Elternzeit

Was ist die Elternzeit? Darf ich während meiner Elternzeit arbeiten gehen? Wann muss ich die Elternzeit beantragen und woran muss ich alles denken? Was müssen Selbständige bedenken und was müssen Arbeitgeber bescheinigen? Diese Fragen und weitere gehen vielen werdenden Eltern durch den Kopf. Die aller wichtigsten Fragen zur Elternzeit werden hier mit Fakten beantwortet.

Elternzeit Definition: Begriff sowie Erklärung kurz & knapp

Die Elternzeit ist eine gesetzliche Regelung, die es Eltern erlaubt, nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, um sich der Betreuung des Kindes zu widmen. Dabei wird das Arbeitsverhältnis vorübergehend unterbrochen und der Arbeitsplatz ist während dieser Zeit gesetzlich geschützt.

Die Elternzeit dient der Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Stärkung der Bindung zwischen Eltern und Kind. In Deutschland haben Mütter und Väter Anspruch auf insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind.

Ebenso in Österreich gibt es ein entsprechendes Modell mit etwas anderen Modalitäten und auch in der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen mit anderen Bedingungen.

Der Duden sagt:

berufliche Freistellung (mit Kündigungsschutz), die Mütter oder Väter nach der Geburt eines Kindes für dessen Betreuung beanspruchen können

Duden

Der Begriff Elternurlaub oder auch Erziehungsurlaub wird dazu häufig als Synonym verwendet.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit

Unter Elternzeit (früher Erziehungsurlaub oder auch Elternurlaub) wird eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die Eltern nach der Geburt des Kindes in Anspruch nehmen können, verstanden. Sowohl die Mutter als auch der Vater des Kindes, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben gleichzeitig einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Selbstständige können ebenfalls bei der Familie zu Hause bleiben oder die Arbeitszeiten anders planen.

Nach §15 Abs. 1 BEEG haben alle Eltern Anspruch auf Elternzeit, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, das Kind selbst betreuen und erziehen und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten gehen.

Auch nicht leibliche Eltern wie Adoptiveltern oder den Kindern des Lebenspartners, die das Sorgerecht für ein Kind übernommen haben, haben laut Elternzeitgesetz Anspruch auf ebendiese.

Ebenfalls erwerbstätige Großeltern können die Elternzeit nehmen, sofern die Eltern des Kindes noch minderjährig sind und keiner Beschäftigung nachgehen. Das Enkelkind muss mit den Großeltern in einem Haushalt leben. Wichtig ist nur, dass Großeltern keinen Anspruch auf Elterngeld haben.

Wer kann Elternzeit nehmen?

Alle Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber Elternzeit verlangen. Dieser muss Mitarbeiter pro Kind bis zu drei Jahre freistellen. Während dieser Zeit gibt es keinen Lohn, zum Ausgleich jedoch zum Beispiel Elterngeld.

Während der Elternzeit weiter arbeiten

Während der Elternzeit darf bis zu 30 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Sind beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit, dürfen beide jeweils 30 Wochenstunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Damit Arbeitnehmer während der Elternzeit einen Anspruch auf Arbeit in Teilzeit haben, muss er mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung in dem Betrieb beschäftigt sein und der Arbeitgeber muss mehr als 15 Personen beschäftigt haben. Die Elternzeit kann auch für Fort- und Weiterbildungen genutzt werden, jedoch ist die Mutter/der Vater vom Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet.

Wie lange besteht die Möglichkeit in Elternzeit zu gehen

Eltern haben Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, bis zu 24 Monate können die Eltern zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen. Zu beachten ist, dass beim Berechnen der Elternzeit, die Mutter nach der Geburt eine Schutzfrist (Mutterschutz) von bis zu 12 Wochen hat. Diese Zeit wird auf die drei Jahre angerechnet. Dementsprechend bleibt der Mutter nach dem Mutterschutz zwei Jahre und 10 Monate Elternzeit.

