Taschengeldempfehlung: Wie viel Taschengeld für Kinder? (Taschengeldhöhe)

Taschengeld wird für Eltern spätestens ein Thema, wenn die Kinder das Schulalter erreicht haben. Dann sollten bestimmte Regeln innerhalb einer Familie gelten, die das Taschengeld betreffen. Doch wie viel Taschengeld sollten Kinder erhalten? Welche Taschengeldhöhe ist in welchem Alter angemessen? Erfahre im Folgenden mehr über die Taschengeldempfehlung.

Wie viel Taschengeld in welchem Alter angemessen ist

Der Beratungsdienst Geld und Haushalt vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband gab folgende Empfehlung hinsichtlich der Taschengeldhöhe in Anlehnung an die Empfehlung von Jugendämtern heraus (siehe folgende Taschengeldtabelle). Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Jedoch sollen Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig den Umgang mit Geld erlernen.

Taschengeld für Kinder

Höhe Taschengeld für Kinder
Alter Taschengeldhöhe pro Woche/Monat
bis 6 Jahre 0,50-1,00 Euro/Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro/Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro/Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro/Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro/Woche
10 Jahre 15,00-17,50 Euro/Monat
11 Jahre 17,50-20,00 Euro/Monat
12 Jahre 20,00-22,50 Euro/Monat
13 Jahre 22,50-25,00 Euro/Monat
Tabelle: Höhe vom Taschengeld für Kinder

Taschengeld für Jugendliche

Höhe Taschengeld für Jugendliche
Alter Taschengeldhöhe pro Monat
14 Jahre 25,00-30,00 Euro
15 Jahre 30,00-37,50 Euro
16 Jahre 37,50-45,00 Euro
17 Jahre 45,00-60,00 Euro
ab 18 Jahre Jahre 60,00-75,00 Euro
Tabelle: Höhe vom Taschengeld für Jugendliche

Beim zuständigen Jugendamt erhalten Eltern aktuelle Richtwerte für die empfohlene Höhe des Taschengeldes. Die Taschengeldempfehlungen sind als Richtgrößen anzusehen. Auf unseren anderen Seiten haben wir für euch noch viele weitere Informationen und praktische Tipps rund um die Familienfinanzen.

Ab wann sollten Eltern mit Taschengeld anfangen?

Sinnvoll ist es für Eltern, wenn sie bei ihren Kindern mit dem Eintritt in das Schulleben auch das Taschengeld einführen. Zum einen stellt der Schulbeginn für Kinder einen wichtigen Lebensabschnitt dar, der durch den gleichzeitigen Erhalt von Taschengeld auch noch an Bedeutung gewinnt. Das Kind wird selbstbewusster und empfindet dieses neuen Schritt ins Leben als etwas Besonderes und zudem auch einen wichtigen Schritt zum Erwachsenwerden. Zum anderen haben Vorschulkinder im Kindergartenalter noch kaum Bezug zum Geld und dem Wert einzelner Münzen und Scheine. Wird dennoch Taschengeld bezahlt, dann ab fünf Jahren mit einer Taschengeldhöhe von 0,50 Euro wöchentlich.

Sollte Taschengeld wöchentlich oder monatlich gezahlt werden?

Hilfreich für Kinder ist es, wenn Eltern die Taschengeldzahlung zunächst einmal wöchentlich absolvieren. Gerade kleinere Kinder haben noch kein ausgeprägtes Zeitgefühl und ein Monat bis zur nachfolgenden Taschengeldzahlung kann lang werden. Zum anderen sollen auch kleinere Kinder lernen, mit dem erhaltenen Taschengeld zu haushalten. Das ist über einen kurzen Zeitraum einer Woche leichter umsetzbar. Ab etwa 10 Jahren hat ein Kind die Reife für eine monatliche Taschengeldzahlung.

