Für Babys, Kleinkinder und Kinder gilt die gleiche Ausweispflicht wie für Erwachsene, wenn Reisen ins Ausland unternommen werden. Im Detail bedeutet dies:
- in EU-Ländern und in Ländern, die zum Schengener Abkommen gehören, benötigen Kinder ein eigenes Ausweisdokument – das kann sein: Kinderreisepass, elektronischer Reisepass oder eigener Personalausweis,
- für Länder außerhalb Europas wird der Kinderreisepass benötigt,
- in speziellen Ländern ist ein elektronischer Reisepass (ePass) nötig.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind laut deutschem Passrecht aufgrund europäischer Vorgaben seit dem 26.06.2012 ungültig. In der EU-Passverordnung heißt es „eine Person – ein Pass“.
Der Kinderreisepass und seine Funktion
Ein Kinderreisepass darf ab dem 1. Lebenstag eines Kindes beantragt werden. Er wird für den Zeitraum von sechs Jahren ausgestellt. Danach darf er für weitere sechs Jahre verlängert werden. Nachdem sich Kinder in den ersten Lebensjahren stark verändern, darf der Kinderreisepass auch zwischendurch erneuert werden. Dies wäre beispielsweise dann sinnvoll, wenn aus dem Baby ein Kleinkind herangewachsen ist und das Foto im Pass nicht mehr aktuell ist. Ab dem zwölften Lebensjahr des Kindes wird ein Reisepass ausgestellt, der Kinderreisepass verliert dann automatisch seine Gültigkeit. Bis auf ein paar Ausnahmen besitzt der Kinderreisepass in allen Ländern Gültigkeit.
Die Kosten für die Ausstellung betragen 13 Euro. Eine Verlängerung oder Aktualisierung ist gegen eine Gebühr von 6 Euro möglich.
Der ePass als Weiterentwicklung
In manchen Ländern wird ein ePass (elektronischer Reisepass) für Kinder bei der Einreise benötigt. Bei diesem handelt es sich um eine – aus Sicherheitsgründen – weiterentwickelte Form des Reisepasses. Dieser enthält zusätzlich einen Chip, auf dem das Passfoto gespeichert ist. Des Weiteren werden im ePass zwei Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Besitzer des Reisepasses in der Tat die auf dem Pass abgebildete Person ist. Der ePass ist in allen Ländern der Welt gültig. Er hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren und kann nicht verlängert werden. Er muss demnach alle sechs Jahre neu beantragt werden. Zu den Pflichtländern gehört zum Beispiel die USA – hier benötigen bereits Babys und Kleinkinder ein solches Ausweisdokument (Fingerabdrücke werden erst ab 6 Jahren erfasst).
Die Ausstellungsgebühr beträgt beim ePass 37,50 Euro, er kann nicht verlängert werden.
Das Grundausweisdokument – der Personalausweis
In der Regel benötigt man bezüglich der Ausweispflicht einen Personalausweis erst ab dem 16. Lebensjahr. Nachdem sich am 26.6.2012 das Gesetz in der Richtung verändert hat, dass sich nun auch Säuglinge ab dem 1. Lebenstag ausweisen können müssen, darf auch ein Personalausweis für Kinder beantragt werden. Solange keine Reisen ins Ausland außerhalb der Europäischen Union geplant sind, ist dieser Ausweis ausreichend.
Der Personalausweis für Kinder ist 6 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Die Kosten betragen 22,80 Euro für die Ausstellung.
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt
Obwohl es sich um drei unterschiedliche Dokumente handelt, werden stets die gleichen Unterlagen benötigt:
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Unterschrift der Erziehungsberechtigten
- Geburtsurkunde*
Erst ab dem 10. Lebensjahr darf das Kind selber unterschreiben. Sollten die Eltern getrennt leben und nur einer der Eltern das Sorgerecht besitzen, so muss eine entsprechende Sorgerechtsvereinbarung vorgelegt werden. Alle Ausweisdokumente sind bei der Gemeinde zu beantragen, bei der die Person ihren Aufenthaltsort hat.
*Die Vorlage der Geburtsurkunde entfällt dann, wenn bereits ein Kinderausweis vorhanden ist und beispielsweise ein Reisepass beantragt wird. Verfügt das Baby, Kleinkind oder Kind bereits über einen Kinderreisepass, einen Kinderausweis oder einen Personalausweis, ist dieser bei der Beantragung mitzunehmen.