Sollte sich ein Geschwisterkind auf dem Weg machen, so haben die werdenden Eltern für jedes Kind einen Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Dies gilt auch für Zwillings- und Mehrlingsgeburten. Wenn währenddessen ein Geschwisterkind zur Welt kommt, kann erneute Elternzeit beantragt werden und der Rest der früheren Elternzeit für später aufgespart werden.

Wie und wo wird die Elternzeit beantragt

Grundsätzlich muss die Anmeldung einer Elternzeit immer schriftlich erfolgen (siehe Elternzeit beantragen). Um auf der sicheren Seite zu sein, wird die Elternzeit frühestens eine Woche vor der Anmeldefrist angemeldet.

Besteht der Wunsch, die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes zu nehmen, so muss der Arbeitgeber sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich informiert werden. Ebenfalls muss die Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin abgegeben werden, wenn der Vater in Elternzeit geht.

Wenn die Elternzeit unmittelbar nach dem achtwöchigen Mutterschutz genommen wird, so muss die Anmeldung spätestens nach der ersten Lebenswoche des Kindes eingereicht werden.

Wenn die Elternzeit erst nach dem dritten Geburtstag genommen werden soll, muss eine Frist von 13 Wochen eingehalten werden. Wichtig ist, wenn die Frist verpasst wurde, verschiebt sich auch die Elternzeit. Ausnahmefälle gibt es nur bei einer Adoption.

Am besten sollte sich ein schriftlicher Bescheid des Arbeitgebers über die angemeldete Elternzeit ausgestellt werden.

Elternzeit aufteilen, benötigt dies die Zustimmung des Arbeitsgebers

Die drei Jahre Elternzeit können zusammenhängend in den ersten drei Lebensjahren genommen werden oder in einzelnen Abschnitten aufgeteilt werden.

Wenn ein Teil der Elternzeit aufgespart werden soll (zum Beispiel für den Schuleintritt), hat die Möglichkeit dies bis zum achten Geburtstag des Nachwuchses zu nehmen. Jedoch können ab dem dritten Lebensjahr maximal 24 der 36 Elternzeitmonate genommen werden.

Die Elternzeit kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers in insgesamt zwei oder drei Zeitabschnitten aufgeteilt werden. Lediglich der dritte Abschnitt darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, aber nur dann, wenn dieser Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes liegt.

Wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen wird, darf dieser nicht abgelehnt werden.

Wie kann ich die Elternzeit aufteilen?

In Deutschland besteht die Möglichkeit, die Elternzeit auf beide Elternteile aufzuteilen oder sie zeitlich flexibel zu gestalten. Dabei können die Eltern die Dauer und den Zeitpunkt der Elternzeit innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes frei wählen. Folgende Aufteilungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Elternzeit aufteilen: Beide Elternteile können die Elternzeit untereinander aufteilen, indem sie sich beispielsweise abwechselnd oder parallel um das Kind kümmern.
  • Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten und die Elternzeit partnerschaftlich aufteilen, können sie zusätzlich vier Monate Elterngeld erhalten.
  • Teilzeit während der Elternzeit: Es besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten und somit Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit allerdings nicht mehr als 30 Stunden betragen.
  • Flexible Gestaltung der Elternzeit: Eltern können die Elternzeit auch flexibel gestalten und beispielsweise nur an bestimmten Tagen oder in bestimmten Monaten in Anspruch nehmen. Dabei müssen sie allerdings eine bestimmte Mindestdauer einhalten und die Pläne mit dem Arbeitgeber abstimmen.

Elternzeit kurzfristig verlängern

Wenn die Elternzeit des Kindes vor dem dritten Geburtstag beantragt werden soll, so müssen die Zeiträume der nächsten zwei Jahre festgelegt werden. Wird nur die Elternzeit bis zum vollendeten ersten Lebensjahres des Kindes beantragt, so wird auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Besteht die Gefahr einer Kündigung während dieser Zeit

Sobald die Elternzeit bei dem Arbeitgeber angemeldet wurde, darf der werdenden Mutter/dem Vater nicht mehr gekündigt werden. Sind beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit, gilt der Kündigungsschutz für beide. Bei Ausnahmefällen wie Stilllegung des Betriebes kann der Arbeitgeber eine Kündigung bei der zuständigen Behörde für zulässig erklären lassen. Wenn die vereinbarte Elternzeit abgelaufen ist, hat der Arbeitnehmer kein Anrecht an den bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Stattdessen kann auch ein ähnlicher, aber gleichwertiger Arbeitsplatz zugeteilt werden. Wenn der Bedarf besteht, während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis zu kündigen, so muss die Kündigung spätestens 3 Monate vorher schriftlich abgegeben werden.

