Anschlussflug verpasst: Das sind meine Rechte

Wer seinen Anschlussflug verpasst, für den ist dieser Umstand mehr als nur lästig. Im schlimmsten Fall kommen Reisende mehrere Stunden zu spät am Ziel an, weil der Zubringerflug verspätet gelandet ist. Doch haben Passagiere sogenannte Fluggastrechte, welche in der Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG geregelt sind.

Was tun: Erste Maßnahmen nach einem verpassten Anschlussflug

Wenn der Anschlussflug aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges verpasst wird, dann sollten Passagiere möglichst schnell handeln. Die Fluggesellschaft muss die selbst verschuldete Verspätung in jedem Fall schriftlich bestätigen. Sollte sich die Gesellschaft hierauf nicht einlassen wollen, so gilt es für Verbraucher, hartnäckig zu bleiben. Verpflichtet sind die Airlines zu einer Bestätigung nämlich ohnehin. Während der Zeit, welche am Flughafen zur Überbrückung der Wartezeit verbracht wird, sollten Verbraucher Protokoll führen oder zumindest Belege sammeln. Hierzu gehören Quittungen von Restaurants ebenso wie eingelöste Gutscheine. Sofern erwünscht, muss die Fluggesellschaft zudem sogenannte Leistungen zur Vorsorge erbringen. Verbraucher sollten hierauf bestehen, um effektiv Geld zu sparen.

Wann besteht Anspruch auf finanzielle Entschädigung?

Fluggesellschaften sind nur dann zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn Passagiere ihr Ziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen. Müssen diese mindestens zwei Stunden am Flughafen verbringen, stehen ihnen zudem Snacks und Getränke zu, die von der Airline bezahlt werden müssen. Sollte sich der Anschlussflug gar auf den nächsten Tag verschieben, so müssen die Airlines dafür sorgen, dass eine adäquate Möglichkeit zur Übernachtung zur Verfügung gestellt wird.

Länge der Strecke entscheidend für Entschädigung

Generell steht Fluggästen eine finanzielle Entschädigung zu, wenn sie den Anschlussflug verpasst haben. Die Höhe der Summer hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Hier wird grob unterteilt in Kurzstrecken bis maximal 1500 Kilometer, Mittelstrecken bis maximal 3500 Kilometer und Langstrecken bis maximal 3500 Kilometer. Diese drei Kategorien werden jeweils mit 250 Euro, 400 Euro und 600 Euro entschädigt. Wer länger fliegt, der bekommt automatisch mehr Geld. Zum Vergleich: Bei einem Flug innerhalb Deutschlands von Berlin nach München erwartet Passagiere eine Entschädigung, die nur knapp halb so hoch ist wie bei einem Flug von Berlin nach Abu Dhabi.

Lange Wartezeiten bescheren mehr Rechte

Wer mindestens zwei Stunden auf den nächsten Anschlussflug warten muss, dem stehen neben einer finanziellen Entschädigung noch weitere Recht zu. Handelt es sich um einen Kurzstreckenflug mit einer Wartezeit von zwei oder mehr Stunden, dürfen Passagiere nicht nur auf Kosten der Airline Snacks und Getränke zu sich nehmen, sondern auch zwei Telefonate führen und E-Mails verschicken. Gleiches gilt für Mittelstrecken und Langstrecken. Allerdings dürfen sich Passagiere hier über eine richtige Mahlzeit statt über einen kleinen Snack freuen. Auch das Faxen muss den wartenden Kunden ermöglicht werden.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Nicht jeder durch eine Fluggesellschaft verursachte verpasste Anschlussflug berechtigt automatisch zu einer Entschädigung. Hierzu muss der Zubringerflug der sogenannten Rechteverordnung für Fluggäste unterliegen. Das ist in der Regel dann zutreffend, wenn sowohl Start als auch Landung auf einem Flughafen stattfinden, welcher offiziell zu Europa gehört. Auch die Airline selbst muss ihren Unternehmenssitz in der EU angemeldet haben. Ist diese nicht der Fall, sind Entschädigungszahlungen nicht unbedingt verpflichtend.

Ob es sich bei dem Flugzeug hingegen um einen sogenannten Billigflieger handelt, ist weitestgehend irrelevant. Auch spielt es keine Rolle, ob Passagiere für Ihren Familienurlaub eine Pauschalreise oder eine Individualreise gebucht haben – die Fluggesellschaft wird hierdurch nicht von ihren Pflichten zur Zahlung entbunden. Kinder werden zudem ebenso entschädigt wie dienstlich oder privat Reisende. Auch die konkrete Höhe der Zahlung unterscheidet sich hier nicht. Lediglich dann, wenn der Flug mit einem Ticket angetreten wird, welches zu vergünstigten Konditionen gekauft wurde, besteht in einigen Fällen kein Recht auf eine finanzielle Entschädigung. Hiervon betroffen sind zum Beispiel Verwandte der Airline-Mitarbeiter, die ein Ticket besitzen, welches der Öffentlichkeit nicht so einfach zugänglich ist.

Rechte notfalls vor Gericht durchsetzen

Natürlich kommen Airlines nicht von selbst auf ihre Kunden zu, wenn es darum geht, eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug zu zahlen. Allerdings haben Verbraucher für eine Dauer von bis zu drei Jahre nach dem betreffenden Flug die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen. Es ist wichtig, dass die Ansprüche bei der ausführenden Airline durchgesetzt werden und nicht bei der Gesellschaft, mit welcher der Vertrag zur Beförderung abgeschlossen wurde. Um die Rechte trotz Weigerung seitens der Airline durchzusetzen, ist der Gang zu einem Anwalt in der Regel ratsam. Allerdings besteht hier die Gefahr, den Fall zu verlieren und auf den Kosten für Anwalt und Gericht sitzenzubleiben. Daher sollten Verbraucher genau abwägen, ob sich dieser Schritt lohnt. Alternativ gibt es auch verschiedene Anbieter, welche sich um diese Streitfälle gegen eine Provision kümmern. Eine kostenfreie Option ist die Schlichtungsstelle vom Luftfahrt Bundesamt.

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