Wichtig ist, dass Eltern einen festen Tag einhalten, an dem das Taschengeld ausbezahlt wird. Kinder sollten sich – wie es auch Erwachsene bei der Gehaltszahlung tun – auf diesen fixen Termin verlassen können, an dem neues Geld fließt.

Wichtig ist auch, dass das Kind das Taschengeld unaufgefordert erhält und die Eltern selbst an die Auszahlung denken. Nötigenfalls sollte ein Vermerk im Familienkalender vorhanden sein, damit auch im größten Alltagsstress die Taschengeldzahlung nicht in Vergessenheit gerät.

Ist Taschengeld als Strafe oder Belohnung geeignet?

Sehr wichtig ist, dass das Taschengeld unabhängig vom Wohlverhalten, von Leistungen oder auch von schulischen Entwicklungen gezahlt wird. Kinder, die Taschengeld beziehen, sollten sich darauf verlassen können, dass die vereinbarte Geldsumme immer gezahlt wird. Auch wenn sie sich natürlich gut benehmen sollen, wird das Geld aber auch bei einem Fehlverhalten bezahlt. Sanktionen für verschiedenes Verhalten können auf anderem Wege erteilt werden, niemals aber über Taschengeldentzug oder auch eine Sonderzahlung zum Taschengeld wegen besonders guter Schulnoten oder anderer positiver Dinge.

Taschengeld sollte:

  • bis etwa zehn Jahren wöchentlich ausbezahlt werden, danach monatlich,
  • an einem fixen Tag zur Auszahlung kommen,
  • unaufgefordert bezahlt werden,
  • nicht an Strafen oder Belohnungen gebunden sein.

Warum gibt es eine Taschengeldempfehlung?

Taschengeld bietet eine Möglichkeit, Kindern wichtige Werte wie Sparsamkeit, Konsumverhalten und Verantwortungsbewusstsein zu vermitteln. Durch den regelmäßigen Umgang mit eigenem Geld können Kinder frühzeitig lernen, bewusste Entscheidungen zu treffen und den Wert von Geld zu schätzen. Fehler im Umgang mit Taschengeld sind dabei unvermeidbar und sollten nicht sanktioniert werden, sondern als Lernmöglichkeit betrachtet werden. Kinder, die beispielsweise ihr gesamtes Taschengeld auf einmal ausgeben, können daraus lernen, dass eine überlegte Planung notwendig ist, um sich längerfristige Wünsche zu erfüllen. Eltern sollten diese Gelegenheiten nutzen, um mit ihren Kindern über die Konsequenzen und den Wert von Sparsamkeit zu sprechen.

Sparziele und Budgetierung

Ein wichtiger Aspekt des Taschengeldes ist das Setzen von Sparzielen. Kinder sollten ermutigt werden, einen Teil ihres Taschengeldes für größere Anschaffungen zur Seite zu legen. Dies fördert das Verständnis für Budgetierung und langfristige Planung. Eltern können dabei helfen, indem sie gemeinsam mit dem Kind ein Sparziel definieren und regelmäßig über die Fortschritte sprechen. Die Einführung eines Sparbuchs oder eines einfachen Kontos kann hierbei unterstützend wirken und den Umgang mit Geld noch greifbarer machen.

Taschengeld in unterschiedlichen finanziellen Situationen

Nicht alle Familien können sich die empfohlenen Taschengeldbeträge leisten. In solchen Fällen ist es wichtig, alternative Wege zu finden, um Kindern den Umgang mit Geld beizubringen. Auch kleinere Beträge oder unregelmäßige Auszahlungen können dazu beitragen, finanzielle Verantwortung zu erlernen. Eltern können zudem durch gemeinsame Gespräche über das Haushalten mit begrenzten Mitteln den Wert von Geld in den Vordergrund rücken und vermitteln, dass die Höhe des Taschengeldes nicht entscheidend für den Lerneffekt ist.