Urlaubsansprüche während der Elternzeit

Grundsätzlich entstehen auch während der Elternzeit Urlaubsansprüche, obwohl eine Freistellung von der Arbeit besteht. Der Arbeitgeber kann den jährlichen Anspruch auf Urlaub um ein Zwölftel kürzen. Der restliche Urlaub, der vor der Elternzeit nicht mehr genommen wurde, muss im laufenden Urlaubsjahr nach der Elternzeit gewährt werden. Dies gilt auch, wenn nach der genommenen Elternzeit ein weiteres Kind zur Welt kommt und an der ersten Elternzeit eine weitere Elternzeit angeschlossen wird.

Anspruch auf Elterngeld

Das Elterngeld wird von den staatlichen Elterngeldstellen ausgezahlt. Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen die Eltern ihre Arbeitszeit auf maximal 30 Wochenstunden reduzieren. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro im Monat. Wie viel Geld einem zu steht, hängt davon ab, wie viel vor der Geburt des Kindes verdient wurde. Das Elterngeld beträgt dann von 65 % bis zu 100 % des monatlichen Netto- Verdienstes. Wurde vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet, so erhält die werdende Mutter/Vater eine Mindest-Zahlung von 300 Euro. Ungefähr berechnet werden kann es mit dem gesamten Brutto-Einkommen, welches durch 12 geteilt wird. Davon werden die Steuern und Sozialabgaben in pauschaler Form abgezogen.

Die wichtigsten Antworten auf die Fragen zum Thema Elternzeit in Kürze

Was ist Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben, die für Eltern gewährt wird, die ihre Kinder selbst erziehen und betreuen. Dabei hat jeder Elternteil Anrecht auf bis zu drei Jahre. Die Erziehungszeit wurde 2007 durch die Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) abgelöst. Statt Erziehungsgeld gibt es seitdem Elterngeld.

Was sind die Voraussetzungen für Elternzeit?

Ein Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit, der in einem Arbeitsverhältnis steht, mit dem Kind in einem Haushalt lebt und das Kind betreut und erzieht. Während der Zeit darf nur in Teilzeit und höchstens 30 Wochenstunden gearbeitet werden.

Wann muss man Elternzeit beantragen?

Wird die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen, muss dies sieben Wochen vor Beginn erfolgen. Wird die Elternzeit erst nach dem dritten Lebensjahr des Kindes beantragt, so muss eine Frist von 13 Wochen eingehalten werden.

Wie muss ich die Elternzeit beantragen?

Elternzeit sollte rechtzeitig und schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden (Musterantrag Elternzeit). Wird die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen, so muss der Arbeitgeber sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich via Antrag informiert werden. Wird die Elternzeit erst nach dem dritten Geburtstag genommen, so bedarf vorab eine schriftliche Information der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von 13 Wochen.

Wie lange kann man in Elternzeit gehen?

Wie lange darf ich in Elternzeit bleiben? Eltern haben einen Anspruch auf 3 Jahre (36 Monate) Elternzeit, die bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, die Elternzeit zusammenhängend zu nehmen, oder in einzelnen Abschnitten aufzuteilen. Die Elternzeit kann ebenfalls unter den beiden Eltern aufgeteilt werden.

Eine Verlängerung der Elternzeit über die drei Jahre hinaus ist in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn das Kind schwer erkrankt oder eine Behinderung vorliegt. In diesem Fall kann diese bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes verlängert werden. Allerdings besteht in diesem Zeitraum kein gesetzlicher Kündigungsschutz mehr.

Wie lange ist ein Jahr Elternzeit?

