Alleiniges Sorgerecht

Alleiniges Sorgerecht
Alleiniges Sorgerecht

Trennen sich Elternteile oder lassen sich scheiden, dann greift zunächst einmal für die gemeinsamen Kinder auch das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet, dass sämtliche Entscheidungen bezüglich der Kinder und deren Aufenthalt nur gemeinsam entschieden werden können. Ein alleiniges Sorgerecht für einen der Elternteile wird vom Familiengericht nur unter bestimmten Voraussetzungen und vor allem auf Antrag übertragen. In diesem Beitrag erfahrt ihr mehr über das alleinige Sorgerecht nach einer Scheidung beziehungsweise Trennung vom Partner oder anderen Umständen.

 

Gründe für alleiniges Sorgerecht

Es gibt unterschiedliche Gründe, die zu einem alleinigen Sorgerecht eines Elternteils führen können. Entschieden wird hierbei aber jeweils immer der konkrete Einzelfall. Ein Grund für ein alleiniges Sorgerecht eines Elternteils kann in groben Erziehungsfehlern des anderen Elternteils begründet ein. Auch wenn eine Misshandlung oder eine Gesundheitsgefährdung des Kindes gegeben ist, wird seitens des Familiengerichts das alleinige Sorgerecht an den anderen Elternteil übertragen. Dazu führt auch eine Vernachlässigung des Kindes für den betreffenden Elternteil zu einem Entzug des Sorgerechts. Gleiches gilt, wenn der Elternteil die Schulpflicht des Kindes oder der Kinder missachtet. Gleiche Folgen sind gegeben, wenn das Kindesvermögen durch einen Elternteil gefährdet wird oder wenn dieser sich dem Umgangsrecht des anderen Elternteils widersetzt.

 

Voraussetzungen für das alleinige Sorgerecht

Es gibt grundsätzlich nur zwei Möglichkeiten, das alleinige Sorgerecht zu erlangen. Das ist zum einen der Fall, wenn einer der beiden Sorgeberechtigten verstirbt. In diesem Fall geht das alleinige Sorgerecht automatisch und ohne Antrag auf den anderen Sorgeberechtigten über. Der andere Fall liegt darin, dass einem der Sorgeberechtigten das Sorgerecht gezielt durch das Familiengericht entzogen wird.

Dabei steht bei dieser Entscheidung das Kindeswohl im Fokus für die Sorgerechtsentscheidung. Das Familiengericht überträgt ein alleiniges Sorgerecht nur auf einen Elternteil, wenn für das Kind eine körperliche, geistige oder seelische Gefahr besteht oder wenn dessen Vermögen vor einem Elternteil geschützt werden muss.

Die alleinige Vermutung, dass ein Sorgeberechtigter einen schlechten Umgang für das Kind darstellt, reicht ohne Beweisführung nicht aus, um die Gefährdung des Kindeswohls zu belegen und das Sorgerecht zu entziehen. Dabei gilt, dass auch bei einer Scheidung im Regelfall kein Grund für die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil gegeben ist.

 

Alleiniges Sorgerecht Mutter

Das alleinige Sorgerecht der Mutter tritt automatisch in Kraft, wenn die Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind. So gibt es der § 1626a im BGB vor.

Ausnahmen sind dann gegeben, wenn beide Elternteile sich einverstanden erklären, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben und damit die Sorgeerklärung bewirken.

Auch bei einer nachträglichen Heirat beider Elternteile wird aus dem alleinigen Sorgerecht das gemeinsame Sorgerecht.

Zudem liegt eine Ausnahme dann vor, wenn das Familiengericht beiden Elternteilen gemeinsam das Sorgerecht für das Kind überträgt.

 

Alleiniges Sorgerecht Vater

Der Vater des Kindes kann nach § 1671 BGB Abs. 2 das alleinige Sorgerecht erhalten, wenn die Mutter die Zustimmung gibt. Ausnahmen bestehen hier nur, wenn das Kindeswohl gefährdet wäre oder ein Kind über 14 Jahren gegen diese Entscheidung Widerstand ausübt.

Das Sorgerecht kann auf den Vater allein auch übertragen werden, wenn ein gemeinsames Sorgerecht nicht in Betracht kommt und wenn darüber hinaus davon ausgegangen werden kann, dass das alleinige Sorgerecht des Vaters für das Kid zuträglicher ist.

Das gilt auch für uneheliche Kinder.

Grundsätzlich sind die Begründungen für das alleinige Sorgerecht für oder auch gegen Vater oder Mutter gleich gelagert.

 

 

Antrag auf Sorgerecht: Alleiniges Sorgerecht beantragen

Das alleinige Sorgerecht muss nach einer Trennung oder Scheidung grundsätzlich beantragt werden und die Hürden sind hoch gesteckt, um einem Elternteil das Sorgerecht komplett zu entziehen. Die Beantragung des alleinigen Sorgerechts muss beim zuständigen Amtsgericht erfolgen. Hierfür stehen Online-Formulare zur Verfügung, um den Antrag auf Sorgerecht zu stellen. In den Formularen werden die für das alleinige Sorgerecht relevanten Fragen gestellt. Dieses Formular wird an das zuständige Amtsgericht geschickt. Sind sich beide Elternteile über die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil einig, läuft die Übertragung problemlos ab. Ist ein Elternteil nicht einverstanden, sollte von jedem Elternteil ein Anwalt hinzu gezogen werden, um sich beraten und im Prozess begleiten zu lassen.

 

Welche Kosten entstehen bei der Beantragung vom alleinigen Sorgerecht?

Die Kosten für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts sind variabel. Grundsätzlich entstehen Gerichts- und Anwaltskosten, dazu gegebenenfalls Transportkosten und die Kosten, die für den Postverkehr anfallen.

Dabei ist die Frage entscheidend, ob die Elternteile sich einig sind oder nicht, weil das Verfahren so unterschiedliche lange dauert. Je höher die Einbindung des Gerichtes, umso höher Fallen die Kosten für einen Sorgerechtsstreit aus.

 

Wie ist der weitere Ablauf?

Sollte das Kind durch die Übertragung des alleinigen Sorgerechts von einem Elternteil zum anderen umziehen, muss auch die Unterhaltsfrage nachfolgend noch geklärt werden.

 

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