Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben alle, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten persönlich betreuen wollen und aus diesem Grund nicht in Vollzeit arbeiten gehen können. Es handelt sich dabei um eine elternbezogene Entgeltersatzleistung. Das Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld und wird an alle Eltern gezahlt, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren. Die Eltern der Kinder, welche ab dem 01.07.2015 geboren sind, können als Transferleistung das bisherige Basiselterngeld oder das ElterngeldPlus beziehen oder aber beides kombinieren.

Wie hoch ist die Leistung des Elterngeldes?

Das Elterngeld wird in einer Höhe von 300 Euro bis höchsten 1800 Euro monatlich gezahlt und ist abhängig vom Gehalt.

  • Nettoeinkommen zwischen 1000 Euro und 1200 Euro: 67%
  • Nettoeinkommen dazwischen: 66%
  • Nettoeinkommen größer als 1240 Euro: 65%

Geringverdiener erhalten eine höhere Leistung und der Prozentsatz erhöht sich bis auf 100% und auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld. Dabei wird der Gewinn nach Abzug der Steuern als Grundlage genommen. Das ElterngeldPlus beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.

Was ist das ElterngeldPlus?

Dabei handelt es sich um eine Flexibilisierung des Elterngeldbezugs. Bei einer gleichzeitigen Teilzeitarbeit kann das ElterngeldPlus doppelt so lang bezogen werden und ist dabei halb so hoch wie das Vollelterngeld. Ein Partnerschaftsbonus wird darüber hinaus gezahlt, wenn die Eltern parallel beide zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dieser entspricht z.B. 10 Prozent der Höhe des Elterngeldes, er wird als Verlängerung der Bezugsdauer (um vier zusätzliche Elterngeldmonate) ausgezahlt.

Wo beantragt man das Elterngeld?

Das Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes beantragt. Der Antrag kann bis Ende des Bezugszeitraums einmalig geändert werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt rund vier bis sechs Wochen.

Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?

Ab der Geburt des Kindes ist ein Bezug möglich, welcher monatsweise ausgezahlt wird (für die Lebensmonate des Kindes; nicht für Kalendermonate). Je nach Elterngeld-Variante ist die Dauer des Anspruchs unterschiedlich.

  • Basiselterngeld: bis zu 12 Monate (oder 14 Monate bei sogenannten „Partnermonaten“)
  • ElterngeldPlus: wird doppelt so lange ausgezahlt

Die Monate können untereinander aufgeteilt werden (also gleichzeitig oder abwechselnd). Die beiden zusätzlichen „Partnermonate“ können auch alleinerziehende Eltern erhalten.

Wo wird das Elterngeld geregelt

Das Elterngeld wird durch den Staat geregelt und obliegt der Elterngeldstelle. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt den Anspruch und Bezug.

Es ist nicht mit der Elternzeit zu verwechseln.

❗ Tipp: Im Internet gibt es auch Elterngeldrechner.

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