Arbeitslosengeld nach der Elternzeit

Nach der Elternzeit stehen viele Eltern vor der Herausforderung, wieder in den Beruf einzusteigen. Manchmal ist es jedoch nicht möglich, an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. In solchen Fällen bietet das Arbeitslosengeld in Deutschland eine wichtige finanzielle Unterstützung. Insbesondere nach der Elternzeit kann das Wissen um die Ansprüche und Berechnungsgrundlagen des Arbeitslosengeldes entscheidend sein, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Bedeutung des Arbeitslosengeldes nach der Elternzeit

Das Arbeitslosengeld nach der Elternzeit spielt eine wesentliche Rolle für Eltern, die nach der Betreuungszeit ihrer Kinder nicht sofort wieder eine Beschäftigung aufnehmen können. Es stellt sicher, dass Familien während der Übergangszeit zwischen Elternzeit und neuer Beschäftigung finanziell abgesichert sind. Diese Unterstützung hilft, die Belastung durch Einkommensverluste abzufedern und gibt Eltern die nötige Zeit, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Was ist Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Leistung, die Personen erhalten, die vorübergehend ohne Beschäftigung sind. Es soll den Lebensunterhalt sichern und die Zeit überbrücken, bis eine neue Beschäftigung gefunden wird. Arbeitslosengeld wird in Deutschland von der Bundesagentur für Arbeit gewährt und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und II sowie Bürgergeld

Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung, die abhängig von vorherigen Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Es richtet sich an Personen, die in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Höhe des ALG I basiert auf dem letzten durchschnittlichen Nettoeinkommen und beträgt in der Regel 60% davon, bzw. 67% für Arbeitslose mit Kindern.

Arbeitslosengeld II (ALG II), seit dem 1. Januar 2023 als Bürgergeld bezeichnet, dient als Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es greift, wenn kein Anspruch auf ALG I besteht oder dieses nicht ausreicht. ALG II ist bedarfsorientiert und berücksichtigt das gesamte Haushaltseinkommen sowie das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft. Diese Leistung soll das Existenzminimum sichern und ist unabhängig von vorherigen Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung.

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Voraussetzungen für den Anspruch

Eltern, die vor der Elternzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie nach der Elternzeit nicht in ihren alten Job zurückkehren können. Eine wesentliche Bedingung hierfür ist, dass in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Diese Periode wird als Anwartschaftszeit bezeichnet. Die Elternzeit selbst kann bis zu drei Jahre lang als Anwartschaftszeit angerechnet werden. Zudem ist es notwendig, sich ordnungsgemäß arbeitslos zu melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben.

Relevante Gesetze und Regelungen

Die Regelungen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Elternzeit sind im Sozialgesetzbuch III (SGB III) verankert. Gemäß § 142 SGB III müssen Arbeitslose, um ALG I zu erhalten, innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Die Elternzeit wird dabei als sogenannte Anwartschaftszeit berücksichtigt, wie in § 26 SGB III geregelt. Seit dem 1. Januar 2023 wird das bisherige Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld ersetzt, das ebenfalls durch das SGB II geregelt ist.

Berechnung des Arbeitslosengeldes

Berechnungsgrundlagen: Gehalt vor der Elternzeit

Das Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit wird in der Regel auf Basis des letzten Nettoeinkommens vor Beginn der Elternzeit berechnet. Voraussetzung ist, dass innerhalb des Anwartschaftszeitraums von zwei Jahren mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt wurden. Das Arbeitslosengeld beträgt 60% des sogenannten Leistungsentgelts, welches ein pauschaliertes Nettoentgelt darstellt. Bei Personen mit Kindern erhöht sich dieser Satz auf 67%. Kinder, die hierbei berücksichtigt werden, können leibliche Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder sein.

Einfluss der Elternzeit auf die Höhe des Arbeitslosengeldes

Während der Elternzeit werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet, was jedoch keine negativen Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, da die Elternzeit als Anwartschaftszeit zählt. Sollten innerhalb des relevanten Zeitraums keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt worden sein, wird zur Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt. Dieses fiktive Einkommen richtet sich nach der persönlichen Qualifikation und ist in vier Stufen unterteilt: Fach-/Hochschulausbildung, Meisterausbildung, Berufsausbildung und ohne Ausbildung. In der Regel ist das fiktive Arbeitsentgelt niedriger als das tatsächliche Einkommen vor der Elternzeit, was zu einem geringeren Arbeitslosengeld führt.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der erhöhte Leistungssatz von 67% unabhängig von der Anzahl der Kinder gewährt wird und nicht gestaffelt werden muss. Die Berechnung des Leistungsentgelts erfolgt auf Basis des Bruttoeinkommens im Jahr vor der Arbeitslosigkeit, was als Bemessungsrahmen bezeichnet wird. Dieser Zeitraum wird rückwirkend bestimmt und umfasst in der Regel zwölf Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit, wobei nur versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten mit Anspruch auf Arbeitsentgelt berücksichtigt werden.

