Elternzeit für Väter

Elternzeit für Väter – wenn Papa sich um die Betreuung des Kindes kümmert. Immer mehr Väter entscheiden sich dafür, ihren gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit zu nutzen. Die Elternzeit gibt den Vätern die Chance, eine engere Bindung zu ihrem Kind aufzubauen und ihrer Partnerin die berufliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Doch damit der Übergang von der Arbeitswelt in den Vaterschaftsurlaub für alle Parteien reibungslos funktioniert, sollten einige Faktoren berücksichtigt werden. Ermöglicht die Elternzeit Vater und Kind viele neue Möglichkeiten, können die „Vätermonate“ auch anstrengend und schwierig sein – deshalb hier die wichtigsten Tipps.

Welche Fristen gelten für die Beantragung der Elternzeit?

Väter sollten den Antrag auf Elternzeit (kostenloser Musterantrag Elternzeit an den Arbeitgeber) mindestens sieben Wochen vor ihrem geplanten Beginn bei ihrem Arbeitgeber einreichen, um die Fristen zu wahren, denn der gesetzliche Kündigungsschutz fängt frühestens acht Wochen vor dem Einstieg in die Elternzeit an. Die Anmeldung der Elternzeit für Väter muss unbedingt schriftlich erfolgen. Der ideale Zeitpunkt für die Beantragung der Elternzeit liegt bei acht Wochen vor dem Antritt des Elternurlaubs. Vor diesem Zeitpunkt ist allerdings vor einem Gespräch mit dem Chef abzuraten, um das Risiko einer Kündigung zu minimieren. Maximal drei Jahre lang können Mütter oder Väter die Elternzeit gemeinsam in Anspruch nehmen und die Zeit mit dem Kind untereinander aufteilen oder sich dafür entscheiden, dass nur ein Elternteil in Elternzeit geht. Die minimale Mindestdauer für den Erziehungsurlaub liegt übrigens bei zwei Monaten.

Ablehnen kann der Chef die beantragte Elternzeit des Vaters übrigens nicht, jedenfalls dann nicht, wenn sie bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes beantragt wird. Ein Kündigungsschutz für Väter sorgt während der Kinderbetreuung für Sicherheit. Dieser ist ähnlich der Mutterschutzfristen und unabhängig von der Dauer des Vaterschaftsurlaubs. Das Kündigungsverbot gilt ab der Beantragung der „Vätermonate“ (höchstens 8 Wochen vor Antritt der Elternzeit vom Vater) und endet mit dem Ablauf des beantragten Erziehungsurlaubs.

Was spricht für die gelebte Elternzeit von Vätern?

Auch heute noch entscheiden sich wesentlich mehr Mütter als Väter dafür in Elternzeit zu gehen. Der Grund dafür kann ein immer noch traditionelles Rollenverständnis der Geschlechter sein oder dass die Väter in der Regel ein höheres Gehalt beziehen als die Mütter. Dabei ist die Elternzeit für Väter eine Chance für die ganze Familie, um die Beziehungen der einzelnen Familienmitglieder untereinander zu stärken. Die Elternzeit schafft Raum für gemeinsame Unternehmungen von Vater und Kind und eine liebevolle und intensive Beziehung zwischen den beiden kann sich entwickeln. Eine andere Motivation für Väter in Elternzeit zu gehen ist es, der Partnerin in Sachen Karriere den Rücken zu stärken. Die Elternzeit des Vaters gibt der Frau die Möglichkeit ihre beruflichen Pläne in die Tat umzusetzen und sich dabei von ihrem Partner voll und ganz unterstützt zu fühlen.

Wie sieht die Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit aus?

Geht die Elternzeit von Papa zu Ende, fragen sich viele Familien wie es mit ihnen jetzt weiter geht. Theoretisch gilt nach dem Ende der Elternzeit wieder die alte Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Rechtlich gesehen haben Eltern nach dem Wiedereinstieg in die Arbeitswelt einen Anspruch darauf, zu einem gleichwertigen Arbeitsplatz zurück zu kehren (Tipps für den beruflichen Wiedereinstieg nach Elternzeit).

Flexible Gestaltung der Elternzeit für Väter

Eltern können ganz individuell entscheiden, ob nur ein Partner in Elternzeit gehen soll oder sich beide Eltern die Elternzeit teilen. Zusätzlich besteht in Betrieben, die mehr als 15 Beschäftigte haben, die Möglichkeit auch während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Vätern stehen also viele Wege offen, ihre Elternzeit flexibel zu gestalten – ein Grund, warum die Elternzeit für Väter gleichermaßen attraktiv ist.

Seit 2009 gilt für das Elterngeld eine Mindestdauer von zwei Monaten (weiterlesen: Elterngeld für Väter beantragen). Das Bundesfamilienministerium begründete die Entscheidung damit, dass ein Monat für den Erholungsurlaub nicht ausreicht, um die partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit und Betreuungsarbeit zu festigen. Das neue Elterngeld Plus ermöglicht Teilzeitarbeit bei 24 Monaten Elterngeldbezug – jedoch ausschließlich, wenn beide Partner zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Nach der Elternzeit vom Vater gilt wieder die Arbeitszeitregelung, die vor Antritt bestand.

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