Bereits von Kindesbeinen an sind Heranwachsende gut beraten, den Umgang mit dem Geld zu üben. Eine hilfreiche Methode ist die Einrichtung eines Taschengeldkontos, auf das wöchentlich oder monatlich das Taschengeld eingezahlt wird.
Bei einem Taschengeldkonto werden nur Guthaben ausgezahlt
Ein Taschengeldkonto ist ein speziell für Kinder und Jugendliche konzipiertes Konto, auf dem die jungen Bankkunden Geld sparen und den Umgang erlernen können. Diese Form der Bankverbindung bietet die Möglichkeit, Geld einzuzahlen oder abzuheben. Eine Überziehung des Kontos ist hingegen nicht möglich. Da Zahlungen bei dieser Konto-Form ausschließlich über ein Guthaben gewährleistet werden, ist eine drohende Verschuldungsgefahr komplett gebannt. Dennoch ist die Prozedur mit der Führung eines Girokontos vergleichbar. Denn auch in diesem Fall kann das Geld per EC-Karte abgehoben werden. Die meisten Bankunternehmen offerieren die Girokarte beim Abschluss eines Taschengeldkontos kostenfrei. Außerdem ist es bei diesem Kinderkonto unerlässlich, eine Girokarte zu erhalten, die einen gebührenfreien Zugriff auf Bargeld an zahlreichen Bankautomaten ermöglicht. Diese Flexibilität hängt in erster Linie davon ab, welchem Geldautomatenverbund das jeweilige Geldinstitut angehört. Die Wahl sollte für Eltern gut durchdacht sein. Denn es ist sinnvoll, dass sich ein entsprechender Geldautomat in der Nähe der Schule oder des Wohngebiets der Kinder und Jugendlichen befindet.
Das Taschengeldkonto mit einer Kreditkarte für Jugendliche
Insbesondere für ältere Jugendliche ist möglicherweise ein Taschengeldkonto mit einer unentgeltlichen Kreditkarte empfehlenswert. Somit profitieren Jugendliche von einer größeren Flexibilität, derer sich die Teenies auf Ausflügen mit Freunden oder Klassenfahrten bedienen. Natürlich sollte die Wahl auf eine Debitkarte oder Prepaid-Kreditkarte fallen. Bei diesen Optionen werden junge Menschen optimal vor einer drohenden Überschuldung geschützt.
Für die Einführung des kostenfreien Kontos gelten folgende Regeln:
- Die Eröffnung des Kontos bedarf der Zustimmung von mindestens einem Erziehungsberechtigten.
- Der Antrag für die Eröffnung des Kontos muss im Regelfall von den Eltern unterschrieben werden, die als Bevollmächtigte agieren.
- In stellvertretender Position für ihr Kind sind die Eltern zur Durchführung des sogenannten Postident-Verfahrens verpflichtet.
Nach dem 18. Lebensjahr sind die Jungen und Mädchen berechtigt, die Verträge allein zu unterschreiben. In diesem Fall ist möglicherweise eine Beantragung notwendig, um das existente Konto weiterzuführen. Bei einigen Bankunternehmen ist diese Regelung jedoch nachteilig. Denn einige Finanzdienstleister setzen nach Erreichen der Volljährigkeit Gebühren an. Sind die finanziellen Bedingungen bei einem anderen Kreditinstitut wesentlich vorteilhafter, ist ein Kontowechsel eine gute Maßnahme. Hierbei hilft ein im Internet angebotener Girokonto-Check, um einen Anbieter mit guten Konditionen auszuwählen. Eine Übersicht von Anbietern für spezielle Kinderkonten ist schnell im Internet gefunden.
Ein Kinderkonto ist als Sparanlage nur bedingt geeignet
Gründe, sich für ein Taschengeldkonto für das Kind zu entscheiden, gibt es viele. Grundsätzlich ist das Kinderkonto jedoch kein 100%iger Ersatz für das klassische Sparschwein. Natürlich können Kinder und Jugendliche ihr Taschengeld auf dem Konto ansparen. Doch die Zinsen bewegen sich auf einem sehr niedrigen Niveau. Das ist natürlich ärgerlich, vor allem, da deutsche Kinder im Durchschnitt mehrere hundert Euro im Jahr erhalten. Möchte der Nachwuchs Geld ansparen und dennoch jederzeit einen Zugriff auf das Geld haben, ist ein Tagesgeldkonto möglicherweise die bessere Lösung. Im Gegensatz zum Taschengeldkonto ist ein Tagesgeldkonto mit einer wesentlich besseren Verzinsung verbunden. Mit diesem System könnten auf dem Kinderkonto erzielte Sparbeträge direkt auf das Tagesgeldkonto überwiesen werden. Möchten die Jungen und Mädchen auf ihr erspartes Guthaben zugreifen, wird das Geld vom Tagesgeldkonto direkt auf das Taschengeldkonto zurück überwiesen.
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