Ein Jahr Elternzeit umfasst in Deutschland in der Regel 12 Lebensmonate, in denen Anspruch auf Basiselterngeld besteht (§1 BEEG). Dies ist jedoch abhängig von der individuellen Gestaltung der Elternzeit, die innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes frei gewählt werden kann. Die Eltern können die Dauer und den Zeitpunkt der Elternzeit flexibel gestalten und diese beispielsweise aufteilen oder in Teilzeit arbeiten.

Wie viel kriegt man in der Elternzeit?

Das Elterngeld wird von den staatlichen Elterngeldstellen ausgezahlt. Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen die Eltern ihre Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden reduzieren. Während der Elternzeit bekommt man mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro Elterngeld pro Monat. Die Höhe des Geldes hängt davon ab, wie viel vor der Geburt des Kindes verdient wurde. Wurde vor der Geburt nicht gearbeitet, so steht einem 300 Euro zu.

Wie viel Geld bekommt man, wenn man in Elternzeit ist?

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig vom bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils und beträgt zwischen 65% und 100% des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Dabei gibt es jedoch eine Höchstgrenze von 1.800 Euro pro Monat und eine Mindestgrenze von 300 Euro pro Monat.

Die Dauer des Elterngeldbezugs beträgt mindestens zwei und höchstens 14 Monate, wobei ein zusätzlicher Partnerschaftsbonus von vier Monaten möglich ist, wenn beide Elternteile sich partnerschaftlich an der Betreuung des Kindes beteiligen und gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

Bei Alleinerziehenden verlängert sich die Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate.

Können Stiefeltern Elternzeit nehmen?

Auch nicht leibliche Eltern wie Adoptiveltern oder den Kindern des Lebenspartners haben Anspruch auf Elternzeit. Lediglich wenn sie das Sorgerecht des Kindes haben, haben sie einen Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung des Kindes. Die Stiefeltern können auch nur in Elternzeit gehen, sofern sie in einem Haushalt mit dem Kind leben.

Kann mein Chef mir die Elternzeit verweigern?

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber die Inanspruchnahme der Elternzeit nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Elternzeit, wobei sich die Dauer entsprechend reduziert. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Wann lohnt es sich in der Elternzeit zu arbeiten?

Die Entscheidung, ob es sich lohnt, während der Elternzeit zu arbeiten, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, während der Elternzeit in Teilzeit oder als Selbstständiger zu arbeiten, um das Familieneinkommen zu erhöhen oder um den beruflichen Wiedereinstieg nach dieser Zeit zu erleichtern. Insbesondere wenn das Elterngeld und das Einkommen des Partners nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann zusätzliches Einkommen durch Arbeit während der gesamten Phase eine finanzielle Entlastung bringen.

Allerdings sollten die Eltern dabei bedenken, dass sie Zeit für die Betreuung und Versorgung ihres Kindes haben müssen. Es ist wichtig, dass die Arbeitszeit und -belastung mit der familiären Situation vereinbar sind und dass genügend Zeit für die Betreuung des Kindes bleibt. Zudem kann Arbeit die mögliche Dauer des Elterngeldbezugs beeinflussen, der entsprechend anteilig gekürzt wird, wenn währenddessen ein Einkommen erzielt wird.

Résumé: Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen

Die Elternzeit ist ein wichtiger gesetzlicher Anspruch, der es Müttern und Vätern ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen und sich voll und ganz der Betreuung des Kindes zu widmen. Diese Zeit bietet die Möglichkeit, eine enge Bindung zum Kind aufzubauen und sich intensiv mit der neuen Rolle als Eltern auseinanderzusetzen. Gleichzeitig ist die Elternzeit ein wichtiger Schritt in Richtung Geschlechtergleichstellung, da sie auch Vätern die Möglichkeit gibt, sich aktiv an der Kindererziehung zu beteiligen und Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Allerdings gibt es auch einige Herausforderungen und Ungleichheiten, die noch überwunden werden müssen, damit diese Zeit für alle Eltern eine sinnvolle Option darstellt.

Bitte beachten: Die Gesetze können sich vom Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes bis heute verändert haben.

© Photo by Alexander Dummer on Unsplash

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