Haushaltskonto: Gemeinsames Konto oder getrennte Konten in Partnerschaft und Ehe

Die Miete, das Auto, Ausgaben für die Kinder oder der nächste Urlaub: Wer verheiratet ist oder mit seinem Partner zusammenlebt, muss gemeinsame Ausgaben stemmen. Ein Haushaltskonto kann die Lösung für die Familienfinanzen sein. Doch welches Modell ist für die eigene Partnerschaft das Richtige? Gemeinschaftskonto, getrennte Konten oder ein ganz anderes Modell?

Was ist ein Haushaltskonto?

Ein HAUSHALTSKONTO, auch Gemeinschaftskonto oder Partnerkonto genannt, ist ein normales Girokonto. Darüber werden etwa Einkäufe und alltägliche Ausgaben oder auch Miet- und Kreditzahlungen abgewickelt, die den Haushalt betreffen. Wichtig ist bei jeder Art von gemeinsamen Konten, dass beide Partner eine Vollmacht und eine Bankkarte haben – so ist auch im Notfall sichergestellt, dass beide Zugriff haben. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Oder-Konto, bei dem jeder Kontoinhaber verfügungsberechtigt ist. Aber Achtung: selbst wenn lediglich einer der Kontoinhaber jemandem Geld schuldet, darf das gesamte Konto gepfändet werden. Deshalb sollten verschuldete Eheleute sich besser für zwei Einzelkonten mit einer gegenseitigen Kontobevollmächtigung oder für ein sogenanntes Und-Konto entscheiden, bei dem nur gemeinsam verfügt werden darf. Die Konditionen unterscheiden sich von Bank zu Bank, je nach Anbieter ist das Gemeinschaftskonto kostenlos.

Diese Konto-Modelle gibt es für die Partnerschaft und Ehe

Ein Konto, zwei Konten oder drei Konten? Viele Paare haben sich auf ein DREI-KONTEN-MODELL geeinigt. Dabei behalten beide Partner ihr eigenes Konto, richten sich jedoch zusätzlich ein gemeinsames Haushaltskonto ein, auf das beide zugreifen können. Von dem Konto, auf das beide einen vorher abgesprochenen Betrag einzahlen, gehen dann etwa Miete, Kreditrückzahlungen und Nebenkosten ab. Der Vorteil: Private Ausgaben, beispielsweise für Kleidung oder das eigene Hobby, bezahlen die Partner weiterhin selbst. Das kann Diskussionen ums Geldausgeben vorbeugen. Ebenso ist es beim Drei-Konten-Modell möglich, das Haushaltskonto als Hauptkonto zu nutzen, von dem aus sich die Partner Geld zur eigenen Verfügung auf das private Konto überweisen.

Andere Paare hingegen teilen sich EIN EINZIGES KONTO: Hier geht das Gehalt beider Parteien ein, alle anfallenden Ausgaben werden von diesem gemeinsamen Konto bezahlt. Vorteilhaft ist, dass nur einmalig Kontoführungsgebühren anfallen. Dieses Modell setzt jedoch großes Vertrauen zwischen den Partnern voraus, zumal beide vollen Einblick in die Ausgaben und das Konsumverhalten des anderen haben. Zu bedenken ist auch, dass Schulden auf einem gemeinsamen Konto immer auch gemeinsame Schulden sind – egal, wer sie verursacht hat.

Ein gemeinsames Konto, auf welches beide Partner Zugriff haben lohnt, wenn beide einander vertrauen und die gleichen Vorstellungen über absprachebedürftige Ausgaben haben. Getrennte Kassen erscheinen unromantisch, sind aber häufig ein sinnvoller Schritt zur Streitvermeidung.

Alternative Varianten: Lebenskonto, Familienkonto und eigene Kassen

Manche Paare teilen ihre Finanzen in ein FIXKOSTEN- und ein sogenanntes LEBENSKONTO ein. Von ersterem gehen etwa Raten für den Hauskredit oder die Miete, Nebenkosten, Versicherungen oder auch Sparbeträge ab. Vom Lebenskonto werden hingegen Lebensmittel, Urlaube, Hobbys oder Ausgaben für die Kinder bezahlt.

Alternativ ist es auch möglich, GANZ AUF EIN GEMEINSAMES KONTO ZU VERZICHTEN. In diesem Fall überweist ein Partner dem anderen beispielsweise seinen Anteil der Miete und der Nebenkosten. Bei Ausgaben des täglichen Bedarfs wechseln sich die Paare bei diesem Modell einfach ab, bei Urlauben wird zusammengelegt.

Was passiert bei Trennung oder Scheidung?

Immerhin fast jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden (siehe Statistik zur Scheidungsrate in Deutschland). Dabei bleibt häufig auch die Diskussion ums Geld nicht aus. Läuft das gemeinsame Konto auf die Namen beider Partner und ist nichts anderes vereinbart, so steht das Guthaben nach einer Trennung beiden Kontoinhabern zur Hälfte zu – unabhängig davon, wie viel jeweils auf das gemeinsame Familienkonto beziehungsweise Haushaltskonto eingezahlt wurde.

Es kann aber durchaus vorkommen, dass einem der Partner mehr als die Hälfte gehört: Beispielsweise dann, wenn persönliche Gegenstände verkauft oder einem der beiden Partner Geld zur alleinigen Nutzung geschenkt wurde. Dies muss im Streitfall jedoch nachgewiesen werden. Um ein gemeinsames Konto nach einer Trennung oder Scheidung in ein Einzelkonto umzuwandeln, ist zudem das Einverständnis des Ex-Partners nötig (siehe auch „Was passiert mit dem Vermögen nach einer Scheidung?“).

Wie handhabt ihr das mit dem Geld in der Partnerschaft? Habt ihr für den monatlichen Zahlungsverkehr ein gemeinsames Konto oder getrennte Kassen? Diskutiert mit uns auf Facebook.

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