Ehevertrag: unromantisch, aber häufig notwendig

Ein Ehevertrag ist vor der Ehe natürlich nicht gerade romantisch, da man dann zwangsläufig das Gefühl bekommt, es wird bereits vor der Hochzeit an eine Scheidung gedacht. Das kann schon ein kleiner Nachteil sind. In einigen Fällen ist ein Ehevertrag aber wichtig, gerade wenn einer der Ehepartner über ein großes Vermögen, ein Eigenheim oder eine Firma verfügt. Dann müssen sich zwangsläufig frühzeitig Gedanken gemacht werden, wie im Falle einer Scheidung die Verhältnisse ohne Streitigkeiten geklärt werden können. Das ist besonders vorteilhaft, insbesondere wenn Kinder betroffen sind, da Trennungen auch bei Kindern bekanntlich nicht spurlos vorübergehen. Normalerweise wird ein Ehevertrag vor der Schließung der Ehe oder kurz danach verfasst. Es ist aber auch möglich, diesen Vertrag erst kurz vor der Scheidung zu schließen, wenn sich beide Parteien einig sind. Dadurch werden hohe Anwalts- und Gerichtskosten gespart.

 

Inhalte eines Ehevertrages

Was genau kann in einem Ehevertrag festgelegt werden? In einem Ehevertrag kann festgelegt werden, wer nach einer Trennung die Kinder weiterhin betreut und wie hoch die Unterhaltsansprüche sein sollen. Diese unterhaltsverstärkenden Vereinbarungen sind in der heutigen Zeit kein Einzelfall mehr. Hierdurch erkennt der besser verdienende Partner an, dass er Karriere machen konnte, während der andere Elternteil sich um die Erziehung der Kinder kümmern musste. Während der Trennungsphase gilt ein anderer Unterhaltssatz und auch dieser sollte im Ehevertrag festgelegt werden. Gesetzliche Regelungen gibt es während dieser Zeit nicht, obwohl gerade diese Phase sich häufig schwieriger gestaltet, als nach der Scheidung.

 

Eheverträge müssen immer notariell beglaubigt werden

Ein Ehevertrag kann nur durch einen Notar beglaubigt werden. Ratsam ist es aber immer, sich vorher gemeinsam durch einen entsprechenden Anwalt ausgiebig beraten zu lassen. Der Anwalt wird alle Reglungen über die Altersversorgung, Vermögensaufteilung und Unterhaltszahlungen berücksichtigen. Je nach Einkommen ist eine Unterhaltzahlung unterschiedlich hoch. Der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder kann nicht gekürzt werden, ebenso wie ein Trennungsunterhalt nicht ausgeschlossen werden kann. Das ist lediglich für den nachehelichen Unterhalt möglich. Ansonsten sind beide Partner in der Gestaltung des Ehevertrages frei und können die Regelung von einigen Punkten selber entscheiden. 

 

Welche Kosten entstehen beim Ehevertrag?

Die Kosten dieses Vertrages werden nach der Gebührenordnung der Notare bzw. Rechtsanwälte berechnet. Die zusätzlichen Gebühren basieren auf der Grundlage der im Ehevertrag aufgeführten Summen, abzüglich der genannten Schulden. Umso höher das Vermögen, desto höher sind die Vertragskosten. Eine umfangreiche Beratung beim Anwalt kostet circa 1.500 Euro. Im Durchschnitt wird bei einem Reinvermögen von 10.000 Euro ungefähr 125 Euro an Notarkosten festgelegt. Bei einer Summe von 250.000 muss mit 1.100 Euro Notarkosten plus Mehrwertsteuer und anfallenden Schreibgebühren gerechnet werden.

 

Was sollte beachtet werden?

Ein Ehevertrag sollte für beide Parteien fair und transparent sein. Sollte ein Ehevertrag einen der Partner über Gebühr belasten, dann ist der Vertrag sittenwidrig und unwirksam. Auch wenn sich die Lebensumstände oder Vermögensverhältnisse im Laufe der Ehe erheblich ändern, dann sollte der Vertrag überprüft und wenn erforderlich, angepasst werden. Somit kann vermieden werden, dass es doch zu Streitigkeiten kommt und das Gericht den Vertrag bei einer Scheidung nachträglich anpassen muss. Es ist also sehr wichtig, dass sich beide Parteien im Vorfeld ausreichend Gedanken machen, was genau im Ehevertrag festgehalten werden soll. Das erspart im Nachhinein viel Ärger, Zeit und Kosten.

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