Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur

Nicht immer läuft der Alltag in einer Familie so harmonisch ab, wie es in Werbespots dargestellt wird. Stattdessen stehen Stress im Job, Streit zwischen den Partnern und Ärger über trotzigen Nachwuchs häufig auf der Tagesordnung und bringen die betroffenen Frauen schnell an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Des Weiteren kann ein Trauerfall in der Familie, Konflikte und Probleme mit den Schwiegereltern, eine Scheidung oder Trennung vom Partner, eine chronische Erkrankung und zahlreiche andere Gründe die Ursache sein, dass der Vater beziehungsweise die Mutter eine Auszeit benötigt. Die Erholungszeit wird dem Elternteil durch eine Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur gewährt.

 

Was ist unter einer Mutter-Kind-Kur zu verstehen?

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Maßnahme, die entweder zur Rehabilitation oder als vorbeugender Schritt beantragt werden kann. Welche Art von Kur genehmigt wird, ist abhängig von der Diagnose des behandelnden Arztes. Zur Rehabilitation wird eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur beispielsweise bei Hautkrankheiten, wie Neurodermitis oder nach einer Krebserkrankung genehmigt. Vorbeugende Mutter-Kind-Kuren werden in zahlreichen Fällen den Elternteilen bewilligt, die sich überlastet und ausgelaugt fühlen und deshalb das Gefühl haben, ihre Aufgaben nicht mehr zuverlässig erfüllen zu können. Die Mehrzahl der Frauen versucht stets perfekt zu sein. Vor allem neigen die meisten Frauen dazu, erst über eine Kur nachzudenken, wenn Sie wirklich nicht mehr können. Sie sollten jedoch mehr Rücksicht auf ihr eigenes Befinden nehmen und bereits beim Auftreten der ersten Symptome sich für eine Auszeit vom Alltag entscheiden. Gründe für eine Überlastung können folgende sein:

  • Essprobleme
  • Depressionen
  • Schlafstörungen
  • Herzrasen
  • Rückenschmerzen
  • häufige Infekte

Durch eine Kur kann in vielen Fällen vermieden werden, dass sich zum Beispiel Schmerzen im Rücken zu einer chronischen Erkrankung entwickeln. Während der Kur lernen die betroffenen Mütter und Väter unter anderem, was sie selbst gegen die Beschwerden tun können. Sie verstehen, dass es nötig ist, früh genug ihre Belastungsgrenzen einschätzen zu können, Kraftreserven zu mobilisieren und Alltagabläufe und bestimmte Muster langfristig zu ändern.

 

Mütter und Väter haben einen Rechtsanspruch auf eine Mutter-Kind-Kur

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 besitzen Mütter und Väter einen Rechtsanspruch auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur. Der Leistungsumfang der Kur ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Die Kosten für die Erholungskur müssen als Pflichtleistung von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings ist pro Kalendertag für die Dauer von maximal 28 Tagen eine Zuzahlung von 10 Euro notwendig, die vom Kurpatienten geleistet werden muss. Die Aufwendung für das Kind müssen von der Mutter beziehungsweise dem Vater ganz übernommen werden. Die Grundvoraussetzung, dass eine Mutter-/Vater-Kind-Kur genehmigt wird, ist eine Erkrankung der Mutter oder des Vaters. Ein Attest des Hausarztes, welches die Erkrankung bestätigt, ist für die Beantragung der Kur ausreichend. Zusätzliche Gründe und Lebensumstände, die die Notwendigkeit einer Mutter-Kind-Kur untermauern, sind Erziehungsprobleme, ein Pflegefall in der Familie oder Alleinerziehung. Ein Selbstauskunftsbogen, ist eine sinnvolle Ergänzung zum Pflichtantrag. Er kann bei Beratungsstellen oder direkt beim Kuranbieter angefordert werden. Der Pflichtbogen, die Selbstauskunft und das Attest sind beim zuständigen Kostenträger (Krankenversicherung, Beihilfestelle) einzureichen, um die Kur schlussendlich zu beantragen. Das Kind muss nicht erkrankt sein, damit es seine Mutter oder seinen Vater zur Kur begleiten darf.