Psychologische Effekte von Taschengeld

Taschengeld hat eine wichtige psychologische Funktion, da es das Selbstbewusstsein und die Selbstständigkeit von Kindern fördert. Indem Kinder ihr eigenes Geld verwalten, lernen sie, Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übernehmen. Dies stärkt ihr Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und unterstützt die Entwicklung einer gesunden Selbstständigkeit. Der regelmäßige Erhalt von Taschengeld gibt Kindern zudem ein Gefühl von Kontrolle und Unabhängigkeit, was sich positiv auf ihre emotionale Entwicklung auswirken kann.

Warum brauchen Kinder Taschengeld?

Für Kinder ist ihr Taschengeld ein sehr wichtiger Schritt im Entwicklungsprozess. Kinder lernen im kleinen Rahmen den Umgang mit Geld und dass dieses ein Gut ist, dass gegebenenfalls auch schnell aufgebraucht ist. Zudem lernen Kinder mit Taschengeld auch Entscheidungen zu treffen. Soll das Geld ganz oder teilweise für einen größeren Wunsch angespart werden? Möchte das Kind das Taschengeld regelmäßig ausgeben? Ganz wichtig ist dabei auch die Frage: Für was möchte das Kind das Taschengeld ausgeben?

Hier sollten Kinder freie Entscheidung haben und ihr Geld selbst verwalten können – natürlich mit Ausnahme von ohnehin verbotenen Dingen wie beispielsweise Energydrinks. Dabei müssen aber keine Alltagsgegenstände wie Schulhefte von diesem Geld finanziert werden. Das kann eventuell für größere Kinder der Fall sein, die bereits ein entsprechend höheres Taschengeld erhalten und die sich bereits im fortgeschrittenen Teenageralter befinden.

Ist Taschengeld eine Schenkung?

In Deutschland wird Taschengeld rechtlich als unentgeltliche Zuwendung betrachtet – im weitesten Sinne also eine Schenkung (§ 516 BGB). Eltern geben ihren Kindern regelmäßig Geld ohne direkte Gegenleistung, was genau diesem Merkmal entspricht.

Ein anderer wichtiger rechtlicher Aspekt ist der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB). Er besagt, dass ein Kind ab sieben Jahren Verträge selbstständig abschließen darf – wie etwa den Kauf eines Eises – sofern es den Betrag aus eigenen zur freien Verfügung gestellten Mitteln, also dem Taschengeld, bezahlt. Der Erwerb gilt dann von vornherein als wirksam.

Wichtig ist allerdings: Eltern können bestimmte Käufe untersagen – wenn beispielsweise der gezielte Erwerb eines teuren Handys verboten wurde, bleibt das Geschäft unwirksam, auch wenn das Kind sein Taschengeld dafür genutzt hat.

Neben dem Familien- und Vertragsrecht spielt das Sozial- und Erbrecht eine Rolle: Regelmäßig gezahltes Taschengeld wird häufig als Anstandsschenkung (§ 534 BGB) bewertet. Das bedeutet, solche Zuwendungen gelten als gesellschaftlich üblich und sind nicht rückforderbar, selbst wenn die Zuwendenden zum Beispiel pflegebedürftig werden.

Anders kann es aussehen, wenn Großeltern nicht Taschengeld, sondern größere Beträge „sparend“ auf ein Konto einzahlen – etwa zur langfristigen Vermögensbildung für die Enkel. In solchen Fällen erkennen Gerichte keine Anstandsschenkung an und erlauben dem Sozialhilfeträger unter bestimmten Umständen die Rückforderung (§ 528 BGB).

Taschengeld ist in juristischer Hinsicht eine Schenkung, weil es ohne Gegenleistung gewährt wird. Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) erlaubt Kindern ab sieben Jahren, mit diesem Geld selbstständig kleinere Einkäufe zu tätigen. Regelmäßige Zahlungen gelten meist als Anstandsschenkungen und sind nicht rückforderbar – ein vertragsrechtlicher Schutz, aber auch gesellschaftlich anerkannter Brauch. Werden hingegen größere, zweckgebundene Beträge wie Kapitalaufbau geschenkt, kann sich das im Fall von Pflegebedürftigkeit der Schenkenden als Rückforderungspflicht erweisen.

