Junge Familien sind meistens flexibel und suchen sich ihren Wohnort aus, wo sie es möchten. Lukrative Jobs im Ausland locken die Familien ins Ausland. Ist Nachwuchs unterwegs, dann sollten sich die Eltern aber vorab Gedanken darüber machen, wie die gesundheitliche Versorgung und das Klima vor Ort aussehen. Auch die Frage nach einem Visum, dem Versicherungsschutz, einer Wohnung und dem Arbeitgeber sollte vorab geklärt werden. Ist es ratsam schwanger auszuwandern und was gibt es zu beachten?
Junge Familien leben ungebunden
Immer wieder hört man von Rentnern, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen möchten, trotz des Sprichworts „alte Bäume verpflanzt man nicht“. Von einem Umzug ins Ausland sind jedoch auch jüngere Menschen betroffen und Hilfe erhalten diese oft nicht viel. Auch das Internet hält nicht alle Informationen bereit. Gerade junge Eltern oder werdende Eltern müssen sich vor der Reise viele Gedanken über die neue Umgebung machen und sich ausreichend Informationen einholen. Vor allem wenn es um das schwanger Auswandern geht. Ein neues Land kann zum Beispiel einen starken Klimawandel beinhalten. Während es in Ländern wie England häufig regnet und mit Nebel zu rechnen ist, so ist es in anderen Ländern tropisch feucht oder sehr heiß. Nicht jedes Klima ist für Schwangere oder Menschen mit niedrigem Blutdruck ideal.
Stress ist für Schwangere gefährlich
Wer einen Umzug ins Ausland vorhat, der sollte dies nach Möglichkeit am Anfang der Schwangerschaft planen. Zu einem späteren Zeitpunkt sind die Strapazen des Umzugs für eine Schwangere unter Umständen zu hoch. Im schlimmsten Fall kann es zu Blutungen oder zu einer Fehlgeburt kommen. Gerade am Ende der Schwangerschaft sollte darauf geachtet werden, dass die Schwangere viel Ruhe benötigt und nicht mehr schwer tragen kann. Sollte sich die Möglichkeit für einen Umzug in ein anderes Land ergeben, dann sollte die Familie den Umzug entweder am Anfang der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes planen. Manchmal geht es jedoch nicht anders und dann sollten die bestmöglichen Voraussetzungen für die Auswanderung geschaffen werden, damit das Reisen in der Schwangerschaft möglichst komfortabel und entspannt verläuft.
Mit dem Flugzeug an den Zielort
Ist der neue Wohnort nur mit dem Flugzeug zu erreichen, dann würde die Fluggesellschaft die Schwangere in den letzten Monaten der Schwangerschaft aus Sicherheitsgründen nicht mehr befördern. Das Risiko einer plötzlichen Entbindung durch den Druckunterschied wäre sehr hoch. Die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften fallen zum Thema Fliegen in der Schwangerschaft jedoch sehr unterschiedlich aus. Eine Flugreise in den ersten beiden Dritteln der Schwangerschaft birgt jedoch nur ein geringes Risiko. Werden Medikamente benötigt, sind diese in die Reiseapotheke zu packen.
Welche Dokumente werden bei der Einreise benötigt?
Für viele Einreiseländer werden spezielle Dokumente benötigt. Vor allem beim schwanger Auswandern häufen sich zunächst die Fragen. Für einen Umzug in ein anderes Land der EU wird ein gültiger Personalausweis benötigt. Bei vielen Nicht-EU Ländern wird zusätzlich ein Reisepass gebraucht, der eine bestimmte Mindestgültigkeit haben muss. Es ist immer ratsam, wenn man sich Dokumente aus dem Ausland übersetzt und amtlich beglaubigen lässt, wie zum Beispiel
- eine Geburtsurkunde,
- ein Schwerbehindertenausweis oder
- eine Heiratsurkunde.
Das Auswertige Amt gibt Antworten auf die benötigten Ausreisedokumente und Einreisedokumente des jeweiligen Ziellandes. Wer Unterlagen benötigt, der sollte sich früh genug darum kümmern, da einige Ämter für das Ausstellen einige Zeit benötigen. Auch die Krankenakte vom Hausarzt und Gynäkologen sollte mit in die neue Heimat genommen werden und sollte je nach Umzugsland in die neue Landessprache übersetzt werden. Vor dem Umzug ist ein Gesundheitscheck und die Kontrolle des Impfpasses ratsam. Bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten, ist häufig eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Diese ist in der Regel fünf Jahre gültig – jedoch vom Zielland stark abhängig. Bei einer Einreise in ein EU Land wird am Zoll nur der Personalausweis kontrolliert. Der Grund für die Einreise muss dort nicht bekannt gegeben werden. Einträge in Reisepässe dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden.
Voraussetzungen für die Einwanderung
Ob ein Visum nötig ist kann auf jeden Fall auf der Website der jeweiligen Einwanderungsbehörde (manchmal auch Botschaft) in Erfahrung gebracht werden. Dort gibt es auch die nötigen Formulare. Manche Länder haben bezügliche der Einreise von Schwangeren separate Regelungen. Diese gilt es vor der Auswanderung in der Schwangerschaft zu beachten.