 

Dauer, Aufenthalt und Kurinhalt

Eine Mutter-Kind-Kur wird in der Regel für eine Dauer von 21 Tagen bewilligt. Der Jahres-Urlaub muss für die Kur nicht angetastet werden. Beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen kann die medizinische Maßnahme um weitere 7 Tage verlängert werden. Eine Wiederholung der Kur wird frühestens nach vier Jahren genehmigt. Es sei denn, es liegen dringende medizinische Gründe vor, die eine weitere vorzeitige Kur erforderlich machen. Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ist kein Urlaub auf Krankenschein. Während des gesamten Kuraufenthaltes nehmen die Kurteilnehmer aktiv am Geschehen teil. Der Behandlungsplan wird speziell für jeden einzelnen Kurteilnehmer abgestimmt und ist auf konkrete Indikatoren bezogen. Für die Kinder werden während der Ferienzeit Spielstunden und eine Kinderbetreuung angeboten. Außerhalb der Ferienzeit wird auf speziellen Wunsch die Erteilung von einem wissenserhaltenden Unterricht für die Begleitkinder bereitgestellt.

 

Die verschiedenen Kurkonzepte

Mutter-Kind-Kuren werden in den meisten Einrichtungen einheitlich nach dem Salutogenese-Prinzip, einer ganzheitlichen Therapieform durchgeführt. Die Erholungskur für Mütter beziehungsweise Väter umfasst die pädagogische und die psychologische Betreuung der Kurteilnehmer, eine Ernährungsberatung sowie diverse medizinische Anwendungen, wie zum Beispiel Physiotherapie und Heilbäder. Einige spezialisierte Kurkliniken führen darüber hinaus Mutter-Kind-Kuren für besondere Belastungsschwerpunkte und Krankheitsbilder durch, beispielsweise für alleinerziehende Mütter und Väter. Andere Kuranbieter haben sich auf spezielle Patientengruppen spezialisiert, wie auf Elternteile mit behinderten Kindern.

 

Die Auswahl einer geeigneten Kurklinik

Es gibt zahlreiche Kliniken, die Mutter-/Vater-Kind-Kuren anbieten. Unterschiede zwischen einer Mutter-Kind-Kur und einer Vater-Kind-Kur gibt so gut wie nicht. Da sich die meisten Kliniken auf bestimmte Schwerpunkte spezialisiert haben, dürfen sich die Kurpatienten ihre Wunschklinik selbst aussuchen und ihrer Krankenversicherung mitteilen. Da die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, das Wahl- beziehungsweise Wunschrecht zu beachten, darf keine Ablehnung aus wirtschaftlichen Gründen beispielsweise wegen eines höheren Kostensatzes, erfolgen.

In Ausnahmefällen kann eine Ablehnung gerechtfertigt und zulässig sein, diese muss jedoch ausreichend in schriftlicher Form begründet werden. Das Müttergenesungswerk beispielsweise betreibt bundesweit mehr als 1300 Beratungsstellen, in denen sich Mütter und Väter bei der Auswahl der geeigneten Kureinrichtung kostenlos und kompetent beraten lassen können. Die Beratungsstellen sind ebenso beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Bei einer Ablehnung unterstützen die Mitarbeiter der Einrichtung beim Formulieren des Widerspruchschreibens.

 

Statistiken zur Mutter-/Vater-Kind-Kur

Einer statistischen Auswertung des Müttergenesungswerkes kann entnommen werden, dass 88 Prozent aller Erstanträge auf eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur genehmigt werden. Die Zahl der Mütter und Väter, die eine Kur beantragt hatten, stieg im Jahr 2013 um 11% an, wie die Statistik zeigt. Im betreffenden Jahr wurden 49.000 Müttern beziehungsweise Vätern mit insgesamt 71.000 Kindern eine Kur bewilligt.

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