Elternzeit beantragen – viel gemeinsame Zeit für Mutter oder Vater und Kind

Wartet man auf die Geburt eines Kindes, dann kann es eine Überlegung sein, ob der Vater oder die Mutter in die sogenannte Elternzeit geht. Ob man den Wunsch hat in der ersten Lebensphase des Babys nur noch Teilzeit arbeiten zu können oder ob man sich voll dem Kind widmen möchte, immer muss diesem Wunsch ein Antrag auf Elternzeit vorhergehen.

Die Elternzeit beantragen – mit einem Schreiben an den Arbeitgeber kann die freie Zeit fürs Kind beginnen

Hat man den Antrag fürs Elterngeld schon ausgefüllt, dann ist man für die Elternzeit finanziell abgesichert. Doch auch den Elternzeit Antrag für den Arbeitgeber darf man nicht vergessen, denn dieser muss für die Elternzeit seiner Mitarbeiter einen Arbeitsersatz planen können. Beim Elternzeit beantragen ist es nicht notwendig, dass man mit dem Antrag auf Elternzeit direkt die gesamte Zeit in einem Stück wählen muss. Die Elternzeit kann aufgeteilt werden und ein Teil darf bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Der Antrag bei Frau oder Mann muss immer sieben Wochen vor dem Beginn der gewünschten Elternzeit eingereicht werden. Dabei ist für die Frau zu beachten, dass sie nach der Geburt noch acht Wochen Mutterschutz genießt und daher muss der Antrag erst eine Woche nach der Geburt erfolgen. Da der Vater die Elternzeit schon ab der Geburt des Kindes nehmen kann, so muss sein Antrag Elternzeit beim Arbeitgeber schon sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin vorliegen.

Der Elternzeit Antrag – ein einfaches Schreiben an den Arbeitgeber genügt

Um die Elternzeit beantragen zu können (Musterantrag Elternzeit – Muster zum Elternzeit beantragen) genügt der Griff zum Schreibprogramm auf dem PC und wer hier einen ganz normalen Brief verfasst, der ist den Ansprüchen an einen Antrag auf Elternzeit bestens nachgekommen. So gehört in den Kopfbereich beim Elternzeit Antrag der Name des Antragstellers, dazu die Adresse und für eine schnelle Bearbeitung ist es immer nützlich, wenn man die eigene Personalnummer oder einfach die Abteilung mit angeben kann. Sind diese Angaben eingetippt, dann sollte mit einem gewissen Abstand die Anschrift des Angebers folgen. Der vollständige Name des Unternehmens und die dazugehörige Adresse sollten zum Elternzeit beantragen geschrieben werden. Hier kann es hilfreich sein, wenn man den Namen des zuständigen Mitarbeiters der Firma dazu schreibt, der im Betrieb für die Koordinierung der Elternzeit verantwortlich ist. Jetzt sollte man einige Reihen tiefer nicht den Ort und das Datum vergessen und wieder mit einem Abstand sollte der Betreff Antrag auf Elternzeit stehen. Natürlich sollte man wieder mit einem Abstand die Anrede „Sehr geehrte Frau“ oder „Sehr geehrter Herr“ nicht vergessen, denn der zuständige Mitarbeiter fürs Elternzeit beantragen sollte immer höflich angeschrieben werden. Der folgende Text sollte die Elternzeit beantragen und hierbei sollte man auf die Länge und den Beginn sowie das Ende der gewünschten Elternzeit hinweisen und selbstverständlich darf nun das voraussichtliche Geburtsdatum des Kindes nicht fehlen. Mit Höflichkeitsfloskeln wie dem beliebten „Mit freundlichen Grüßen“ kann der Elternzeit Antrag immer enden, aber genauso kann ein „Hochachtungsvoll“ mit der darunter folgenden handschriftlichen und maschinenschriftlichen Unterschrift der ideale Abschluss für einen Antragsbrief sein.

Die Elternzeit für Mutter oder Vater beantragen – auf die Fristen achten

Auch wenn man für den Antrag einfach mal auf dem PC in die Tasten greifen muss, so sollte man beim Elternzeit Antrag auf die Fristen immer achten. In Betrieben ist es wichtig, dass der Antrag auf Elternzeit so rechtzeitig angenommen werden muss, dass ein Ersatz für den Antragsteller gefunden werden kann. Kann die zu leistende Arbeit schnell umgeplant werden, dann kann es vorkommen, dass der Mitarbeiter nach dem Elternzeit beantragen ganz schnell einen positiven Bescheid für die Elternzeit erhält. Es kann aber genauso sein, dass man erst einmal mit dem zuständigen Mitarbeiter des Unternehmens ein längeres Gespräch führen muss. Auf jeden Fall muss der Antrag schriftlich erfolgen und mit einem positiven Bescheid kann eine innige Zeit für Mutter oder Vater und Kind starten.

Foto-Urheberrecht:
halfpoint 123RF

Ebenfalls interessant für dich