Kindergeldantrag: Wie beantrage ich das Kindergeld?

Das Kindergeld ist dafür gedacht, die Eltern finanziell etwas zu unterstützen. Die staatliche Leistung steht jedem zur Verfügung, der einen Kindergeldantrag abgibt und die Voraussetzungen erfüllt. Die Bewilligung steht allen Eltern ab dem Tag der Geburt des Kindes zu. Dieser Anspruch gilt normalerweise bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und darüber hinaus. Bis zum 25. Lebensjahr kann Kindergeld bewilligt werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet, eine Schule besucht oder studiert. Das Kind darf noch über keinen Abschluss verfügen, um einen Anspruch auf die Leistung zu haben. Doch wie kann ich das Kindergeld beantragen?

Ablauf der Bewilligung

Wurde das erste Studium bereits absolviert und ein Kind beginnt mit einem Zweitstudium, verliert es sofort den Anspruch auf das Kindergeld. Dabei ist es unabhängig, ob vorher ein Kindergeldantrag gestellt wurde oder nicht. Wenn ein Kind nur eine Schule besucht hat und ist noch auf der Suche nach einem geeigneten Studienplatz oder einer Ausbildungsstelle, dann hat es weiterhin Anspruch auf die staatliche Leistung. Nach dem 25. Lebensjahr kann weiterhin ein Antrag auf Kindergeld gestattet werden. Hierfür muss ein Kind glaubhaft versichern, dass es ernsthaft bemüht ist, einen Studien- oder Ausbildungsplatz zu erhalten. Das kann zum Beispiel durch geschriebene Bewerbungen oder erhaltene Absagen nachgewiesen werden. Arbeitslose Kinder können bis zum 21. Lebensjahr ohne Auflagen Leistungen erhalten, wenn ein Kindergeldantrag gestellt wird. Bemüht sich ein Kind nicht ernsthaft um einen Studien- oder Ausbildungsplatz, ist eine Verlängerung nicht möglich. Wie beantrage ich das Kindergeld und woher bekommt man das Antragsformular?

Kindergeldantrag woher?

Die Kindergeldbeantragung erfolgt über die zuständige Familienkasse. Diese ist in der Regel im Gebäude der zuständigen Agentur für Arbeit zu finden. Gern wird der Kindergeldantrag heute jedoch online gestellt. Auf der Seite der Arbeitsagentur gibt es die entsprechenden Onlineformulare dafür. „Schnell & direkt“ verspricht das Portal und bietet die verschiedenen Optionen für neugeborene Kinder, volljährige Kinder oder Kinder, die mit ihren Familien im Ausland leben. Eine Antragsstellung ohne Internet erfolgt über die Formulare, welche bei den zuständigen Familienkassen erhältlich sind.

❗ Das alles findet am Besten bereits zum Ende der Schwangerschaft statt.

Ein Kindergeldantrag muss immer komplett und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden

Der Antrag auf Kindergeld wird über ein Antragsformular und der Vorlage einer Geburtsurkunde gestellt. Das Formular ist bei der örtlichen Familienkasse erhältlich. Die Arbeitsagentur kann Auskunft darüber geben, welche Familienkasse zuständig ist, um das Kindergeld zu beantragen. Das Formular für den Kindergeldantrag kann über die Webseite der Familienkasse heruntergeladen werden. Dieser Kindergeldantrag kann am PC ausgefüllt oder ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. Nach dem der Kindergeldantrag ausgefüllt wurde, muss er unterschrieben bei der Kindergeldkasse eingereicht werden. Dies erfolgt entweder persönlich, postalisch oder per Fax.

  1. Im ersten Teil des Antrages für das Kindergeld werden die persönlichen Daten des Antragstellers abgefragt. Antragsteller können die Eltern oder andere erziehungsberechtigte Personen sein.
  2. Im nächsten Teil werden die persönlichen Daten des Ehepartners eingetragen.
  3. Als letztes werden die Zahlungsbedingungen festgelegt. Hier kann die Bankverbindung des Antragstellers im Formular hinterlegt werden.

Zum Kindergeldantrag erhalten alle Eltern ein zusätzliches Formular. Hier befinden sich die Hinweise, über das richtige Ausfüllen des Kindergeldantrags. Das ist besonders hilfreich, wenn es sich um das erste Kind handelt.

Und hier gibt es die Kindergeld Auszahlungstermine.

Ein Antrag auf Kindergeld kann schon vor der Geburt gestellt werden

Der Kindergeldantrag setzt gemäß § 67 EstG die schriftliche Form des Antrages voraus. In der Regel dauert die Bearbeitung zwischen 1 und 1,5 Monaten. Um die Bearbeitungszeit zu kürzen und schnellstens das Kindergeld zu erhalten, sollte der Antrag auf Kindergeld rechtzeitig abgegeben werden. Dieser kann sogar schon vor der Geburt eingereicht werden. Die Geburtsurkunde kann nachträglich eingereicht werden. Natürlich ist sie erst ab der Geburt wirksam. Das Kindergeld wird immer für den Monat gewährt, in dem das Kind geboren wurde. Das bedeutet, dass wenn ein Kind am 31.05. geboren ist, die Eltern für den gesamten Monat das Kindergeld in voller Höhe erhalten.

Kindergelderhöhungen werden immer automatisch angepasst, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Als zusätzliche Voraussetzung für den Bezug muss ab dem 01.01.2016 die Steuer-Identifikationsnummer des Kindergeldberechtigten und der Kinder bei Neuanträgen angegeben werden. Sollten die Daten dem Amt noch nicht vorliegen, wird die Kindergeldzahlung nicht eingestellt. Die zuständigen Familienkassen kontaktieren die betroffenen Familien im Laufe des Jahres und bitten diese, das Formular ausfüllen schnellstmöglich zu erledigen.

Auch interessant in unserem Ratgeber: Praktische Tipps und Finanzwissen für Familien. Viel Spaß beim Stöbern.

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