Für Kinder, die jünger als zwei Jahre und familiär mit Allergien vorbelastet sind, empfiehlt sich kein Babyschwimmen. Mit dieser im Jahr 2011 publizierten Mitteilung beunruhigte das UBA – Umwelt-Bundesamt – viele Eltern. Grund für den Hinweis: das in öffentlichen wie privaten Pools enthaltene Chlor. De facto ist das Halogen einerseits gesundheitsgefährdend, andererseits aber auch schützend und unverzichtbar.
Chlor dient der Desinfektion von Poolwasser
Ob im Winter in der Halle oder im Sommer im Freien – in Schwimmbädern halten sich stets unzählige Menschen auf. Nicht selten trägt die eine oder andere dieser Personen Krankheitserreger in sich, ohne selbst Symptome zu haben. Für andere Menschen, die sich ebenfalls im Becken aufhalten, lässt es sich also nicht vermeiden, mit diesen Erregern in Kontakt zu kommen. Demnach ist es zwingend nötig, das Badewasser zu desinfizieren. Dies geschieht mithilfe von Chlor.
Gesundheitsgefährdung durch Reaktionsprodukte des Chlors?
Chlor ist eines der reaktivsten Elemente. Es reagiert sowohl mit fast allen sonstigen Elementen als auch einigen Verbindungen. Diese Eigenschaften bedingen seine Giftigkeit. Reaktionsprodukte des Chlors stehen im Verdacht, bei Risikogruppen zur Entwicklung von Asthma Bronchiale beizutragen. Insbesondere Trichloramin soll eine asthmaauslösende Substanz sein. Zur Erklärung: Trichloramin ist ein Reaktionsprodukt aus Chlor und dem Harnstoff Kohlensäurediamid, den Badegäste allein durch ihre Anwesenheit über Schweiß, Urin, Hautschuppen oder Kosmetika ins Wasser einbringen. Bis dato fehlen überzeugende Daten zur genauen Wirkschwelle von Trichloramin. Demzufolge kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob das Reaktionsprodukt bei Kleinkindern tatsächlich eine Schädigung des Lungenepithels zu verursachen vermag.
Die verdächtige Substanz für Asthma-Erkrankungen
Chlor soll das Wasser in einem großen Schwimmbad, in dem viele Menschen verkehren, rein halten vor Bakterien und anderen Substanzen. Dies gelingt so in der Regel gut. Doch verschiedene Reaktionsprodukte von Chlor können eine Erkrankung von Asthma, vor allem bei gefährdeten Personen und Babys unter zwei Jahren fördern, so das UBA. Durch Harnstoffe, die von Badegästen in das Schwimmwasser eingetragen werden, entsteht bei der Reaktion mit Chlor das Produkt Trichloramin. Ebendieses Trichloramin steht unter Verdacht, asthamafördernd zu wirken. Dabei gilt es noch nicht als bewiesen, dass dieses Zusammenwirken chemischer Substanzen bei Babys Schäden an Lungenbläschen auslöst, aus denen später Asthma entstehen kann. Die Studienlage, vor allem bei Langzeit-Studien, ist noch zu dünn.
Babyschwimmen ist mit Vorsicht zu genießen
Angesichts des anhaltenden Verdachts rät das Umwelt-Bundesamt besorgten Eltern von Kindern unter zwei Jahren, in deren Familien gehäuft Allergien zu finden sind, auf das Babyschwimmen zu verzichten – aus Vorsorgegründen, bis geklärt ist, ob die Reaktionsprodukte von Chlor eine Gefährdung darstellen oder nicht. Alle anderen Kids und Erwachsenen können sich hingegen ohne Bedenken den Schwimmfreuden hingeben – zumindest dann, wenn die jeweiligen Bäder eine Wasseraufbereitung nach den allgemeinen technischen Regeln garantieren.
Asthmagefahr bei Babys aufgrund von Chlor
Wenn Babys unter zwei Jahren im Schwimmwasser mit Chlor in Berührung kommen, dann liegt nach bisherigen Erkenntnissen eine erhöhte Asthmagefahr vor. Doch was kann man dagegen tun? Babys, in deren Familie bereits eine Vorgeschichte im Hinblick auf Allergien vorliegt, sind hier am stärksten gefährdet. Daher sollte ein Baby-Schwimmkurs in gechlortem Wasser vor dem zweiten Lebensjahr vermieden werden. Das Chlor, das in den meisten Schwimmbädern angewendet wird, kann nämlich in der üblichen Konzentration dem Baby eher schaden als das frühe Schwimmen nützt.