Versicherungen bei einem Umzug ins Ausland
In EU Ländern ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig, die im Schadensfall für Ersatzforderungen aufkommt. Allerdings ist diese Versicherung in einigen Ländern auf drei bis fünf Jahre begrenzt. Eine gesetzliche Krankenversicherung verliert nach einem Umzug ins Ausland ihre Gültigkeit. Bei privaten Krankenversicherungen kommt es immer darauf an, wie lange der Aufenthalten im Ausland ist und ob es sich um ein EU- oder Nicht-EU-Land handelt. Auch die Art der aufgenommenen Tätigkeit vor Ort spielt eine entscheidende Rolle. Bei einer Lebensversicherung kommt es darauf an, wie lang die Vertragsdauer noch ist und wie viel Geld monatlich eingezahlt wird. Hierbei wird nach dem Rückkaufswert entschieden. Hausratversicherungen können direkt bei einem Umzug ins Ausland gekündigt werden. Das zu versichernde Objekt fällt weg. Je nach Umzugsland sollte vor Ort nach angebotenen Versicherungen Ausschau gehalten werden. Hierbei sind Beratungsgespräche der eigenen Versicherung vor dem Umzug ratsam. Viele Versicherungen können für einen Umzug ins Ausland wertvolle Tipps geben. Auch, da die Krankenversicherung bei einer Schwangerschaft essentiell wichtig ist, sollten die werdenden Eltern sich vorab genau informieren.
Arbeiten im Ausland
Wird in einem EU-Land vom Partner eine neue Arbeitsstelle angetreten oder ein Unternehmen gegründet, dann ist das natürlich erlaubt. Sollte eine Beschäftigung länger als ein Jahr ausgeübt werden, dann bedarf es einer Arbeitsgenehmigung. Vor allem beim Auswandern in der Schwangerschaft sollten sich beide Partner vorab genau absprechen, wie die finanzielle Versorgung die erste Zeit gesichert werden kann. Rücklagen sind zu empfehlen, aber auch der Mann sollte bereits einen Job am neuen Lebensort gefunden haben, um die Familie ausreichend versorgen zu können. Einzelne Länder setzen dies auch als Bedingung zur Einwanderung voraus.
Entbindung – und danach?
Bereits in Deutschland sollten sich die Eltern nach möglichen Kliniken oder Ärzten und Hebammen umsehen. In vielen Ländern gibt es auch deutsche oder zumindest deutschsprachige Fachärzte. Vorab sollte die werdende Mutter bereits mögliche Orte zur Entbindung geprüft haben. Sinnvoll ist es, das Kind direkt nach der Geburt in einem Kindergarten anzumelden, da die Wartezeiten häufig ähnlich lang sind, wie hierzulande.
Kann Elterngeld auch im Ausland in Anspruch genommen werden?
Das ist in einigen Fällen möglich, denn auch nach der Schwangerschaft ist beim Auswandern jede finanzielle Unterstützung hilfreich. Wenn Eltern dem deutschen Sozialversicherungsgesetz unterliegen und nur vorübergehend im Ausland tätig sind, dann besteht ein Anspruch auf Elterngeld. Aber auch, wenn Eltern als Missionar/Missionarin oder Entwicklungshelfer/in arbeiten, dann wird das Elterngeld ausgezahlt. Jeder, der eine deutsche Staatsangehörigkeit hat und nur vorübergehend bei einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung im Ausland arbeitet, hat einen Anspruch darauf. Es handelt sich hierbei um eine Familienleistung, die im Sinne der EU-Verordnung 1408/71 ausgezahlt wird. Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten und in einem anderen Staat der EWR (Europäische Wirtschaftsregion), EU oder in der Schweiz ihren festen Wohnsitz haben, erhalten ebenfalls die Leistungen des Elterngeldes. Wer als Deutscher in einem Staat der EU oder EWR arbeitet und nur ein Teil der Eltern arbeitet, so ist eine Familienleistung immer vorrangig vom Beschäftigungsland des Antragsstellers zu zahlen. Sollten beide Elternteile in unterschiedlichen Ländern arbeiten, so ist immer das Land für die Familienzahlung zuständig, in der das Kind lebt. Allerdings kann das andere Land dazu verpflichtet sein, die Unterschiedsbeiträge zu zahlen, wenn die entsprechenden Leistungen hier höher eingestuft werden. Elterngeldstellen können zu diesem Thema vor dem Auswandern genaue Informationen geben.
Gute Vorbereitung ist das A und O
Gut vorbereitet auf das Auswandern in der Schwangerschaft? Zahlreiche Bücher helfen dabei sich vorab genau zu informieren und beinhalten viele Fakten über Land und Leute der neuen Wahlheimat. Schwanger auswandern ist prinzipiell möglich, sollte jedoch gut überlegt sein. Vielleicht ist es doch möglich, dass zunächst der Partner umzieht und die werdende Mutter nach der Geburt des Kindes stressfrei folgt – oder beide warten, bis es so weit ist.