Das Kindergeld in Deutschland soll Eltern bei der Grundversorgung ihres Kindes unterstützen. Es handelt sich bei der „Auszahlung“ um eine steuerliche Ausgleichszahlung, nicht um eine Sozialleistung. Über die Höhe des Kindergeldes entscheidet die Anzahl an Kindern. Die Kindergeld-Höhe (nach der Kindergeldtabelle) liegt aktuell (2019) bei jeweils 204 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind erhalten Eltern 210 Euro und ab dem vierten Kind werden 235 Euro gestattet.
Die Kindergeld-Auszahlung findet im Laufe des Monats durch die Familienkasse statt und hängt von der Kindergeldnummer ab. Der Kindergeldanspruch ist nach § 2 Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt. Als zusätzliche Voraussetzung für den Bezug muss ab dem 01.01.2016 die Steuer-Identifikationsnummer des Kindergeldberechtigten und der Kinder angegeben werden. Sollten die Daten dem Amt jedoch noch nicht vorliegen, wird die Kindergeldzahlung nicht eingestellt. Betroffene Kindergeldberechtigte werden im Laufe des Jahres kontaktiert.
Höhe des Kindergeldes
Die Höhe der Auszahlung vom Kindergeld wurde seit der Einführung immer wieder geändert. Der Betrag stieg seitdem weiter an. Aus der folgenden Tabelle können die aktuellen Kindergeldbeträge für das erste, zweite und dritte sowie jedes weitere Kind entnommen werden. Die Kindergeldtabelle ist die Grundlage zur Höhe der Kindergeldberechnung und sagt aus, wieviel Kindergeld man bekommt.
Kindergeldtabelle
Jahr | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | jedes weitere Kind |
2008 | 154 Euro | 154 Euro | 154 Euro | 179 Euro |
2009 | 164 Euro | 164 Euro | 170 Euro | 195 Euro |
2010 | 184 Euro | 184 Euro | 190 Euro | 215 Euro |
2011 | 184 Euro | 184 Euro | 190 Euro | 215 Euro |
2012 | 184 Euro | 184 Euro | 190 Euro | 215 Euro |
2013 | 184 Euro | 184 Euro | 190 Euro | 215 Euro |
2014 | 184 Euro | 184 Euro | 190 Euro | 215 Euro |
2015 | 188 Euro | 188 Euro | 194 Euro | 219 Euro |
2016 | 190 Euro | 190 Euro | 195 Euro | 221 Euro |
2017 | 192 Euro | 192 Euro | 198 Euro | 223 Euro |
2018 | 194 Euro | 194 Euro | 200 Euro | 225 Euro |
2019 | 204 Euro | 204 Euro | 210 Euro | 235 Euro |
Die Regierung plant eine Anhebung der Höhe des Kindergeldes.
Auszahlung des Kindergeldes
Seit 1999 findet die Auszahlung vom Kindergeld in Deutschland ausschließlich durch die Familienkassen statt. Für Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt seit 2012 die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern, die unter 25 Jahre alt sind. Es wird also Kindergeld in voller Höhe an die Eltern ausgezahlt, auch wenn sich das Kind beim Erststudium etwas hinzuverdient oder eine Berufsausbildung macht. Die Kindergeld-Auszahlung findet jeden Monat durch die Familienkasse statt. Der Auszahlungsplan beinhaltet verschiedene Auszahlungstermine für das Kindergeld. Die Termine für die Kindergeldzahlung sind abhängig von der Kindergeldnummer (Endziffer 0 bis 9), die dem Schreiben der Familienkasse zu entnehmen ist. Eine niedrige Endziffer wird zu Beginn des Monats ausgezahlt, während die Kindergeld-Auszahlung bei einer höheren Endziffer zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Monat stattfindet.
Wer bekommt Kindergeld?
Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Kindergeld bekommen Eltern für:
- leibliche Kinder
- adoptierte Kinder
- Stiefkinder (Wenn sie vom Antragsteller in den Haushalt aufgenommen wurden.)
- Enkelkinder (Wenn vom Antragsteller in den Haushalt aufgenommen wurden.)
- Pflegekinder (Wenn vom Antragsteller in den Haushalt aufgenommen wurden und ein familiäres Verhältnis auf lange Dauer besteht sowie kein Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern vorhanden ist.)
Dem Kindergeldanspruch und der Auszahlung vom Kindergeld geht ein Kindergeldantrag voraus. Dieser Antrag muss für jedes Kind bei der örtlichen Familienkasse gestellt werden. Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindergeld-Berechtigten sowie die der Kinder muss beim Antrag für einen Bezug angegeben werden. Die Kindergeld-Höhe ist von der Anzahl der Kinder (siehe Kindergeldtabelle oben) abhängig.
Antworten auf weitere Fragen zum Thema erhält man bei der kostenfreien Servicerufnummer der Familienkasse 0800 4 5555 30. Rund um das Thema Finanzen, Geld und Kinder könnt ihr euch auf unseren anderen Seiten informieren.