Der Kinderwunsch wird stärker und es klappt nicht mit der Schwangerschaft. Viele Paare sind von einem kinderlosen Leben geprägt, da eine Schwangerschaft auf herkömmlichem Wege nicht möglich ist. Natürlich muss nicht komplett auf Nachwuchs verzichtet werden, da es heute zahlreiche Methoden der Kinderwunschbehandlung gibt. Besonders die künstliche Befruchtung hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Viele Paare, welche vorher unter Unfruchtbarkeit litten, können mit den Methoden der künstlichen Befruchtung ihren Traum von Kindern wahr machen.
Was ist die künstliche Befruchtung?
Es hängt individuell von der Situation ab, ob eine künstliche Befruchtung sinnvoll ist. Zuerst erfolgt eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern, damit festgestellt wird, wo die Ursache der Unfruchtbarkeit liegt. Wichtig ist zu wissen, dass in Deutschland nicht alle Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erlaubt sind. Zu diesen unerlaubten Verfahren gehört beispielsweise die genetische Untersuchung von künstlich befruchteten Embryonen vor der Rückführung in den Mutterleib. Dieses Verfahren kann alleine unter strengen Auflagen in Deutschland angewandt werden. Ebenfalls ist in Deutschland verboten, dass mehr als drei Embryonen eingepflanzt werden sowie das Einfrieren oder Weiterkultivieren von geteilten Embryonen. Im Allgemeinen kann gesagt werden, bei der künstlichen Befruchtung wird die Eizelle der Frau außerhalb des Mutterleibes befruchtet und anschließend eingesetzt, um das Kind auszutragen. In diesem Bereich gibt es zahlreiche Formen, wobei die beliebtesten Methoden der künstlichen Befruchtung im Zuge einer Kinderwunschbehandlung vorgestellt werden.
Insemination
Die Insemination wird angewandt, wenn der Mann eine zu geringe Samenmenge oder eine mangelhafte Qualität des Samens aufweist. Bei der Frau kann eine Unfruchtbarkeit aufgrund einer Störung des Gebärmutterhalses der Grund für eine Insemination sein. Um die Schwangerschaft zu ermöglichen, werden die Samenzellen direkt mit einer Spritze oder einem beweglichen Katheter in die Gebärmutter, den Gebärmutterhals oder die Eileiter gespritzt. Die restliche Arbeit muss bei dieser Art der künstlichen Befruchtung von den Samenzellen erledigt werden.
Allgemein wird zwischen zwei Formen der Insemination unterschieden:
- Die homologe Insemination: Bei dieser Form wird der Samen des Partners verwendet.
- Die heterologe Insemination: In diesem Fall wird der Samen eines anonymen Spenders verwendet.
In-Vitro-Fertilisation
Sollte man von der künstlichen Befruchtung sprechen, kommt einem die In-Vitro-Fertilisation-Methode (IVF) in den Sinn. Hierbei handelt es sich um die Befruchtung, welche in einem Reagenzglas durchgeführt wird. Zuerst werden der Frau befruchtungsfähige Eizellen entnommen, welche in eine Nährlösung gegeben werden. Anschließend werden die Zellen mit den Samen des Partners befruchtet. Die gesetzlichen Regelungen sind bei einer Kinderwunschbehandlung mit der Methode der In-Vitro-Fertilisation extrem streng. Insofern dürfen drei Eizellen entnommen werden. Sollte keine geschlechtsgebundene Erbkrankheit bestehen, darf das Geschlecht des Kindes nicht gewählt werden. Damit genügend Eizellen vorhanden sind, wird vor dem IVF eine Behandlung mit Hormonen durchgeführt. Insofern werden die Eierstöcke durch diese Hormonbehandlung angeregt und es können mehr befruchtungsfähige Eizellen gewonnen werden. Die Maßnahme, auf diese Art die Eizellen einzufrieren, ist in Deutschland untersagt. Die Erfolgsquote der In-Vitro-Fertilisation liegt bei 25 bis 30 Prozent.
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion
Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion wird mit ICSI abgekürzt, wobei es sich um eine Mikroinjektion handelt. ICSI ist ein abgewandeltes Verfahren der In-Vitro-Fertilisation. Bei der Intrazytoplasmatische Spermieninjektion Methode werden aus dem Ejakulat oder operativ aus dem Hoden oder Nebenhoden gewonnene Samenzellen direkt in die weibliche Eizelle injiziert. Die Reproduktionsmediziner und Reproduktionsmedizinerinnen wenden diese Methode der künstlichen Befruchtung an, wenn der männliche Partner zu wenige Samenzellen in seinem Ejakulat hat oder ein Verschluss der Samenwege vorliegt. In rund 25 Prozent aller Fälle kann durch die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion eine Schwangerschaft herbeigeführt werden.
Intratubarer Gametentransfer
Mit Hilfe einer Bauchspiegelung werden der Frau Eizellen entnommen, welche für die Intratubarer Gametentransfer Methode (GIFT) benötigt werden. Diese werden zusammen mit den aufbereiteten Samenzellen des Partners in eine oder mehrere Eileitern gespritzt. In der Regel geschieht dies über die Bauchdecke oder mithilfe eines Katheters durch den Muttermund. Die anschließende Befruchtung erfolgt bei dieser Kinderwunschbehandlung auf natürlichem Wege. Insofern soll das befruchtete Ei in die Gebärmutter wandern und sich dort einnisten. Am häufigsten wird der Intratubarer Gametentransfer eingesetzt, wenn die Ursache der Unfruchtbarkeit nicht exakt ermittelt werden konnte. Gleichermaßen kommt ein Intratubarer Gametentransfer beim Vorliegen einer Endometriose zum Einsatz. Die Erfolgsrate liegt nicht höher als beim IVF, wobei die Risiken für die Mutter größer sind. Immerhin muss die Bauchspiegelung bei der GIFT-Methode unter Vollnarkose durchgeführt werden, was zu höheren Komplikationsrisiken führt. Deswegen ist ein Intratubarer Gametentransfer eine Methode der künstlichen Befruchtung, welche heute nicht mehr häufig eingesetzt wird. Die Erfolgsrate liegt bei 20 Prozent und es besteht eine erhöhte Gefahr der Eileiterschwangerschaft.
Die Kostenübernahme der Behandlung
Im Grunde ist es realisierbar, dass die Krankenkasse die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernimmt. Jedoch müssen diverse Rahmenbedingungen erfüllt werden, damit dies bei einer Kinderwunschbehandlung machbar ist. Darunter fallen, dass das Paar verheiratet sein muss, beide Partner müssen 25 Jahre alt sein, wobei die Frau höchstens 40 und der Mann höchstens 50 Jahre alt sein darf. Gleichermaßen müssen die Eheleute eine umfangreiche Beratung durch einen unabhängigen Arzt durchführen, ebenso ist eine ärztliche Feststellung notwendig, dass alleine eine künstliche Befruchtung Erfolg verspricht. Nur die Verwendung von Eizellen und Samenzellen der Ehepartner sind zulässig (homologe Insemination). Als letztes dürfen die Ehepartner zur Kinderwunschbehandlung alleine zu den Ärzten und Einrichtungen gehen, welchen von der zuständigen Landesbehörde eine entsprechende Genehmigung zur künstlichen Befruchtung erteilt wurde. In diesem Fall übernimmt die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten der Kinderwunschbehandlung.