und der Dienst der Hebamme

Die werdende Mutter hat während ihrer gesamten Schwangerschaft und auch in der Stillzeit in den ersten acht Wochen nach der Geburt den Anspruch auf die Dienste von einer Hebamme. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse beinhaltet dies. Die Hebamme steht der jungen Mutter während der Schwangerschaft bei Fragen und Problemen zur Seite und kann sie auch bei der Geburt begleiten. Während der Stillzeit kann man die folgenden Leistungen der Hebamme über die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen:

  • Ein täglicher Besuch während der ersten 10 Tage
  • Weitere 16 Besuche während der ersten acht Wochen nach der Geburt
  • Bei Stillproblemen sind vier weitere Besuche auf ärztliches Rezept möglich

Die Hilfe der Hebamme wird besonders von jungen Müttern bei einer Erstgeburt geschätzt, wenn viele Fragen bezüglich des Verlaufs der Schwangerschaft und zum Thema Stillen auftauchen.

 

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei der Entbindung

Bei der Entbindung kann sich die Mutter für mehrere Optionen entscheiden. Eine Entbindung im Krankenhaus wird von der gesetzlichen Krankenkasse komplett ohne die Notwendigkeit von zusätzlichen Zahlungen getragen, sofern der Krankenhausaufenthalt sechs Tage nicht überschreitet. Dabei sind jedoch die sogenannten Wahlleistungen, die von vielen Kliniken angeboten werden, nicht enthalten – wie etwa Anspruch auf ein Einzelzimmer. Entscheidet man sich hingegen für ein Geburtshaus, so empfiehlt es sich, vorher bei der Krankenkasse Erkundigungen einzuziehen, ob für das ausgewählte Geburtshaus Zuschüsse gezahlt werden. Im gegenteiligen Fall werden von der gesetzlichen Krankenkasse ebenso, wie bei einer Geburt zu Hause, lediglich die Kosten der Hebamme getragen.

 

Womit man bezüglich der Leistungen nach der Schwangerschaft rechnen kann

Auch nach der Schwangerschaft gibt es über den Hebammendienst hinaus einige Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, die man nutzen kann. So werden beispielsweise zwei Besuche beim Frauenarzt bezahlt und auch Rückbildungsgymnastik kann man sich von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlen lassen, um nach der Geburt schnell wieder in Form zu kommen. In einigen Fällen kann man von der gesetzlichen Krankenversicherung sogar eine Haushaltshilfe erhalten. Diese Regelung muss jedoch von Fall zu Fall mit der Versicherung geklärt werden. Das Neugeborene Kind wird automatisch und kostenfrei in die gesetzliche Versicherung aufgenommen, wenn eine Familienversicherung besteht, so dass auch Untersuchungen und Impfungen für das Kind abgedeckt sind.

Übrigens gibt es auch nach der Geburt noch interessante Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und am Ende der Schwangerschaft. Krankenkasse beziehungsweise Krankenversicherung hält dann unter Umständen zum Beispiel Babymassagen bereit, diese Leistungen sollten jedoch telefonisch oder persönlich vorab geklärt werden.

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