Ab welchem ​​Alter bekommt man kein Taschengeld mehr?

In Deutschland gibt es kein festgelegtes Alter, ab dem man grundsätzlich kein Taschengeld mehr erhält – weder gesetzlich noch durch verbindliche Richtlinien. Vielmehr orientieren sich Eltern an Empfehlungen, die von Jugendämtern stammen.

Diese schlagen vor, bereits im Vorschulalter – ab etwa 4 bis 6 Jahren – Taschengeld zu zahlen, zunächst wöchentlich und im Alter ab circa zehn Jahren in monatlichen Raten.

Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB) regelt nicht, ab wann man Taschengeld bekommt oder aufhört, sondern besagt, dass Minderjährige ab sieben Jahren käufliche Geschäfte eigenständig tätigen dürfen – solange sie das Geld dafür zur freien Verfügung bekommen.

Wichtig für den Zeitpunkt, an dem Taschengeld beendet wird, ist eher die Situation: Sobald Jugendliche eigenes dauerhaftes Einkommen erzielen – etwa durch Ausbildung, Nebenjob oder einen regelmäßigen Betrag – verringert sich der Bedarf an zusätzlichem Taschengeld. Banken und Erziehungsexperten schlagen vor, dass ab dem Zeitpunkt, wenn ein Jugendlicher selbst Geld verdient, das Taschengeld eingestellt oder an die Einkünfte angepasst werden kann.

Ein genaues Alter, ab dem kein Taschengeld mehr gezahlt wird, existiert nicht. Taschengeld endet dann, wenn junge Menschen durch eigenes Einkommen finanziell unabhängiger werden – üblicherweise während oder nach der Ausbildung bzw. mit Beginn regelmäßiger Vergütungen.

Fazit: Taschengeldempfehlung & Taschengeldhöhe

Generell sollte das Taschengeld bis zum Alter von etwa neun Jahren wöchentlich ausgezahlt werden. Ab zehn Jahren kann mit der monatlichen Auszahlung begonnen werden. Doch dann stellt sich die Frage: „Wie viel Taschengeld ist angemessen?“. Die Taschengeldempfehlung unserer Taschengeldtabelle ist in Anlehnung an die Empfehlungen vom Jugendamt. Dabei gelten für Kinder in Deutschland von sechs bis sieben Jahren 1,50 bis 2,00 Euro wöchentlich als angemessener Richtwert für die Taschengeldhöhe. Im Alter von acht bis neun Jahren sind 2,00 bis 3,50 Euro angemessen. Ab zehn Jahren kommen etwa 16,00 Euro in der Höhe des Taschengeldes monatlich zur Auszahlung und mit 11 Jahren wird auf 18,00 Euro monatlich erhöht. Ab 12 Jahren stehen dann 22,00 Euro monatlich zur Verfügung. Ab 13 Jahren kommen 25 Euro monatlich zur Auszahlung, die dann bis 17 Jahre jeweils um 5 Euro pro Lebensjahr erhöht werden. Ein 18-jähriger Teenager sollten über etwa 75 Euro monatlich verfügen können.

Geldgeschenke – beispielsweise zum Geburtstag von Tante oder Onkel – sollten nicht in das Taschengeld mit einfließen, sondern es sollte im Familienrat entschieden werden, wie das Geld verwendet wird – also ob es als Beigabe zu einer geplanten Anschaffung, auf die bereits gespart wird, einfließt oder ob es auf dem Sparbuch längerfristig angelegt wird.

Und wo kommt das Sackgeld, wie man in der Schweiz sagt, am besten hin? Richtig, auf ein Taschengeldkonto. Dieses kann von den Heranwachsenden gebührenfrei, sicher und einfach geführt werden.

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