Trennungsunterhalt: Wie hoch sind die Unterhaltsansprüche

Eine Ehe ist nicht immer einfach und oft hat man das Gefühl, dass in der heutigen Zeit einfach zu voreilig das Handtuch geworfen wird und die Menschen keine Energie mehr in den Erhalt ihrer Partnerschaft investieren. Aber es gibt auch Fälle, in denen eine Scheidung einfach die beste Lösung für alle Parteien ist. Wenn Sie von sich selbst behaupten können, alles getan zu haben, um Ihre Ehe zu retten, aber die Hindernisse innerhalb der Partnerschaft einfach zu groß sind, ist eine Scheidung der beste Weg, um einen klaren Schlussstrich zu ziehen. Am besten ist es dann, wenn beide Partner einer offiziellen Trennung zustimmen und das Verfahren möglichst unproblematisch und vor allem auch kostengünstig abgewickelt werden kann. Doch wirft ein möglicher Trennungsunterhalt immer wieder Fragen auf, deshalb möchten wir auch Antworten darauf geben, wie hoch die Unterhaltsansprüche während und nach der Trennung sind.

 

Unterhaltsansprüche während und nach der Trennung

Neben den Kosten, die für die Scheidung entstehen, gibt es auch noch einen Anspruch auf Unterhaltszahlung im Familienrecht. Dieser besteht sowohl während der Trennungsphase (Trennungsunterhalt) und auch nach der rechtskräftigen Scheidung (nachehelicher Unterhalt). Es sei denn, man hat einen Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung vorher schon ausgeschlossen. Dies muss allerdings schriftlich und von einem Notar beglaubigt festgehalten werden. Wenn man die Zahlung des Unterhalts in einem gerichtlichen Prozess regeln lassen muss, können erhebliche Kosten entstehen. Besser ist es deswegen nach einer außergerichtlichen Lösung zu suchen. Zusätzlich ist es auch für die Kinder immer besser, wenn man sich nicht vor Gericht, sondern in einer friedlichen Atmosphäre einigen kann.

Grundsätzlich soll der Trennungsunterhalt den ehemaligen Partner dabei unterstützen, einen gewissen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, den beide Ehepartner vor ihrer Heirat pflegten. Das heißt nicht das gemeinsame Vermögung während der Ehe, sondern das Einkommen der einzelnen Parteien wird berücksichtigt. Wie genau sich die Höhe des Unterhaltes berechnen lässt ist im nachfolgenden zu erfahren. Eine pauschale Aussage über die Höhe des Unterhaltsanspruches ist nicht möglich, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Grundsätzlich gilt, dass der Partner zu Zahlungen verpflichtet ist, der mehr Einkommen vorzuweisen hat.

Beispiel 1: Verdient der Ehemann netto 2000 € im Monat und die Ehefrau nur 1500 €, ist der Mann aufgrund des höheren Verdienstes dazu verpflichtet, seiner Frau Unterhalt zu zahlen. Dabei ist bei einem Trennungsunterhalt erst einmal unwichtig, ob die Frau auch mit ihrem eigenen Nettoeinkommen auskommen würde. die Grundlage, dass sie weniger als ihr Noch-Ehemann verdient, reicht für einen Zahlungsanspruch aus.

Beispiel 2: Die Ehefrau verdient 2100 € monatlich und ihr jetziger Ehemann verfügt über ein Einkommen von 2000 €. Er wohnt in einer Eigentumswohnung, die bereits abbezahlt ist und mit einem monatlichen Mietwert von 500 € angerechnet wird. Dieser Wert wird als Einkommen gerechnet, das heißt, der Mann kommt auf ein Gesamteinkommen von 2500 € im Monat und muss deswegen auch in diesem Fall Unterhalt an seine Frau zahlen. Und das obwohl sie real mehr Geld im Monat zur Verfügung hat.

An diesen Beispielen ist klar zu erkennen, dass die Berechnung des Trennungsunterhaltes sehr individuell ist und nicht pauschalisiert werden kann. Der Trennungsunterhalt kann nach §§ 1361 Abs. 4 Satz 4, 1360 a Abs. 3 iVm § 1614 BGB nicht durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden. Das ist nur beim nachehelichen Unterhalt möglich.

 

Scheidungskosten

Streit um Unterhalt bei Scheidung vor GerichtBei einer Scheidung kommen immer Kosten auf beide Seiten zu. Diese richten sich nach dem Nettoeinkommen der Ehepartner, der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, dem Vermögen der Eheleute sowie dem zu zahlenden Versorgungsausgleich. Wenn die Scheidung einvernehmlich ist, kann ein gemeinsamer Anwalt engagiert werden, um doppelte Kosten zu vermeiden.

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