Darüber hinaus gibt es keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Säuglinge, die in den ersten Lebensjahren bereits geschwommen sind, einen Vorteil gegenüber anderen Kindern besitzen. Denn das natürliche Verhalten im Wasser (Tauchreflex) und einen eventuellen Leistungsvorsprung bei der Koordination verlieren Kinder so oder so, wenn sie größer werden.
Wer dennoch keinesfalls auf das Babyschwimmen verzichten möchte, sollte ein Schwimmbad wählen, in dem das Wasser anders aufbereitet und gefiltert und in dem kein oder weniger Chlor verwendet wird. Das bieten beispielsweise sogenannte Naturbäder, die es an immer mehr Orten in Deutschland gibt. Alternativ können Eltern, die die Gelegenheit dazu haben, ihrem Baby auch einen Tauchgang im eigenen Pool gönnen, in dem das Wasser nicht mit Chlor versetzt, sondern regelmäßig gefiltert und ausgetauscht wird. Auch hier besteht dann keine erhöhte Gefahr einer späteren Asthma-Erkrankung.
Desinfektions-Nebenprodukte so gering wie möglich halten
Längst hat sich erwiesen, dass Schwimmen zu den sinnvollsten sportlichen Aktivitäten gehört. Es fördert das physische Wohlergehen – auch bei sehr kleinen Kindern. Allerdings dürfen die potenziellen Gefährdungen durch Desinfektions-Nebenprodukte wie Trichloramin nicht unterschätzt werden. Das UBA legt allen Inhabern öffentlicher oder privater Schwimmanlagen nahe, sämtliche Optionen auszuschöpfen, um die Bildung beziehungsweise Anreicherung der eventuell schädlichen Verbindungen durch Chlor zu minimieren.
Da Schwimmen gesund ist und auch Babys in den Genuss kommen sollten, geht laut Umweltbundesamt dieses Problem alle an, die ein öffentliches Schwimmbad aufsuchen. Gerade der charakteristische Chlorgeruch, der in vielen Bädern auf eine Verwendung der Chemikalie hinweist, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass sich Verunreinigungen, die von Badegästen ins Wasser getragen wurden, mit dem Chlor verbunden haben. Denn allein durch die Zugabe von Chlor in sauberes Wasser entsteht kein Geruch. Dieser kommt erst in Verbindung mit Kosmetika, Schweiß, Urin oder Hautschuppen im Wasser zustande. Damit es hier nicht zu Gesundheitsgefahren kommt, sind die Badegäste dazu angehalten, die Hygieneregeln in öffentlichen Schwimmbädern einzuhalten. Hierzu gehört vor allem das Duschen mit Seife vor dem Schwimmen. Leider halten sich viele Badegäste nicht an diese Regel – teilweise weil sie es nicht besser wissen, teilweise weil es ihnen zu umständlich ist, auch vor dem Schwimmen duschen zu gehen. Hallenbadbetreiber könnten das Problem eindämmen, indem solche Regeln und Vorschriften aktiver kommuniziert und durchgesetzt werden. Des Weiteren könnte durch verstärkte Zufuhr von Frischwasser und die Aufbereitung von altem Poolwasser aus dem Becken durch einen Filter der Chlorverbrauch drastisch gesenkt und Gesundheitsrisiken minimiert werden. Obwohl der komplette Verzicht auf Chlor bereits in einigen Naturschwimmbädern durch ausgeklügelte Filteranlagen funktioniert, ist diese Variante in den allermeisten Schwimmbädern leider unrealistisch. Öffentliche Bäder werden im Jahr von etwa 250 bis 300 Millionen Menschen genutzt. Eine ausreichende Desinfektion des Beckenwassers ist daher unumgänglich. So bleibt Eltern von Säuglingen vorerst abzuwarten, bis vielleicht wieder grünes Licht von den obersten Behörden gegeben wird.
Ausführliche Informationen über Trichloramin und die Möglichkeiten, die Entstehung desselben als Poolbesitzer und Badegast gering zu halten (etwa durch regelmäßige Rückspülungen und persönliche Hygienemaßnahmen), liefert das Umweltbundesamt auf seiner Website.