Immobilien-Teilverkauf – Rente aufstocken und Familie unterstützen!

Immer mehr Deutsche stehen kurz vor dem Ruhestand. Viele der Betroffenen haben dabei ein mulmiges Gefühl im Bauch. Geht mit dem Eintritt ins Rentenalter doch spürbar das Einkommen zurück. Auf der anderen Seite werden aller Wahrscheinlichkeit nach die Ausgaben für die Gesundheit steigen.

Es steht zu befürchten, dass beim Lebensstandard große Einschnitte vorgenommen werden müssen. Auch wird es mangels ausreichender Finanzmittel nicht möglich sein, die Familie zu unterstützen. In vielen Fällen besteht eher die Gefahr, dass die eigenen Kinder um Geld gebeten werden. Für Eigentümer einer Wohnimmobilie zeichnet sich dabei ein hoffnungsvoller Ausweg ab.

Über einen Immobilien-Teilverkauf mit der Deutschen Teilkauf kann ein großer Teil des in der Immobilie gebundenen Kapitals freigesetzt werden, sodass einem angenehmen Ruhestand nichts mehr im Wege steht. Im Gegensatz zu einem Komplettverkauf ändert sich nichts an den Lebensumständen. Ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht wird rechtssicher garantiert, sodass die Senioren in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können.

Was wird unter einem Immobilien-Teilverkauf verstanden?

Ein Immobilien-Teilverkauf ist ein verbraucherfreundliches Modell, das es Ruheständlern erlaubt, sofort ihre Liquidität zu erhöhen. Ein Teilverkauf ermöglicht es, bis zu 50 Prozent der Wohnimmobilie an ein spezialisiertes Immobilien- oder Finanzdienstleistungsunternehmen abzutreten. Der Teilkäufer tritt in Form eines stillen Miteigentümers auf und hält sich weitestgehend im Hintergrund. Für sein Engagement stellt er nur ein monatliches Nutzungsentgelt in Rechnung.

Dem Eigentümer dagegen eröffnen sich mit einem Teilverkauf ungeahnte Möglichkeiten. Er erweitert seine Liquidität genau um den Betrag, den er für einen angenehmen Ruhestand benötigt. Gleichzeitig bleiben ihm weitestgehend alle Rechte an der Immobilie erhalten. So wird ein Nießbrauchrecht ins Grundbuch eingetragen. Dieses umfasst sowohl ein lebenslanges Wohn- als auch ein Nutzungsrecht.

Der Teilverkäufer behält die Entscheidungshoheit und kann selbst entscheiden, inwieweit Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich Barrierefreiheit und energetischer Sanierung als notwendig betrachtet werden. Zudem wird über den Restanteil weiterhin am Wertzuwachs der Immobilie partizipiert. Auch einer späteren Vererbung steht nichts im Wege. Eventuelle Erben erhalten sogar ein Erstankaufsrecht für den veräußerten Anteil.

Für wen kommt ein Teilverkauf infrage?

Im Grunde kann jeder, der über eine abbezahlte Immobilie verfügt, mit einem Teilverkauf seinen finanziellen Spielraum erweitern. Bevorzugt richtet sich das Modell an Senioren ab dem 55. Lebensjahr, denen der Zugang zu herkömmlichen Krediten erschwert ist und die deswegen befürchten müssen, dass ein sehr bescheidener Ruhestand vor ihnen liegt.

Die auf diese Weise frei werdenden finanziellen Mittel sind nicht zweckgebunden. Das Geld kann nach Gutdünken verwendet werden. Viele Begünstigte gehen beispielsweise auf Reisen, unterstützen ihre Kinder beim Aufbau einer Existenz oder sorgen für eine exzellente Ausbildung ihrer Enkel.

Wie geht ein Immobilien-Teilverkauf vor sich?

Der Teilverkauf ist ein eleganter Ansatz, mit dem Senioren ihren finanziellen Spielraum erweitern, ohne dass sie einschneidende Veränderungen ihres Alltags in Kauf nehmen müssen. Zudem werden die Geldmittel freigesetzt, ohne dass Schulden aufgenommen werden. Vom Ablauf her wird ein Teilverkauf nach dem folgenden Verfahren abgewickelt:

  1. Interessierte recherchieren im Internet und ihrem näheren Bekanntenkreis nach einem geeigneten Anbieter und treten mit diesem in Verbindung,
  2. In einem kostenlosen Beratungsgespräch klärt der Anbieter die Eigentümer über die Vorgehensweise auf. Gleichzeitig wird ein erster Finanzrahmen abgesteckt.
  3. Daraufhin unterbreitet der Teilkäufer ein erstes, unverbindliches Angebot.
  4. Ist der Eigentümer interessiert, bestellt der Anbieter einen zertifizierten und unabhängigen Gutachter auf seine Rechnung, um den Marktwert festzustellen.
  5. Am Ergebnis des Gutachtens wird ersichtlich, ob die fragliche Immobilie für einen Teilverkauf infrage kommt. Außerdem wird klar, welcher Anteil der Immobilie den Eigentümer wechseln muss, damit die Ansprüche des Teilverkäufers befriedigt werden können.
  6. Jetzt ist es an der Zeit, dass der Anbieter ein verbindliches Angebot abgibt.
  7. Besteht weiterhin Interesse seitens des Teilverkäufers, wird ein Notar beauftragt, um einen Kaufvertrag auszuarbeiten. Dieser wird beiden Parteien während einer zweiwöchigen Bedenkzeit vorgelegt.
  8. Ein fortwährendes Einverständnis vorausgesetzt, wird der Vertrag in Anwesenheit des Notars unterschrieben. Gleichzeitig wird das Nießbrauchrecht im Grundbuch festgehalten.
  9. Nach Erledigung der Formalitäten weist der Teilkäufer die Kaufsumme an.

Welche Bedingungen sind an einen Teilverkauf geknüpft?

Für einen Teilverkauf sind wenige Bedingungen zu erfüllen. In der Regel möchten die Teilkäufer, dass ihre Investition sich über mindestens 100.000 Euro beläuft. Daher sollte die Immobilie mindestens 200.000 Euro wert sein.

© Foto von Phillip Goldsberry auf Unsplash

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