Welche Fördermittel für Familien gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Fördermitteln für Familien. Doch wissen viele nicht, welche Möglichkeiten dies sind. Deshalb haben wir für euch eine Übersicht „Fördermittel für Familien“ erstellt.

Eine Schnellübersicht: Staatliche Fördermittel für Familien

Dass junge Menschen häufig zögern, eine Familie zu gründen, ist kein Zufall. Zu Bedürfnissen der jungen Paare kommen plötzlich die eines Kindes. Und ein Kind kostet bekanntlich Geld. Doch wollen die Familienfinanzen auch in dieser neuen Situation in den Griff bekommen werden. Welche Möglichkeiten stehen jungen Eltern und jungen Familien zur Verfügung? Welche Fördermittel stehen bereit?

Familienpolitik mit vielfältiger wirtschaftlicher Förderung der Familie

In unserer heutigen Gesellschaft wird die Familienpolitik vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgegeben sowie maßgeblich bestimmt. Das Ziel einer guten Familienpolitik wird so definiert, „ dass Familien darin unterstützt werden, geradezu werden müssen, ihr Leben nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Dafür brauchen sie auch finanzielle Stabilität …“. Um die dauerhaft zu gewährleisten, bietet der Staat, in diesem Fall die Bundesregierung mit Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat, für alle Familienformen und familiären Lebenslagen finanzielle Leistungen als Fördermittel an. In Ihrer Art und in ihrem Ausmaß sind sie recht unterschiedlich gestaltet. Wenn in diesem Zusammenhang von Fördermitteln gesprochen wird, dann ist damit eine unmittelbare finanzielle Förderung gemeint, die der Familie direkt zugutekommt. Oder anders gesagt: eine Zahlung des Staates spürt die Familie auf dem Konto beziehungsweise im Portemonnaie. Im Familienverlauf von Jahren und Jahrzehnten reihen sich die Fördermittel oftmals übergangslos aneinander. Die nachstehende Auflistung in alphabetischer Reihenfolge ist eine Auswahl an staatlicher Familienförderung, die vielen bis hin zu allen Familien in Deutschland zugutekommt.

BAföG

In dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, ist die staatliche Förderung von Studenten und auszubildenden Schülern geregelt. Die damit verbundenen Zahlungen werden BAföG genannt und sind familienabhängig. Anspruch und BAföG-Höhe richten sich nach der persönlichen nebst wirtschaftlichen Familiensituation. Das BAföG wird an Schüler als nichtrückzahlbarer Zuschuss und an Studierende in der Regel als ein Mix aus Zuschuss und Darlehen gewährt. Als zinsloses Darlehen kann das BAföG unter bestimmten Voraussetzungen prozentual teilerlassen werden; und zwar abhängig davon, wie erfolgreich und in welchem Zeitraum das Studium beendet wird. Mit dem BAföG wird das Familienbudget über mehrere Jahre hinweg spürbar entlastet.

Baukindergeld

Es ist die jüngste staatliche Familienförderung, welche in der aktuellen Legislaturperiode 2017/2021 beschlossen worden und im Sommer 2018 in Kraft getreten ist. Baukindergeld ist ein staatlicher, nichtrückzahlbarer Zuschuss für den Immobilienerwerb von Familien mit Kindern zur Eigennutzung, also nicht als Kapitalanlage. Das Baukindergeld wird für den Hausbau sowie den Immobilienerwerb im Zeitraum ab Januar 2018 bis zunächst Dezember 2020 gewährt. Der Zuschuss beträgt je Kalenderjahr und Kind 1.200 Euro für insgesamt 10 Jahre. Das maximale Baukindergeld addiert sich somit je Kind auf 12.000 Euro. In Bayern wurde zusätzlich das Baukindergeld Plus eingeführt. Hier wird der Zuschuss auf 1.500 Euro pro Kind erhöht. Auf 10 Jahre gesehen addiert sich das Baukindergeld so auf 15.000 Euro.

Als Kind gelten Mädchen und Jungen, für die ein Kindergeldanspruch besteht. Als Voraussetzung gilt also, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind mit im Haushalt der Familie lebt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nicht nur leibliche, sondern auch adoptierte Kinder fallen unter diese Voraussetzungen. Außerdem müssen für den Erhalt des Baukindergeltes die Einkommensgrenzen eingehalten werden. So darf das jährlich zu versteuernde Jahreseinkommen bei einem Kind nicht mehr als 75.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um 15.000 Euro. Wichtig ist hier, dass nicht nur das Bruttogehalt, sondern alle zu versteuernden Einkünfte mit in die Berechnung einfließen.

Seit dem 18.9.2018 können die Anträge bei der KfW eingereicht werden. Auch wenn das Eigenheim vor dem Datum der Antragsstellung erworben wurde, wird der Antrag genehmigt. Entscheidend ist das Datum der Erteilung der Baugenehmigung. Wer jetzt das Baukindergeld beantragen möchte, kann es also auch rückwirkend auf den 1. Januar 2018 beantragen. WICHTIG: Sie können den Eintrag erst nach Einzug einreichen. Außerdem muss die Einreichung innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Einzug erfolgen. Es ist also empfehlenswert sich vor der Antragseinreichung nochmals ausführlich über die Voraussetzungen für das Baukindergeld zu informieren.

Der Antrag zum Baukindergeld kann bei der KfW gestellt werden und es gelten die Bedingungen des KfW-Programms 424. In dem Baukindergeldgesetz wird auf eine Wohnflächenbegrenzung verzichtet; der Bauherr entscheidet somit eigenständig über die Größe des Zuhauses für seine mehrköpfige Familie.