Antragstellung: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Notwendige Unterlagen und Fristen

Um Arbeitslosengeld nach der Elternzeit zu beantragen, sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Dazu zählen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsausweis
  • Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers
  • Nachweis über die Beendigung der Elternzeit
  • Nachweise über das Einkommen vor der Elternzeit, wie Gehaltsabrechnungen
  • Nachweise über die geleisteten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder (bei Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz)

Es ist wichtig, den Antrag auf Arbeitslosengeld rechtzeitig zu stellen, um Leistungslücken zu vermeiden. Die Meldung der Arbeitslosigkeit sollte spätestens drei Monate vor dem Ende der Elternzeit erfolgen. Falls dies nicht möglich ist, sollte die Meldung unverzüglich nach Kenntnisnahme der bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfolgen.

Prozess der Antragstellung beim Arbeitsamt

  1. Arbeitslosmeldung: Der erste Schritt ist die persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit. Dies kann telefonisch, online oder direkt vor Ort erfolgen.
  2. Terminvereinbarung: Nach der Arbeitslosmeldung wird ein Termin mit einem Berater der Agentur für Arbeit vereinbart, um den Antrag auf Arbeitslosengeld zu besprechen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen.
  3. Antragstellung: Der eigentliche Antrag auf Arbeitslosengeld kann online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Alternativ kann der Antrag auch in Papierform eingereicht werden. Alle erforderlichen Unterlagen müssen vollständig und korrekt beigefügt werden.
  4. Prüfung und Bescheid: Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die beigefügten Unterlagen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Bescheid über die Bewilligung des Arbeitslosengeldes erstellt und zugesandt.

Häufige Fragen und Probleme

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Falls der Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt wird, sollte zunächst der Ablehnungsbescheid sorgfältig geprüft werden. Häufig werden Ablehnungen aufgrund fehlender Unterlagen oder unzureichender Erfüllung der Anwartschaftszeiten ausgesprochen. Gegen einen Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch eingelegt werden. In diesem Widerspruch sollten alle relevanten Fakten und gegebenenfalls neue Unterlagen dargelegt werden.

Rechte und Pflichten während des Bezugs von Arbeitslosengeld

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld bestehen sowohl Rechte als auch Pflichten. Arbeitslose haben das Recht auf eine umfassende Beratung und Unterstützung durch die Agentur für Arbeit. Dazu zählen Vermittlungsvorschläge für neue Stellen, Beratungsgespräche und die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung.

Zu den Pflichten gehört es, aktiv nach einer neuen Beschäftigung zu suchen und die angebotenen Vermittlungsvorschläge anzunehmen, sofern diese zumutbar sind. Zudem müssen alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, wie ein Umzug oder eine Arbeitsaufnahme, unverzüglich der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden.

Tipps zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt

Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung

Eine gezielte berufliche Weiterbildung kann die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern. Die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Programme zur beruflichen Weiterbildung an, die teilweise auch finanziell gefördert werden. Diese Weiterbildungsmaßnahmen können helfen, vorhandene Qualifikationen zu erweitern oder sich auf neue Berufsfelder vorzubereiten.

Unterstützung durch das Arbeitsamt

Die Agentur für Arbeit bietet umfangreiche Unterstützung bei der Jobsuche. Dazu gehören Beratungen durch persönliche Ansprechpartner, Zugang zu Jobbörsen und Vermittlungsdiensten sowie Informationen zu regionalen und überregionalen Arbeitsmarktchancen. Zudem können individuelle Bewerbungscoachings und Workshops zur Stärkung der eigenen Bewerbungsfähigkeiten in Anspruch genommen werden, um den beruflichen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nach der Elternzeit zu erleichtern.

Arbeitslos nach Elternzeit – was nun?

Nach der Elternzeit besteht für Eltern, die vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen, wenn sie nicht in ihren alten Job zurückkehren können. Die grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Die Elternzeit wird dabei bis zu drei Jahre lang als Anwartschaftszeit anerkannt. Das Arbeitslosengeld I berechnet sich in der Regel aus dem letzten Nettoeinkommen vor der Elternzeit, sofern mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt innerhalb der Anwartschaftszeit vorliegen. Alternativ wird ein fiktives Einkommen basierend auf der persönlichen Qualifikation zur Berechnung herangezogen.

Sollte kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen, kann Bürgergeld, das seit dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II ersetzt, beantragt werden. Diese Leistung berücksichtigt auch das Vermögen und das Haushaltseinkommen. Wichtig ist, sich ordnungsgemäß arbeitslos zu melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.

Die Rückkehr in den Arbeitsmarkt nach der Elternzeit kann eine Herausforderung darstellen, bietet jedoch auch die Gelegenheit, neue berufliche Wege zu erkunden. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und alle zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote der Agentur für Arbeit zu nutzen. Dies umfasst nicht nur die finanzielle Absicherung durch Arbeitslosengeld, sondern auch die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung und Unterstützung bei der Jobsuche.

Eltern sollten sich bei der Agentur für Arbeit umfassend beraten lassen, um alle Optionen zu kennen und die besten Entscheidungen für ihre individuelle Situation treffen zu können. Die Inanspruchnahme von Weiterbildungsmaßnahmen kann dabei helfen, die eigenen Qualifikationen zu erweitern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Zudem ist es wichtig, aktiv und flexibel bei der Jobsuche zu sein, um schnellstmöglich eine neue Beschäftigung zu finden.

Durch eine gute Vorbereitung und die Nutzung der vorhandenen Ressourcen können Eltern den Übergang zurück in den Beruf erfolgreich meistern und ihre berufliche Zukunft positiv gestalten.

(C) Foto von Omar Lopez auf Unsplash

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