Namensänderung nach Scheidung

Nach einer Scheidung möchten viele Frauen den bei der Eheschließung angenommenen Namen des ehemaligen Partners wieder ablegen. Meistens möchten Frauen ihren Mädchennamen wieder annehmen und somit einen endgültigen Schlussstrich unter die Ehe ziehen. Für die Frau ist die Namensänderung nach der Scheidung relativ unproblematisch. Wir erklären euch, wie das aktuelle Namensrecht in Deutschland ist, welche Unterlagen benötigt werden und wo die Namensänderung durchgeführt werden kann. Auch interessant für euch… Ratgeber Scheidung: was tun?

 

Vorgehensweise: Namensänderung nach Scheidung

Um eine Namensänderung nach einer Scheidung zu vollziehen, muss beim zuständigen Standesamt in Deutschland eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Das zuständige Standesamt in Deutschland für die Namensänderung nach der Scheidung ist das, in dem das Familienbuch geführt wird. Frauen haben auch die Möglichkeit, den Antrag bei dem Standesamt abzugeben, in dem sich der derzeitige Wohnsitz befindet. Das Standesamt leitet den Antrag an das zuständige familienführende Standesamt in Deutschland weiter. Diese stellt dann für die erfolgte Namensänderung eine Bescheinigung aus. Wer seinen Nachnamen ändern möchte, muss dafür keine besonderen Gründe anführen. Es ist ausreichend, den Antrag zu stellen, um den Mädchennamen wieder annehmen zu können. Ein Namenswechsel nach Scheidung ist für jede Frau möglich, wenn diese ihren Mädchennamen wieder tragen möchte.

 

Nachnamen ändern nach Scheidung: Erforderliche Unterlagen

Nachdem die Scheidung rechtskräftig ist, kann die Frau den Nachnamen ändern. Um nach der Scheidung den Namenswechsel durchzuführen, werden folgende Unterlagen bedingend benötigt:

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Stellt die Antragstellerin in einem anderen Standesamt als dem familienführenden den Antrag, um den Mädchennamen wieder anzunehmen, so ist zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mitzubringen. In Deutschland liegen die Kosten für den Namenswechsel bei 17,00 EUR. Zusätzlich fallen Kosten an, denn die neue Namensführung muss in allen Dokumenten geändert werden.

 

Mögliche Namenskonstellationen mit Geburtsnamen

Nach der Scheidung hat die Frau die Möglichkeit, ihren ursprünglichen, in der Geburtsurkunde aufgeführten Namen wieder zu tragen. Sie kann den Ehenamen weiterführen, oder diesen als Doppelnamen mit dem Familiennamen des geschiedenen Mannes tragen. Wahlweise kann der Mädchenname zuerst genannt werden oder an zweiter Stelle folgen [geregelt in § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)]. Möchte die Frau nach der Scheidung erneut heiraten, so kann sie den Namen des neuen Mannes annehmen, den derzeitigen Namen behalten oder einen Doppelnamen aus jetzigem Namen und neuem Namen bilden.

 

Namensführung bei Kindern

Namensrecht bei Namenswechsel nach Scheidung in DeutschlandWenn die Familienfassade bröckelt tut eine Trennung trotz Kind besonders weh. Um bei Kindern einen Namenswechsel durchführen zu lassen, müssen andere Voraussetzungen vorliegen. Diese können nicht ohne weiteres den Geburtsnamen der Mutter nach der Scheidung annehmen. Falls die Mutter nach der Scheidung wieder heiraten möchte und den Namen des neuen Mannes annehmen will, besteht die Möglichkeit, den Namen des neuen Mannes anzunehmen. Soll die Namensführung bei Kindern geändert werden, so muss die Einwilligung des Kindes selbst und die des Vaters vorliegen, wenn das Kind über 5 Jahre alt ist und ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern besteht. Die Namensänderung bei Kindern kann bei einer Verweigerung des Vaters durch die Einwilligung eines Familiengerichts durchgesetzt werden.

Der Wunsch nach einem gleichen Namen ist nicht ausreichend, um den Namenswechel bei Kindern gerichtlich durchzusetzen. Das Namensrecht ist nur durchzusetzen, wenn konkret drohende psychische Schäden beim Kind zu befürchten sind. Um das Namensrecht durchzusetzen, reicht es nicht aus, wenn keine tatsächliche Beziehung zu dem Vater der Kinder vorliegt. Soll das Kind einen Doppelnamen erhalten, so stellt das Gericht in Deutschland geringere Anforderungen, wenn der Vater auf sein Namensrecht besteht. Für den Fall behält das Kind seinen Geburtsnamen und der neue Familienname wird als Doppelname geführt. Um die Namensänderung durchzuführen, fallen Kosten in Höhe von 17,00 EUR an. Die Mutter muss folgende Unterlagen beim Standesamt einreichen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde der neuen Ehe
  • Personalausweis

 

Überwiegend Frauen nehmen nach der Heirat den Namen vom Ehegatten an oder nutzen die Möglichkeit eines Doppelnamens. Schließlich soll dieser das Zugehörigkeitsgefühl stärken. Wenn diese Ehe dann in die Brüche geht, besteht häufig der Wunsch, den Geburtsname wieder anzunehmen. Unsere aktuellen gesetzlichen Vorgaben ermöglichen dies ohne Probleme. Problematisch wird es meistens nur, wenn die Kinder den Namen wechseln sollen, etwa bei einer erneuten Heirat.

Foto-Urheberrecht:
© Irina Brinza/123RF

Ebenfalls interessant für dich