Elterngeld

Mit dem Elterngeld wird eine finanzielle Förderung von Familien mit kleinen Kindern bezweckt. Diese staatliche Transferzahlung, deren Höhe jedes einzelne Bundesland selbst entscheidet, ist eine Entgeltersatzleistung, also ein staatlicher Zuschuss anstelle des ansonsten generierten Arbeitseinkommens. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem bisherigen Nettoeinkommen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind, oder die ihre Berufstätigkeit unterbrechen, um das Neugeborene persönlich zu betreuen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, abgekürzt BEEG. Anspruchsberechtigt ist derjenige Elternteil, der mit seinem Kind in Haushaltsgemeinschaft lebt, das Kind selbst erzieht sowie betreut und während der „Elternzeit“ respektive der Erziehung nicht vollberufstätig ist (Musterantrag Elternzeit).

Kinderfreibetrag

Wie der Begriff verdeutlicht, handelt es sich bei dieser staatlichen Förderung um einen Freibetrag im Steuerrecht, der dem Steuerpflichtigen seiner Kinder wegen zugutekommt. Der Kinderfreibetrag korrespondiert im Steuerrecht eng mit dem Kindergeld. Bei Berechnung der jährlichen Einkommensteuer werden das erhaltene Kindergeld sowie die Steuerersparnis durch den Kindergeldfreibetrag so miteinander verrechnet, dass sich für den Steuerpflichtigen die finanziell bessere Lösung ergibt. Der aktuelle Kinderfreibetrag beträgt für beide Eltern je Kind knapp 7.500 Euro jährlich. Es handelt sich bei diesem Begriff um kein klassisches Fördermittel, jedoch wird die Option von vielen Familien unnötigerweise nicht genutzt.

Kindergeld

Es ist eine der bekanntesten und am meisten genutzten staatlichen Förderungen. Das Kindergeld in Deutschland wird für jedes Kind und unabhängig von der finanziellen Situation der Familie gewährt; der Empfänger von Transferleistung erhält dasselbe Kindergeld wie ein Millionär. Rechtsgrundlage sind das Bundeskindergeldgesetz BKGG sowie einige Paragraphen im Einkommensteuergesetz EStG. Zurzeit, zu Beginn des 2019er-Jahres beträgt das Kindergeld für das erste und das zweite Kind jeweils 204 Euro, für das dritte 210 und für jedes weitere Kind dann 235 Euro (siehe Kindergeldtabelle und Auszahlungstermine). Sinn und Ziel des Kindergeldes ist es, denjenigen Mehraufwand zumindest teilweise zu finanzieren, der durch das Kind verursacht wird. Den Anspruch auf Kindergeld, das auf Antrag hin gewährt wird, haben in erster Linie die, wie es genannt wird leiblichen Eltern des Kindes (siehe Kindergeldantrag).

Kinderzulage beim Riestern

Die Riester-Rente ist eine private Rentenversicherung, die mit einem jährlichen, nichtrückzahlbaren Zuschuss staatlich gefördert wird. Diese Altersvorsorge wird umgangssprachlich als Riestern bezeichnet. Die Förderung aus Bundesmitteln gliedert sich in eine jährliche Grundzulage je Person zuzüglich der Kinderzulage je Kind. Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das in dem betreffenden Kalenderjahr mindestens einen Monat lang der Anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG bestanden hat. Anspruchsberechtigt ist der Kindergeldempfänger. Für das Jahr 2018 bis auf Weiteres beträgt die Kinderzulage 300 Euro für jedes nach dem 01.01.2008 geborene Kind, ansonsten 175 Euro. Über die Riester-Förderung sollte sich ausführlich informiert werden.

Mutterschaftsgeld

Es ist, ebenso wie das Elterngeld, eine Entgeltersatzleistung. Die staatliche Förderung ist sozusagen eine Ersatzzahlung für den mutterschaftsbedingten Verdienstausfall der erwerbstätigen Schwangeren. Rechtsgrundlage ist § 24i SGB V, des fünften Sozialgesetzbuches. Danach wird das Mutterschaftsgeld „für die letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag sowie für die ersten acht Wochen nach der Entbindung gezahlt“. Zu den Voraussetzungen gehört die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse inklusive dem Anspruch auf Krankengeld. Gezahlt wird ein für alle Krankenkassen einheitlich geltender Betrag von 13 Euro je Kalendertag, also monatlich 390 Euro.

Schulbedarfspaket

Das „Bildungs- und Teilhabepaket“, in der Kurzfassung auch BTP genannt, ist eine Leistung für hilfebedürftige Kinder im Rahmen von Transferleistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder Hartz IV. Eine weitere Anspruchsgrundlage auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bietet § 6b des Bundeskindergeldgesetzes. Die BTP-Leistungen werden ausschließlich für Schülerinnen und Schüler gewährt. Ein Teilbereich davon ist der persönliche Schulbedarf, der allgemein als Schulbedarfspaket bezeichnet wird (siehe auch Kosten für Schulbedarf und Lernmittel). Darunter werden alle Ge- und Verbrauchsmaterialien subsummiert, welche für den Schulbesuch gebraucht werden. Die jährliche Förderung des Schulbedarfspaketes beträgt 100 Euro, aufgeteilt auf 70 Euro im August und 30 Euro im Februar. Dieser staatliche Zuschuss ist keineswegs kostendeckend, sondern eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Dennoch, oder gerade in dieser finanziellen Situation sollte auf die staatliche Förderung, die beantragt werden muss, nicht verzichtet werden.

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Kinderarmut in Deutschland

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